Hallo!
Das BMG hat Ende September die Abrechnungsregeln für Untere Grenzverweildauer, Oberer Grenzverweildauer und Verlegungen veröffentlicht.
Bei Anwendung der Formeln habe ich ein Verständnissproblem bekommen.
Beispiel: Untere Grenzverweildauer
Gilt diese Formel für Fälle mit einer VWD < der unteren Grenzverweildauer?
Oder
Gilt diese Formel für Fälle mit einer VWD <= der unteren Grenzverweildauer?
In der KFPV §1 Abs.2 steht:
"Ist die Verweildauer von nicht verlegten Patienten kürzer als die untere Grenzverweildauer (§7), ist für den dafür im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesenen Tag und jeden weiteren, nicht erbrachten Belegungstag ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen;..."
Für mich liest sich das so, dass die Formel für Fälle mit einer VWD < der unteren Grenzverweildauer gilt. Also bei F13Z mit einer unteren Grenzverweildauer von 7 (Anlage 1, Spalte 7)wären alle Fälle mit einer VWD bis 6 Tagen betroffen.
Über Hilfestellung aus dem Forum, bzw. über eine Klarstellung würde ich mich sehr freuen.
Frustiert:(
Meeßen.