i.v. Dormicum Narkose

  • Hallo Forum, Hallo ETgkv,
    ich finde solche Arbeiten sehr interessant und verfolge auch so einige Dinge in unserem Umfeld, jedoch ist eine Gabe von Propofol allein für mein - doch immer noch im Herzen - bisschen Anasthesieverständniss keine Narkose im eigentlichen Sinne. Hierzu gehört mehr als die reine gabe von Propofol.
    :boese:
    Ich möchte mich aus dem Thread mit einer Bemerkung verabschieden:
    Analgosedierung vielleicht, Narkose für mich nein :d_niemals: :d_niemals: :d_niemals:

    Schöne Grüße

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Schönen guten Tag allerseits,

    was ich bei dieser Diskussion bisher vermisse, ist die Sinnfage:

    Wenn heute Narkosen (oder auch manchmal Pseudonarkosen) gemacht werden, wo früher im Regelfall eine Sedierung ausreichte, nur damit man eine Narkose kodieren kann, dann ist das ggf. eine Körperverletzung. Man sollte schon gut begründen können, warum man eine Narkose bei einer Koloskopie macht, und dann sollte sie ein Arzt machen, der die Narkoseführung einschließlich ihrer Komplikationen beherrscht. Ob die dadurch enstehenden Kosten durch den Mehrerlös mit der Kodierung der 8-900 gedeckt werden, wage ich zu bezweifeln.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen Forum,

    ich möchte das Thema leicht verändert noch einmal aufwärmen und losgelöst von der Sinnfrage und von Kosten-/Nutzenerwägungen (s.o. Beitrag von Herrn Schaffert) die Frage nach der Abrechnung bzw. der abrechnungstechnischen Differenzierung von Sedierung und Narkose stellen.

    In unserem Haus wird die Sedierung/Narkose während Endoskopien von einem zweiten Arzt durchgeführt und auf einem Narkoseprotokoll dokumentiert. Verwendet werden Midazolam und Propofol. Zur Unterscheidung, ob es denn nun eine Sedierung oder eine Narkose war, prüft der MDK die verabreichte Gesamtmenge und richtet sich dabei nach den in der Roten Liste aufgeführten Propofol-Dosierungen.
    Die Anästhesie im Haus sagt nun, dass dies kein sinnvolles Unterscheidungskriterium ist, weil diese Dosierungen
    a) nur eine Propofol-Monotherapie berücksichtigen und
    b) in nicht wenigen Fällen viel zu hoch sind.

    Anhand welcher Kriterien wird in anderen Häusern abrechnungstechnisch zwischen \"Sedierung\" und \"Narkose\" in diesen Fällen unterschieden? Was meinen die Anästhesisten im Forum?

    Vielen Dank für alle Antworten und freundliche Grüße,
    fimuc

  • Moin,

    Zitat


    Original von fimuc:
    In unserem Haus wird die Sedierung/Narkose während Endoskopien von einem zweiten Arzt durchgeführt und auf einem Narkoseprotokoll dokumentiert. Verwendet werden Midazolam und Propofol.

    Damit erfüllen Sie zumindest die früheren Forderungen des MDK. Das damit auch eine spezifischer Aufwand entsteht, ist ebenfalls klar. Vielleicht lässt sich der INEK-Matrix ja sogar ein relevanter Kostenanteil für dei PKÄD in der Kstgr. 05 entnehmen.
    Es verwundert allerdings nicht, dass der MDK seine Argumentation nun verlagert.

    Ich halte die Argumentation mit Angaben aus der Fachinformation für völlig unbrauchbar. Die therapeutische Breite der Medikamente ist interidividuell derartig unterschiedlich, dass hier keinerlei sinnvolle Diskussion führen lässt.

    Wie schon in so vielen vorangegangenen threads kann ich hier nur auf die Empfehlungen der DGAI verweisen, wobei darauf hingewiesen sei, dass hier der die Begriffe Sedierung und ANalgosedierung verwendet werden.

    Weiterhin dürfte aber der Übergang von diesen zu Narkose noch von niemandem hireichend eindeutig definiert worden sein.

    Hört das denn nie auf?

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,

    Zitat


    Original von merguet:
    Hört das denn nie auf?

    ich fürchte nein, solange es keine operationalisierbaren (Mindest-) Kriterien auf fachlicher Basis zur Differenzierung gibt.

    Und natürlich - und dies zuallererst - solange es erlösrelevant ist.

    Gruß,
    fimuc

  • Hallo, Forum,

    bei all den Diskussionen über die Kodierfähigkeit der Narkose möchte ich mal auf die Kodierregel P009a hinweisen. M.E. sollten diejenigen, bei denen JEDE Endoskopie mit Analgosedierung/Narkose abläuft, diese nicht kodieren, weil der Tatbestand der Ausnahme gar nicht erfüllt ist und und eine immer durchgeführte wie auch immer geartete Anästhesie eine nicht zu kodierende Prozedurenkomponente darstellt (s. auch DKR P001f).

    MfG

    AnMa

  • Zitat


    Original von AnMa:
    Hallo, Forum,

    bei all den Diskussionen über die Kodierfähigkeit der Narkose möchte ich mal auf die Kodierregel P009a hinweisen. M.E. sollten diejenigen, bei denen JEDE Endoskopie mit Analgosedierung/Narkose abläuft, diese nicht kodieren, weil der Tatbestand der Ausnahme gar nicht erfüllt ist und und eine immer durchgeführte wie auch immer geartete Anästhesie eine nicht zu kodierende Prozedurenkomponente darstellt (s. auch DKR P001f).

    ... dies allein würde ich so nicht sehen. Warum sollte ein Haus, dass ab und zu eine (wie auch immer geartete) 8-900 zur Endoskopie durchführt, dies kodieren (ggf. abrechnen) dürfen, ein anderes aber nicht, nur weil es regelhaft eine 8-900 erbringt, die aber \"in Deutschland\" nicht unbedingt zum Standard der Prozedur gehört. \"Normalerweise\" kann sich also sicher nicht auf ein einzelnes Haus beziehen.

    mfG

    C. Hirschberg