Frage zur aktuellen MDK Prüfung

  • als neuling im medizin-controlling möchte ich folgende frage ins forum stellen:
    bei einem patienten haben wir einen pleuraerguß sowie eine nieren insuffizienz kodiert.
    der behandlungsaufwand bestand in einer therapie mit diuretika.
    der mdk möchte, dass wir uns entscheiden welche erkrankung wir denn nun therapiert haben.
    rechtfertigt die gabe eines medikamentes die kodierung mehrerer erkrankungen?

    wenn ja, gibts es da was schriftliches ....?

    • Offizieller Beitrag

    Auweia....

    Dass dies immer wieder gefordert wird, ist mittlerweile nur noch als Wissensverweigerung oder Kein-Wissen-Vorhanden zu werten.

    Die eigenen Richtlinien des MDK (SEG4), an die man sich ja aber nicht halten muss, egal, ob sogar die Selbstverwaltung dies vorgibt (höchste Instanz bei diesen Fragen)
    Kodierempfehlung Nr. 26
    Schlagworte: Eine Maßnahme, mehrere Nebendiagnosen
    Stand: 28.02.2006
    Aktualisiert: 08.01.2008
    Problem/Erläuterung
    Erfüllt die Durchführung einer Maßnahme (z.B. die Gabe eines Medikamentes)
    die medizinisch mehreren Krankheitsbildern (Nebendiagnosen) zugeordnet
    werden kann, die Voraussetzung, dass jede dieser Nebendiagnosen kodiert
    werden kann?
    Beispiel: Gabe eines Betablockers für die Nebendiagnosen KHK, Hypertonie,
    Herzinsuffizienz.
    Kodierempfehlung
    Nach Diskussion dieses Problems für die Überarbeitung der DKR 2005 bestand
    in der Selbstverwaltung (AG Klassifikation) Einvernehmen, dass die DKR in solchen
    Fällen eine Zuordnung zu nur einer Nebendiagnose (die dann auch nur
    kodierbar wäre) nicht zulassen. Entsprechend gäbe es keine Grundlage, die übrigen,
    auf diese Maßnahme/auf dieses Medikament bezogenen Nebendiagnosen
    strittig zu stellen. Primäre Voraussetzung ist jedoch, dass die Krankheitsbilder
    beim Patienten vorliegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten morgen,

    es ist eine Wissensverweigerung-weil-ich-ja-für-die-Krankenkassen-Geld-sparen-muss!
    Es ist gar nicht so selten, dass ein Gutachter eine Punktion fordert, damit ein Pleuraerguss kodierbar wird. Egal ob im Arztbrief steht, dass die Ergüsse unter der forcierten diuretischen Therapie gut rückläufig waren.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Guten Tag,

    die Sache mit dem Pleuraerguss ist vielleicht doch differenzierter zu betrachten. Wenn die Grunderkrankung eine Herzinsuffizienz ist, dann stellt der Pleuraerguss ein Symptom dar. So ein Symptom wird nicht kodiert, wenn es im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrunde liegenden Krankheit vergesellschaftet ist. Stellt dieses Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als ND kodiert.

    Damit wäre also bei Herzinsuffizienz die eindeutige Folge Pleuraerguss nur dann codierfähig, wenn sie ein wichtiges Problem mit eigenem Aufwand (z. B. Punktion)
    aufzufassen ist. Daß der Pleuraerguss unter der Diuretikabehandlung der Herzinsuffizienz rückläufig ist, stellt keine solche eigenständige Behandlung dar.

    Croc.

  • Hallo Crocket,
    willkommen bei den Wissensverweigerern! Man wird den Pleuraerguß - so er denn ausgeprägt ist, aber vielleicht nicht punktionswürdig - sicherlich diagnostisch \"begleiten\" - Sono, ggf. Rö-Kontrollen. Und nun? Ist das kein Aufwand? Diese Diskussion wurde hier auch schon mal geführt...

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo,
    @ Hr. Dietz: Cave die DKR mit der Kontrolle von den pathologischen Befunden (Kann ich Ihnen ein Lied von singen; Textdichter und Komponist: MDK und Rechnungsprüfer).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Lieber Herr Dietz,

    die Diskussion, auf die Sie hinweisen, wogt auch eher hin und her. Und eine gewisser monetärer Bias ist nicht zu verkennen.

    Pleuraergüsse gibt es solche und solche. Und wir kennen die Umstände des Falles von Perypos nicht genau. Wenn dort aber der Pleuraerguss nur ein Symptom der Herzinsuffizienz ist, dann wird auch durch die noch so aufwändige und täglich wiederholte Kontrolle daraus kein für den Patienten eigenständiges wichtiges Problem. Es ist und bleibt ein Symptom der Herzinsuffizienz. Wie die Knöchelödeme.

    Gruß

    Croc.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Siehe auch:

    „Beispiel 6 in der DKR D012f zeigt ja auch eindrücklich, dass eine Parallelkodierung
    von Herzinsuffizienz und Pleuraerguss im Sinne der DKR ist, obwohl ein eigenständiger
    Ressourcenverbrauch des Symptoms Pleuraerguss bei der Diagnostik und
    Therapie medizinisch eine Seltenheit darstellen dürfte. Zumindest ist der Unterschied
    bezüglich dieser Sekundärdiagnose zum Kodierprinzip beim Lungenödem (DKR
    0902), das explizit die Kodierung des ICD-Primärkodes J81 untersagt, evident.“


    S. 63

    http://www.dkgev.de/media/file/495…stungen2009.pdf


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Guten Tag,
    noch ne Variante:
    Sie behandeln und kodieren nur den Pleuraerguss. Die Herzinsuffizienz kodieren Sie gar nicht, bzw. wollen sie gar nicht kodieren.
    Müssen sie aber kodieren wegen der Kreuz-Stern-Systematik. Hat das schon mal jemand ausprobiert / gewagt?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch