Vielen Dank für die umfassende Antwort Herr Schaffert,
Sie sprechen mir da ja aus der Seele, was die Dokuemnatation betrifft.
Zum Zeitpunkt der Umstellung aufs DRG System war ich noch im aktiven Dienst, aber meines Wissens wurde peinlichst darauf geachtet, dass nur die vorstationären Besuche ins Budget genommen wurden, die innerhalb der 5 Tage waren. Also dürften auch nur die jetzt nach KHEntG abgegolten sein.
Vor dem DRG System wurden doch alle vorstationären Besuche nach dem bundesweiteinheitlichen Verzeichnis vergütet. Aus dieser Historie folgt eigentlich, dass alles außerhalb der 5 Tage nicht im DRG- Budget enthalten ist, also muss es anders bezahlt werden.
Mfg
ps.: Mit dem Namensgeber der kleinen fiesen \"Kokken\" habe ich nichts zu tun.