Welches Zusatzentgelt bei mehreren ECMOs?

  • Hallo,

    brauche dringend euere Hilfe!

    Folgender Sachverhalt:

    Ein Patient bekommt in einem stationären Aufenthalt zweimal ein ECMO
    (OPS 8852.32 und 8852.30)- einmal über 96 h und einmal weniger als 48 h. Die beiden ECMO´s liegen ca. 1 Woche auseinander.
    Das Krankenhaus berechnet nun zwei Zusatzentgelte für die beiden Prozeduren--> das ZE 76000779 und 76000777.
    Laut DKR P012d sind Mengen- und Zeitangaben zu addieren und die Summe einmal pro Aufenthalt zu kodieren.

    Wie müssen nun die beiden ECMO´s bzw. das Zusatzentgelt abgerechnet werden?

    Vielen Dank

    lg Marina

  • Guten Tag,

    Die p012 verweist auch auf die P005, wonach die Prozedurenkodierung den Aufwand widerspiegeln soll. Der Aufwand zweier unabhängige ECMO lässt sich zweifellos nicht durch Addition der Zeiten abbilden.

    Wir hatten da auch in der Vergangenheit keine Probleme mit dem MDK oder den KTR, nur geelgentliche Nachfragen, ob es sich um 2 getrennte Verfahren handelte oder versehntliche Doppelkodierung.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Mary-Jane,

    also - meiner Meinung nach ist hier die Zeitangabe zu addieren und somit nur ein ZE abzurechnen. Die DKR sind hier eindeutig - Ausnahmen gibt es nur für Dialysen - auch im DIMDI ist zu diesem OPS keine Ausnahmeregelung geschaffen worden. Über Sinn und Unsinn läßt sich - wie so oft im DRG-System - streiten - doch hier zählen nur die Fakten.

    Viele Grüße aus Bayern

    D. Hase

  • Guten Tag,
    genau aus diesem Grund wurde die DKR P005h geändert und das Beispiel 1 neu eingeführt. Damit eben hier nicht einfach aufsummiert wird, sondern über die Prozedurenkodierung der Aufwand widergespiegelt wird.

    Auch in diesem \"offiziellen\" Beispiel könnte ich nach der Auffassung von DRG-Hase eine Summation nach Anzahl vornehmen und statt 2 x 8-837.k0 1x 8-837.k2 kodieren. Wurde wohl auch des öfteren von KTR oder MdK so gefordert.

    Als weiteres Indiz würde ich auch noch sehen, dass die ECMO nicht in der Tabelle 1 der DKR P005h aufgeführt ist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Moin,

    Auch ich kann mich dem DRG-Hasen nicht anschließen. Die ECMO ist eine Prozedur, die ungleich aufwändiger als eine Dialyse ist. Wenn das nun schon für die Dialyse nicht auzusummieren ist, dann sicher nicht für die ECMO. Die KTR sehen das in der Regel auch ohne Probleme ein.

    Die DKR sind hier eben nicht eindeutig, sondern widersprüchlich, denn der Aufwand wäre bei Aufsummierung sichern nicht widergespiegelt.

    Gruß

    merguet

  • Das Beispiel 1 aus DKR P005h ist hier m.E. nicht einschlägig. Denn weiter unten werden ja \"prozeduren unterschieden auf der Basis von ... Zeit\" von dieser Regel ausgenommen und entsprechend auf die dann anzuwendene DKR P012d verwiesen. Da die OPS-Kodes für die ECMO ausdrücklich nach \"Zeit\" differenziert sind, ist somit gemäß DKR P012d nur ein OPS-Kode entsprechend der Summe der Einsatzdauern anzugeben.
    Liebe Grüße

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie