Arthritis durch Staph aureus

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    der MDK steicht uns den Sekundärcode B95.6! bei der HD M00.06 obwohl der Keim nachgewiesen ist. Die Begründung des MDKs in seinen drei Gutachten: der Staph aureus ist mit dem Code M00.06 abgedeckt. Der Sekundärcode führt in diesem Fall in eine höhere DRG. Wir müßten nun die Klage einreichen.
    Wie würde denn das Forum den Staph. aureus in diesem Fall codieren?
    Hat schon jemand Erfahrung hinsichtlich gerichtlicher Klärungen von Kodierungen?

    Mit freundlichen Grüßen
    M. Uphoff

  • Hallo Frau Uphoff,

    wir haben noch keine gerichtliche Erfahrung, das vorweg. Da der Code für die M00.06 sich lediglich auf Staphylokokken bezieht, ist er m. E. nicht abschließend, es gibt schließlich mehrere pathogene Staphylokokken. Daher beschreibt erst der Zusatzcode B95.6 den Zustand abschließend.

    Desweiteren führen die DKR aus, daß Codes aus der Tabelle 2 zur D012 bei bestimmten Diagnosen obligatorisch anzugeben sind. Die Tabelle geht sogar noch weiter: Die Diagnosen können (!) angegeben werden, wenn es aus klinischer Sicht sinnvoll (!) ist. Wird vom MDK gerne mal unter den Tisch gekehrt.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Forumsteilnehmer,

    ich habe gerade einen ähnlichen Fall:
    Patient stationär wegen Knieinfektion. Im Punktatabstrich wurde spärlich Staphylococcus aureus nachgewiesen.

    Welches ist die richtige Hauptidagnose?
    M00.06 Arthritis und Polyarthritis durch Staphylokokken oder

    M00.96 Eitrige Arthritis, nicht näher bezeichnet mit Zusatz B95.6! ?

    M00.06 ist meines Erachtens spezifischer als M00.96.
    Wenn ich die DKR jedoch richtig interpretiere muss lt. D012 bei Vorliegen bestimmter Diagnosen B95.-! obligat angegeben werden. Darüber hinhaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.

    Was ist mit \"bestimmten Diagnosen\" gemeint? Hat jemand eine Idee, welche Diagnosen unter bestimmte Diagnosen fallen?

    Es ist doch eigentlich mit dem Kode M00.06 schon ausgesagt, das eine Staphylokokkeninfektion vorliegt.

    Vielen Dank für Ihre Meinungen.

    Mit freundlichen Grüßen
    tehall

    Mit freundlichen Grüßen
    tehall

  • Ja, aber wie Kollege Blaschke sagt, ist es ein Unterschied, ob Staph. aureus oder Staph. epidermidis (oder sonst ein anderer Staphylokokk). Deshalb ganz klar M00.06 und B95.6!

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • hallo Herr Dr. Pietzcker!

    Bei dem unterschied von S. aureus und epidermidis möchte ich Ihnen nicht widersprechen. Wenngleich ... doch dazu später.

    Was ich nicht verstehe ist \"...ganz klar M00.06 UND B95.6!\"

    Den SATZ
    << Soll der Infektionserreger angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (B95-B97) zu benutzen >>
    finden Sie im ICD 2009 42-mal.

    Für mein problem genügt es das kap haut und das kap bewegungsapp zu betrachten.

    Bei < Infektionen der Haut und der Unterhaut (L00-L08 ) >
    findet sich der SATZ direkt nach ( L00-L08 ).
    Ganz klar, für alle hautinfektionen von L00 bis L08 ist etwas aus B95-B97 anzufügen. Mehrfachkodierung, D012.

    Bei < Infektiöse Arthropathien (M00-M03) >
    findet sich der SATZ nur unter M00.8-
    Ganz klar M00.0-, M00.1-, M00.2- und (natürlich) M00.9- sind ohne diesen SATZ.

    Wir wissen, hinweise, inkl., exkl., etc sind auf der jeweils höchst-möglichen hierarchie-ebene angeführt. Der SATZ soll also NICHT für M00.-, M00.1-, M00.2- gelten. Ansonsten hätte man diesen SATZ wie bei der haut direkt unter der überschrift M00-M03 aufführen können.

    Die erklärung für diese besonderheit ist in D012:
    Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel NICHT enthalten ist.

    Logisch ist die mehrfachkodierung bei M00.06 also nicht, da der staphylococcus im rubriktitel angeführt wird und zwar ohne weitere spezifizerung.

    Und was S. aureus und epidermidis angeht, ich wünsche mir beide nicht in einem gelenk oder der HTEP.

    mfg ETgkv
    Ernst Trump

  • Hallo Forumsteilnehmer,

    vielen Dank für die bisherigen Antworten.
    Den Link zur Nosokomialen Pneumonie habe ich mir angeschaut.

    Mittlerweile bin ich noch auf die [f3]Kodierempfehlung Nr. 80 [/f3] gestossen. Hier geht es um ein Schultergelenksempyem mit Nachweis von Staph. aureus, Wochen zuvor war eine intraartikuläre Injektion durchgeführt worden.

    Lt. KE 80 lautet die Hauptdiagnose M00.01 Arthritis und Polyarthritis durch Staphylokokken, Schulterregion. Die zusätzliche Verschlüsselung mit B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, ist nicht möglich, da der Keim in der Rubriküberschrift von M00.0- enthalten ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    tehall

    Mit freundlichen Grüßen
    tehall

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    was nicht bedeutet, dass dies richtig ist. Siehe hier:
    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=7341#

    2. Post am 9.5.

    Zudem verweise ich erneut auf die dargestellten Aussagen des DIMDI und InEK. Diese sind einzig ausschlaggebend.

  • Mich würde jetzt interessieren, ob Frau Uphoff bzw. ihr Klinikum nun Klage eingereicht hat, und was da herausgekommen ist...vielleicht liest sie ja noch mit?

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Hallo,

    zur Frage ob ich zur M00.0_ die B95.6 kodieren kann bzw. muss, habe ich im Januar 2008 folgende Antwort vom DIMDI erhalten.
    \"M00.0- Arthritis durch Staphylokokken\" beschreibt die Infektion durch \"Staphylokokken\", also \"alle\" Subtypen
    B95.6! beschreibt \"S. aureus\" und ist damit zusätzlich kodierbar wenn \"aureus\" vorliegt.
    B95.7! Sonstige Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    ist zu \"unspezifisch\" gegenüber \"Staphylokokken\" (M00.0-) und damit nicht zusätzlich zu kodieren (enthält keine zusätzliche Information).
    Also Frau Uphoff vielleicht können Sie ja doch noch jemand auf der \"anderen Seite\" überzeugen, wenn nicht, würde ich einer Klage gelassen entgegen sehen.

    Gruß Attila

  • Guten Tag,
    der Fall liegt nun in der Rechtsabteilung. Das Klageverfahren wird eingeleitet. Ich werde dann weiter berichten.

    Ein schönes Wochenende und viele Grüße
    von M. Uphoff