Sehr geehrte Damen und Herren,
der MDK steicht uns den Sekundärcode B95.6! bei der HD M00.06 obwohl der Keim nachgewiesen ist. Die Begründung des MDKs in seinen drei Gutachten: der Staph aureus ist mit dem Code M00.06 abgedeckt. Der Sekundärcode führt in diesem Fall in eine höhere DRG. Wir müßten nun die Klage einreichen.
Wie würde denn das Forum den Staph. aureus in diesem Fall codieren?
Hat schon jemand Erfahrung hinsichtlich gerichtlicher Klärungen von Kodierungen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Uphoff