Umfrage "Kodierung von Komplikationen und MDK"

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Herr Weyland,

    Zitat


    Original von Weyland:
    Für die zusätzliche Angabe der Ursache ist nur ein Schlüssel aus Kapitel XX vorgesehen, also ein Y- und kein T-Kode.

    Nein, steht nirgends. Steht \"kann\", nicht \"ist nur\".

    Zitat


    Nein, denn dieser \"weiterführende Aspekt des T-Kodes\" ist ja eben auch mit einem Y-Kode \"anderenorts klassifiziert\".

    Nein, nur wenn der Y-Kode spezifischer ist. Ansonsten ist der Sachverhalt eben nicht \"an anderer Stelle klassifiziert\".

    Wenn ihre Interpretation (Ursache immer mit Y-) so klar wäre, dürfte es eigentlich auch nicht diese DKR geben, bzw. der 2. E-Kode durch ein Y-Kode ersetzt werden müssen. Aber der 2. E-Kode ist ja eben nun mal spezifischer als ein anderer Kode (T- oder Y-).

    0401h Diabetes mellitus
    Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen
    Bei Vorliegen eines Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen ist zunächst ein Kode aus
    E13.– Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus
    Inkl.: Pankreopriver Diabetes mellitus
    gefolgt von dem Kode
    E89.1 Hypoinsulinämie nach medizinischen Maßnahmen
    zu verschlüsseln.

    Bitte hier nicht den Status „Spezielle DKR“ als Erklärung hernehmen, dass wäre doch sehr kurz gegriffen. Es wäre doch völlig unsinnig nur für diesen Fall eine Ausnahme kreieren zu wollen, alles andere ist mit Y- zu kodieren. Auch das der E-Kode keine „Resteklasse“ ist, ändert nichts an der Tatsache, dass eben kein Y-Kode dort zu finden ist. (Ob es diese DKR braucht und warum es sie überhaupt gibt, kann an anderer Stelle diskutiert werden)

    Zitat


    An dieser Stelle stimme ich Ihnen wie immer zu.


    \"Immer zustimmen\", dann bitte auch immer machen. Danke. ;)

    Es dürfte klar sein, dass wir die Widersprüchlichkeiten nicht an dieser Stelle aufklären.

  • Guten Abend,

    bei mir kämpfen die Ärzte um ihren T-Kode und ich verzweifle bald.
    Nach meinem Verständnis wird eine Komplikation grundsätzlich versucht so genau wie möglich zu verschlüsseln.Und wenn dabei etwas anderes als ein T-KOde heraus kommt, dann ist das eben so! Oder Nicht? Wenn dies nicht gelingt einen N-Kode versuchen, wenn das nicht geht einen T-Kode (oder wie ich jetzt hier lese eine Kombi aus 2 Kodes).
    Habe ich das richtig verstanden?
    Man sagt mir hier, durch OP verursachte Komplikationen bekommen einen T-Kode.
    Ich meine die Kodierregeln sagen etwas anderes, doch das wird ignoriert, ich stehe als Depp da und bin völlig verunsichert.
    Bitte, bitte eine möglichst klare Antwort.

    Liebe Grüße
    Nika :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    eigentlich ist doch schon alles gesagt.

    DKR D002 = so spezifisch wie möglich bezüglich der Erkrankung / Störung.
    Dafür sind alle Kapitel der ICD heranzuholen, um einen entsprechenden Kode zu finden. Ausnahmen werden durch die Exklusiva beschrieben.

    Keinesfalls immer T-Kode, dass ist klar in der DKR gesagt.

    Zur Mehrfachkodierung kann man nicht mehr sagen (s. o.)

  • Hallo Herr Selter,

    ja, der Mitarbeiter des MDK hat ein Kaninchen aus dem Zylinder gezaubert und will diesen Code nun auf ein Serom beziehen, das aber gar nicht existiert hat. Wir fragen also im xten Widerspruch, wo denn dieses Serom gewesen sein soll, bin auf die Antwort gespannt. Was für eine Farce...

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo zusammen,

    Zitat

    Original von Blaschke:
    ......der Mitarbeiter des MDK hat ein Kaninchen aus dem Zylinder gezaubert ...


    Diese Zauberer kennen wir: Viele Gutachten gipfeln in der Feststellung: \"Es könnte aber auch ein(e) ..... vorgelegen haben\" - beispielsweise statt einer J44.- eine J41.- ........ Fachleute halt!

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Zitat


    Original von Selter:
    Was soll man da noch sagen ...

    Hallo -

    dafür wurde hier schon der sehr schöne Begriff „MDK-Assoziationsechoraum“ eingeführt und mehrfach zitiert.

    Herzlicht.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Geschätzte Mitdenker,

    darf ich dieses alte Thema noch mal hervorholen?
    Ich habe ein MDK-Urteil auf dem Tisch, wo meine Kodierung für eine infizierte Hüft-TEP, die ausgebaut werden musste, lautete:
    HD: M00.25
    ND: T84.5
    Der MDK streicht die T84.5 mit der Begründung: "eine Doppelklassifizierung ein und derselben Krankheit ist nicht möglich." Dafür bietet er optional die Y84.9! an.
    Tatsache ist, dass in T84.5 der Fakt der Infektion des Gelenkes noch einmal mit enthalten ist. Ist das deshalb eine unzulässige Doppelklassifizierung? Der Kode T84.5 ist gegenüber Y84.9! eindeutig genauer, aber das zählt scheinbar nicht.
    Wie sehen Sie das?

    Freundliche Grüße
    E. Kosche

  • Hallo Frau Kosche,

    ohne Ihren Einzelfall genauer zu kennen: ich hätte wahrscheinlich von vornherein die T84.5 als HD gewählt, und keinen Kode aus dem Organ-Kapitel, da das natürliche Gelenk nicht mehr vorhanden war.

    Gruß,
    fimuc