- Offizieller Beitrag
Sehr geehrter Herr Weyland,
Zitat
Original von Weyland:
Für die zusätzliche Angabe der Ursache ist nur ein Schlüssel aus Kapitel XX vorgesehen, also ein Y- und kein T-Kode.
Nein, steht nirgends. Steht \"kann\", nicht \"ist nur\".
Zitat
Nein, denn dieser \"weiterführende Aspekt des T-Kodes\" ist ja eben auch mit einem Y-Kode \"anderenorts klassifiziert\".
Nein, nur wenn der Y-Kode spezifischer ist. Ansonsten ist der Sachverhalt eben nicht \"an anderer Stelle klassifiziert\".
Wenn ihre Interpretation (Ursache immer mit Y-) so klar wäre, dürfte es eigentlich auch nicht diese DKR geben, bzw. der 2. E-Kode durch ein Y-Kode ersetzt werden müssen. Aber der 2. E-Kode ist ja eben nun mal spezifischer als ein anderer Kode (T- oder Y-).
0401h Diabetes mellitus
Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen
Bei Vorliegen eines Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen ist zunächst ein Kode aus
E13.– Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus
Inkl.: Pankreopriver Diabetes mellitus
gefolgt von dem Kode
E89.1 Hypoinsulinämie nach medizinischen Maßnahmen
zu verschlüsseln.
Bitte hier nicht den Status „Spezielle DKR“ als Erklärung hernehmen, dass wäre doch sehr kurz gegriffen. Es wäre doch völlig unsinnig nur für diesen Fall eine Ausnahme kreieren zu wollen, alles andere ist mit Y- zu kodieren. Auch das der E-Kode keine „Resteklasse“ ist, ändert nichts an der Tatsache, dass eben kein Y-Kode dort zu finden ist. (Ob es diese DKR braucht und warum es sie überhaupt gibt, kann an anderer Stelle diskutiert werden)
Zitat
An dieser Stelle stimme ich Ihnen wie immer zu.
\"Immer zustimmen\", dann bitte auch immer machen. Danke.
Es dürfte klar sein, dass wir die Widersprüchlichkeiten nicht an dieser Stelle aufklären.