Umfrage "Kodierung von Komplikationen und MDK"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich bitte um Antwort, wer bei MDK-Prüfungen die Kombination der Kodes für die Komplikation und deren Ursache \"aberkannt\" oder \"zugestanden\" bekommt. Oder anstelle des (spezifischeren) T-Kodes ein Y-Kode genannt werden soll.
    Beispiel: Osteomyelitis bei Z. n. Implantation eines Verriegelungsnagel (M86.16 und T84.6), keine Möglichkeit der Kodierung nur über einen Kode.

    Wer hat schon Klage bei Ablehnung eingereicht?

    Ich werde es jedenfalls tun.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hi, Herr Selter,

    Ich weiss nicht, ob dies Ihre Anfrage trifft:

    Perinealer Abszess soll als HD statt des T81 mit Perianaler Abszess kodiert werden, obwohl nachweislich definitiv keine Verbindung zu Analkanal besteht.

    Ähnliche AUseinandersetzungen haben wir immer mal wieder, wobei auffällt, dass die Diskussion immer in die kostengünstigere Variante gedreht werden soll, zumindest was die Auswahl der HD betrifft.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Selter,

    beide von Ihnen geschilderte \"Angebote\" werden uns regelmäßig gemacht. Gerade auch Arthritis + T84.5 oder versehentliche Stich-/Rißverletzung während einer OP + T81.2 wird prinzipiell moniert. Haben da aber auch noch etliche Fälle anhängig, so das noch keine endgültige Aussage getroffen werden kann. Im Prinzip tendieren unsere Ärzte nun langsam zur Resignation. Es gibt aber auch Fälle, in denen wir uns durchsetzen konnten. Tendenz wie von Merguet geschrieben immer in Richtung Kostenminimierung.

    Mfg findus

    MfG findus

  • Hallo Herr Selter,

    beim MDK Hessen-Kassel traten bisher keine Beanstandungen auf bei einer derartigen Ziffer-Kombination. D. h., die Erkrankung als Komplikation nach einer med. Maßnahme führt dort nicht zu Irritationen.

    mfg

    LIEL

    Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat. (W. Busch) :lach:

  • Hallo Dirk,
    darf man aus Deinem Rundruf zu diesem Dauerbrenner schließen, dass man sich auf höherer Ebene Gedanken macht, das Problem für 2010 zu lösen?
    Glückliches Hessen-Kassel! In NRW ist die MDK-Meinung (nicht nur in dieser Frage) äußerst heterogen und von der Person des Gutachters abhängig. Häufig wird die Kombination akzeptiert, je nach Fallkonstellation wird mal T, mal M gestrichen und die Hauptdiagnose willkürlich bzw. nach Erlös festgelegt. Erfreulicherweise führen die Widersprüche, in denen wir Deine Argumentation aus mydrg (s.u., den Thread finde ich gerade nicht) aufgreifen, fast immer zum Erfolg, hier scheut man offenbar den Aufwand bei unklarem Ausgang.

    \"Gemäß DKR ist es erforderlich, mehrere Diagnosenkodes zur Beschreibung eines Zustandes anzugeben, wenn ein einzelner Kode nicht vollständig den Zustand beschreiben kann (dies ist Konsens in der Selbstverwaltung, siehe Artikel DKR Version 2006 in „das krankenhaus“, 11.05). Hinweise für diesen Sachverhalt finden sich an unterschiedlichen Stellen der DKR, z.B. Beispiel 5 in der DKR 0401, Beispiel 2 DKR 1510 und Kodiervorgabe in der DKR 0401d „Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen“. Aus den genannten Stellen wird ersichtlich, dass in den Situationen, in denen ein spezifischer Code nicht zur Verfügung steht, unabhängig vom zusätzlichen Aufwand eine Codekombination zu verwenden ist.\"

    Klagen mussten wir deswegen noch nicht.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Peter,

    Gedanken macht man sich ja schon lange. Die AG-Klassifikationen einigt sich aber nicht. Ob es da (und wann) zu einem Konsens kommt....nix Genaues weiß man nicht....

    Das Thema wurde jedenfalls in der AG-ICD des KKG angesprochen und festgestellt, dass das Problem über die ICD nicht zu lösen ist, nur über die DKR. Aber, da es die Spielwiese der AG-Klassifikationen ist und diese keine Erläuterungen zum aktuellen Stand der Diskussion veröffentlicht, kann ich nichts Großartiges dazu sagen.

    Ich werde jedenfalls ganz sicher klagen.

  • moin allerseits!

    auch bei uns ( bremen)wurde (einmal in 2008 ) der t-code gestrichen und auf y verwiesen- konnte allerdings im telefonat verhindert werden...insofern wurde noch nicht geklagt

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo Forumsteilnehmer,

    der MDK Bayern ist in den eigenen Reihen teilweise sehr uneins was diesen Punkt angeht. Standard für solche Diskussionen ist z.B. eine Infektion nach einem Eingriff.
    Der MDK will hier dann meist den spezifischen Kode (aus Sicht MDK) L.- als HD akzeptiert dann aber keinen T-Code als Nebendiagnose.

    Habe bisher ohne Klageweg nur zwei Fälle durchbekommen und das war bei einem CA-Patienten der mit Komplikation nach EIngriff ins Haus kam und der TU nachrevidiert wurde.

    Ebenso einen z.n. Appendektomie mit Abzeßbildung unterhalb der OP-Wunde, hier wollte der MDK lediglich den Code L02.2 als HD kodieren. Wir haben dann argumentiert, dass bei einer einfachen Abszeßausräumung wohl keine komplette Revision der Faszie notwendig gewesen wäre, somit war für den MDK der Mehraufwand dann abgrenzbar.

    Das Thema liegt mir immernoch schwer im Magen da die Lösung für mich nicht zufriedenstellend ist.

    Wenn es mit den Abwertungen der Diagnosen wo weitergeht, dann kann man sich die Kodierung der ND auch bald sparen...
    Zumindest sehen dass unsere Mitarbeiter so, die sich mit der Kodierung vor dem MDK streiten müssen.

    Beste Grüße

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Guten Tag,
    hatte gestern MDK-Prüfung.
    Grundsatz:
    Alle T-Kodes werden gestrichen und durch organspezifische Kodes (so unspezifisch sie auch sein mögen) ersetzt. Doppelkodierung wird nicht anerkannt.
    Das sei bundesweit (MDK-intern) so entschieden worden.

    Ich fürchte, hier werden wohl die Gerichte eine Interpretation der einschlägigen Vorschriften vornehmen müssen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,
    wir hatten gestern auch MDK-Begehung.
    Bei uns lief es gerade umgekehrt. Ich habe zwei Fälle von T-DRG durchbekommen.
    Ein Patient hatte einige Zeit nach einer Sigmaresektion immer wieder phlegmonöse Entzündungen in der Bauchdecke. Hier hat der MDK die HD T81.4 vorgeschlagen, obwohl wir mit der Phlegmone L03.3 gerechnet haben.
    Im zweiten Fall kam ein Pat. mit einem geröteten und geschwollenen Zeh nach vorherigem Eingriff daran zurück und musste stationär behandelt werden. Auch hier wurde die T81.4 akzeptiert.
    Und das in Bayern. :i_baeh: Obwohl uns beim letzten Mal gesagt wurde, dass die T-Diagnose nur in Ausnahmefällen als HD akzeptiert wird. :sterne:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    leider bestätigten mir die bisherigen Posts, dass völlige Planlosigkeit mit Willkür gepaart, anscheinend Grundlage für Gutachten ist.

    Und dann beschweren sich bei mir MDK-Vertreter, ich würde ja den MDK zu unrecht öffentlich kritisieren.
    \"Gutachten\", in diesem Zusammenhang muss man sich den Begriff mal auf der Zunge zergehen lassen...