Inlaywechsel bei Sonderprothesen Hüfte

  • Hallo Forum,

    ich habe eine Frage zur Kodierung eines Teilwechsels bei einer Sonderprothese am Hüftgelenk.

    In meinem Fall wurde bei liegender Sonderprothese ein Wechsel des Inlays und des Aufsteckkopfes durchgeführt.
    Für eine konventionelle TEP existieren ja spezielle Prozeduren, für die Sonderprothesen kann ich leider keine finden.
    Wie kodieren Sie in diesem Fall?? Kodieren Sie hier die 5-821.63 Wechsel einer Sonderprothese in eine Sonderprothese oder verwenden Sie den unspezifischen Kode 5-821.6x ....sonstige?? :a_augenruppel:

    Oder übersehe ich hier einen Kode???????

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone,
    5-821.2x statt 5-821.6x. Die Definition Sonderprothese bezieht sich ja in aller Regel auf den Schaft und nicht auf die Pfanne. Gewechselt wurde ja das Pfanneninlay (Code 5-821.2a) Für einen Wechsel des Aufsteckkopfes bei Sonderprothese oder TEP ist kein Code definiert (Ausnahme HEP). Entsprechend würde ich den 5-821.2x als korrekten Code ansehen.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Schemmi.

    vielen Dank für die Antwort.

    Verstehe ich leider trotzdem nicht so ganz. Es wurde ja ursprünglich eine Langschaftprothese implantiert, die ja auch bleibt, nur dass das Inlay und der Aufsteckkopf gewechselt wurde. Muss ich dann nicht in der Rubrik 5-821.6- bleiben???
    Oder muss man es vielmehr tatsächlich splitten als Wechsel einer Gelenkpfannenprothes, isolierter Wechsel eines Inlays (und man betrachtet die Sonderprothese als ursprünglich implantiert hier als inklusive???) und in nicht dann vielleicht 5-821.18 Wechsel einer Femurkopfprothese, Wechsel eines Aufsteckkopfes (und auch hier ist die liegende Sonderprothese mit gemeint?)??
    Oder bin ich jetzt völlig falsch??
    Ich verstehe es gerade leider so gar nicht. :(

    Ich bitte nochmals um eine Rückmeldung. Vielen lieben Dank!!

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone F: Warum fand nur teilweise der Wechsel statt. War die Ursache eine Infektion? Bei uns wurden fälschlicherweise Sonderprothesen immer mit Spacer=Platzhalter verwechselt.
    Schönen Abend auch!!

  • Hallo Simone,

    bei Wechseloperation wird sehr wohl in Wechsel der Pfanne und des Schaftes differenziert. Zwar existieren auch Kodes Wechsel einer TEP in Wechsel einer TEP, d.h. kompletter Wechsel, es existieren aber auch Kodes für Teilewechsel.

    Eine Sonderprothese wird ja über einen Prothesenanteil differenziert, zumeist dem Schaft bei regulärer Pfanne. Wenn ich den Schaft aber in situ belasse und nur die Pfanne angehe, wird ja die Sonderprothese zweitrangig. Somit bin ich beim Pfannenwechsel. Da ein spezieller Code für den Wechsel eines Inlays auch im Rahmen eines Teilewechsels gibt (5-821.2a) ist dieser am genauesten.

    Mit der 5-821.18 habe ich aber so meine gedanklichen Probleme. Eine Femurkopfprothese ist nach meinem Wissensstand eine Hemiendoprothese, d.h. die Pfanne wird nicht ersetzt, sondern auf den Schaft ein großer Kopf aufgesetzt. Ein Kode 5-821.18 Wechsel einer Femurkopfprothese, Wechsel des Aufsteckkopfes widerspricht der Kodierung in diesem Fall. Das Inkl. \"Im Rahmen eines Teilewechsels bei vorhandener Totalendoprothese\" scheint diese Kodierung wiederum zu erlauben, obwohl .....

    Aber es ist einfach paradox einen Wechsel einer Femurkopfprothese im Rahmen eines Teilewechsels einer vorhandenen Totalendoprothese zu kodieren. Entweder habe ich eine HEP oder eine TEP. Bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder dieser Kode ist tatsächlich für den Aufsteckkopfwechsel auch bei einer TEP gedacht, dann sollte mal an der Terminologie des Inkl. etwas verändert werden, oder der Kode ist nicht hierfür gedacht, dann bleibt uns nur die 5-821.2x zu kodieren

    Wie auch immer, beim Kodieren der 5-821.18 und 5-821.2a wird die I03B erreicht, bei der 5-821.2x kommt der Fall in die DRG I46B. Da der Kode so nicht falsch ist und der Erlös doch etwas besser ist, würde ich bei der 5-821.2x bleiben.

    Viele Grüße und ein erholsames Wochenende

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Mitstreiter :)
    das selbe Problem hatte ich kürzlich auch im Forum versucht zu diskutieren.
    (Sie Threat: \"Dimdi fragen lohnt sich nicht)

    wir verwendeten für diesen Sachverhalt bislang auch zwei Kodes (z.B. 5-821.18 und 5-821.2a)

    allerdings hatten wir dann massive Probleme mit einem findigen Beratungsarzt der \"gesunden Kasse\", der uns den MDK auf den Hals hetzte.

    Der MDK vertrat dann die Ansicht, das nur z.B. 5-821.2x zu kodieren ist und begründete dies mit dem Argument: \"es kann ja wohl nicht sein, dass man mit einem Teilwechsel mehr Geld verdient als mit einem Komplett-Wechsel.\"
    Ausserdem konnten wir uns einen Vortrag über \"monokausale Kodierung\" anhören (siehe hierzu DKR).
    Der MDK war der Ansicht, das wir hier quasi zwei Prothesen an einer Lokalisation kodieren.

    Unser Argument, das es einfach keinen Kombi-Kode gibt wurde nicht akzeptiert.

    Fazit: zumindest in Bayern können Sie sich auf Post von der Kasse oder dem MDK einstellen, wenn Sie zwei Kodes verwenden. :lach:

  • Na ja, Post vom MDK kann auch mal der Ritterschlag sein. Unabhängig von den richtigen Kodierung gehört dieser Fall von Seiten der Kosten eher in die I46B .......

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U