:d_gutefrage: Guten Abend miteinander
Folgende Frage: die krankenhauseigene Apotheke bereitet Rituximab in einer bestimmten Menge für einen Patient zu. Dieser bekommt aber nicht die zubereitete Menge, sondern weniger. Wird die ursprünglich zubereitete Menge abgerechnet oder die tatsächlich verabreichte. Gibt es dazu irgendwelche Gesetzliche Grundlagen oder Richtlinien?
Viele Grüße aus Baden-Württemberg