Zusatzentgeltpflichtiges Medikament

  • :d_gutefrage: Guten Abend miteinander
    Folgende Frage: die krankenhauseigene Apotheke bereitet Rituximab in einer bestimmten Menge für einen Patient zu. Dieser bekommt aber nicht die zubereitete Menge, sondern weniger. Wird die ursprünglich zubereitete Menge abgerechnet oder die tatsächlich verabreichte. Gibt es dazu irgendwelche Gesetzliche Grundlagen oder Richtlinien?

    Viele Grüße aus Baden-Württemberg

  • Hallo moda!

    In der Definition des entsprechenden ZE steht \"Applikation\" somit kann nur auf die verabreichte Menge codiert werden. Sie können ja auch keine georderten aber nicht verabreichten Blutkonserven codieren.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Morgen Forum,
    Guten Morgen Forum,

    Für das ZE benötigen Sie einen entsprechenden OPS. Diesbezüglich gilt DKR P012d. Dort heisst es

    Zitat

    Soweit der OPS für die Gabe von Medikamenten oder Blutprodukten eine Dosis- bzw. Mengenangabe vorsieht, ist nur die dem Patienten tatsächlich verabreichte Dosis bzw. Menge zu kodieren.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Guten Morgen Hr.Killmer/Hr. Freundlich
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Hat mit sehr geholfen, die Diskussion in unserem Haus aufs Wesentliche zu verkürzen.

    Einen schönen Tag noch!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Guten Morgen,

    es wundert nicht, dass Kostenträger Sturm gegen die neue Vergütung der MDK-Aufwandspauschale laufen. Die Fragestellung in diesem Thread ist Nährboden für MDK-Prüfaufträge.

    Sicherlich, es ist sinnvoll vor der Kodierung eines Entgeltes Informationen einzuholen, ob dieses auch abgerechnet werden darf. Aber bei aller Liebe: Dachten Sie im Ernst, Ihr Klinikum könnte ein Entgelt in Abrechnung bringen, für das im Gegenzug keine Leistung erbracht wurde? :d_neinnein:

    Im diesem Sinne ein schönes Wochenende.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ob die Kostenträger gegen irgendwas Sturm laufen, ist hier verhältnismäßig unwichtig. Die Frage ist insoweit nicht \"blauäugig\", weil gewisse zusatzentgeltrelevante Produkte nur in gewissen Mengen, Flaschen, Einheiten usw. verpackt werden, ohne dass auch immer alles verabreicht werden kann und ohne Möglichkeit, den Rest zu lagern und anderweitig zu verwenden. Somit entstehen der Klinik Kosten, die unabhängig von der verabreichten Menge resultieren (soviel zu \"Leistung\").

    Fakt ist aber, dass nur die verabreichte Menge berechnet werden darf.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    sicherlich haben Sie Recht wenn es um Konserven u. ä. geht, deren Inhalt nicht variabel gändert werden kann. Hier geht es jedoch um Rituximab, welches in der klinikeigenen Apotheke, entsprechend der Notwendigkeit, hergestellt wird.

    Somit ist die Diskussion um Reste in diesem Thread sicherlich nicht angebracht.

    Freundliche Grüße

  • Guten Morgen DRG-Troll
    Das mit Rituximab ist u.a. ein Beispiel für die Problematik,die Hr.Selter treffender wie ich formuliert hat. Es gibt oft Patienten für die eine best. Menge angefordert wurde, diese aber aus medzinischen Gründen nicht in voller Dosis verabreicht bekommen haben. (Verschlechterung AZ, Tod,etc)
    Auch in unserer Apotheke werden keine Medikamente hergestellt:Frei nach dem Motto \"wird schon verwendet werden\".
    War vielleicht in der Frage mißverständlich ausgedrückt.

    Grüße an alle Arbeitswütigen!!!!!!!!!!!!

  • Hallo moda,

    ich fand ihre Frage verständlich und die Antworten kamen klar, einmütig und promt. Die Reaktion von DRG Troll kann ich jedoch nicht nachvollziehen.
    Ich sehe die Sache wie Herr Selter: die Leistung (mit Kosten) wurde ja erbracht - ja noch mehr, denn die Sondermüllentsorgung für den Rest steht ja auch noch an. Abgerechnet werden kann dies jedoch nicht - aber das wurde ja schon mehrfach genannt
    Stellen Sie nur weiter Fragen - das tut dem Forum gut.


    Gruß Elsa

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nur damit das klar ist:
    Ich bin der Meinung, dass die Regelung die einzig sinnvolle ist. Ansonsten bestehen Fehlanreize beim Anwender (\"Bestellen wir lieber mal ein bisserl mehr, bekommen es ja eh bezahlt\") und beim Hersteller (\"Das gibts bei uns nur in dieser Menge\").

  • Hallo moda,

    mit Ihrer Antwort haben Sie mich beruhigt. Wir wissen ja alle, im Gesundheitswesen gibt es nichts, was es nicht gibt......

    @ Elsa: Um Ihre Kostenstelle \"Sondermüll\" zu entlasten, könnten Sie doch bei der nächsten Budgetverhandlung ein Zusatzentgelt verhandeln. Vielleicht in Höhe von 300 Euro? :biggrin: