• Hallo!

    Bei Patienten die mit Osteosynthesematerial versorgt wurde gilt ja folgendes;
    Die frische Fraktur bleibt Hauptdiagnose bis die Behandlung abgeschlossen ist. (z.B. z47.0 Metallentfernung)
    Wie verhält sich das wenn Patienten wegen Komlikationen an der Osteoesynthesevorrichtung aufgenommen werden.
    Kann ich dann auch die frische Fraktur als Hauptdiagnose wählen oder ist die Komplikation dann Hauptdiagnose?(ergibt beim groupen starke Unterschiede!)
    Ist das eventuell auch abhängig davon ob das Material im Körper verbleiben soll? (z.B. bei Tumoroperationen)

    Gruß Scharras

  • Hallo, Frau Scharras,

    in der DKR D002b heißt es:

    Zitat


    Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert.

    Davon kann in Ihrem Beispiel nicht die Rede sein. In Frage käme noch die Kodierung eines Folgezustandes (DKR 1913a). Diese Möglichkeit besteht, wenn die Behandlung definitiv abgeschlossen war (Materialentfernung ist nicht geplant). Dann ist der Komplikationsschlüssl die HD und ein Schlüssel aus "Folgen ..." als ND fällig.

    Wenn allerdings eine ME geplant war, und der Patient wird aufgenommen weil z.B. ein Marknagel gebrochen ist, dann ist m.E. nach wie vor die Fraktur in Behandlung und als HD anzugeben.

    --
    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner