Hallo!
Bei Patienten die mit Osteosynthesematerial versorgt wurde gilt ja folgendes;
Die frische Fraktur bleibt Hauptdiagnose bis die Behandlung abgeschlossen ist. (z.B. z47.0 Metallentfernung)
Wie verhält sich das wenn Patienten wegen Komlikationen an der Osteoesynthesevorrichtung aufgenommen werden.
Kann ich dann auch die frische Fraktur als Hauptdiagnose wählen oder ist die Komplikation dann Hauptdiagnose?(ergibt beim groupen starke Unterschiede!)
Ist das eventuell auch abhängig davon ob das Material im Körper verbleiben soll? (z.B. bei Tumoroperationen)
Gruß Scharras