Verdachtsdiagnose peritoneale Adhäsionen

  • Liebe Gemeinde,

    Folgender Fall:

    Patientin stellte sich in unserer Klinik vor aufgrund von seit Jahren bestehenden abdominellen, vorwiegend Mahlzeiten-assoziierten Beschwerden (Völle- und Blähungsgefühl, Übelkeit, z. T. auch Schmerzen), die in den letzten Wochen eine erneute Progredienz aufwiesen. Die Nahrungsaufnahme sei hierdurch reduziert, es bestehe ein ausgeprägter Leidensdruck. Durchfälle, Fieber und weitere Infektzeichen wurden verneint. Der letzte Stuhlgang war vor 3 Tagen gewesen.

    Gastro o.B.
    Gyn. o.B.
    H2-Atemtest negativ

    etc. o.B.

    Es zeigte sich ein klinisch blander Befund, bei jedoch ausgeprägtem subjektivem Leidensdruck. Dieses Jahr wurde bereits in einer anderen Klinik eine ausgiebige Diagnostik durchgeführt (Endoskopie, Dünndarm-Sellinck, CT), sodass wir auf erneute Untersuchungen vorerst verzichteten. Sonographisch fand sich kein richtungsweisender Befund. In Anbetracht der Anamnese war von funktionellen Beschwerden im Rahmen von peritonealen Adhäsionen auszugehen. Laborchemisch bestanden ebenfalls keine richtungsweisenden Pathologika. Wir führten zur Komplettierung der Diagnostik eine Ösophagogastroduodenoskopie mit Biopsieentnahme im Dünndarm sowie einen H2-Atemtest durch.
    Die Option einer operativen Adhäsiolyse wurde gemeinsam mit der Patientin und den Kollegen der Viszeralchirurgischen und Gastroenterologischen Abteilungen diskutiert. Es wurde, sofern unter dem Aspekt des subjektiven Leidensdruckes möglich, von einer Operation zum jetzigen Zeitpunkt abgeraten, zumal die konservativen Therapiemöglichkeiten noch nicht erschöpft waren.
    Wir begannen eine symptomatische Therapie mit stuhlregulierenden Maßnahmen (Macrogol als Bedarfsmedikation) und einem Karminativum (Polydimethylsiloxan, =Dimeticon, tägliche Einnahme), worauf sich die Symptomatik etwas modulieren ließ. Als weitere Bedarfsmedikation verabreichten wir Buscopan bei stärkeren krampfartigen Abdominalschmerzen.


    Wir haben die HD K66.0 kodiert (plausible Verdachtsdiagnose)
    und als ND R10.1 .

    Was meint Ihr . So oder \"andersrum\" oder ganz anders ?????????


    MfG aus P. an der H. ;o)

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]

  • Guten Morgen McSven,

    endlich mal wieder eine Frage aus meinem Fachgebiet!

    Für mich als Abdominalchirurgen ist die K66.0 total an den Haaren herbeigezogen. :lach:
    Eine Briden-Problematik wurde durch den vorausgegangenen Sellink ja wohl ausgeschlossen.

    Wenn man sich mit unklaren Bauchschmerzen nicht zufrieden geben will, gibt es noch die K58.0 (Reizdarmsyndrom mit Diarrhoe), vielleicht mit F48.0.

    Das käme insbesondere dann infrage, wenn der vorrausgegangene KH-Aufenthalt fundiert die möglichen Differentialdiagnosen ausgeschlossen hat. Vernünftig wäre auch im Sinne des Patienten, mit den vorbehandelnden Ärzten zu sprechen!

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo zusammen,

    bei http://www.medinfoweb.de gibt es unter den SEG4-Kodierempfehlungen des MDKs folgende Aussage dazu:


    Kodierempfehlung Nr. 100


    Schlagwort: Adhäsionen, peritoneal
    Stand: 2007-01-10
    Aktualisiert: 2008-01-08
    DRG:
    ICD: K66.0 N73.6 N99.4
    OPS:


    Problem/Erläuterung:
    Wie werden peritoneale Adhäsionen verschlüsselt?


    Kodierempfehlung:
    Die genaue Lokalisation ist zu prüfen, nach Voroperationen ist zu fragen. Definitionsgemäß umfasst die Diagnose K66.0 Peritoneale Adhäsionen Adhäsionen im Bauchraum, z.B. auch im männlichen Becken, ausdrücklich jedoch nicht im Bereich des weiblichen Beckens, da hierfür der eigene Kode N73.6 Peritoneale Adhäsionen im weiblichen Becken besteht. Bei Frauen werden Adhäsionen außerhalb des Beckens mit K66.0 kodiert. Liegen darüber hinaus aufwandsrelevante Adhäsionen im weiblichen Becken vor, kann zusätzlich N73.6 kodiert werden. Hinweis: N73.6 bezeichnet Peritoneale Adhäsionen im weiblichen Becken, mit dem Exkl.: Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Maßnahmen (N99.4). Für peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Maßnahmen (also z.B. auch postoperativ) steht mit N99.4 ein weiterer Kode zur Verfügung, der für beide Geschlechter gilt.

    Vielleicht hilft es Ihnen weiter.
    MfG
    Onk

  • hallo MC Sven,

    den worten von Herrn chir-OA Dr. Finke ist an sich nichts fachliches hinzu zu fügen.

    Höchstens noch dies eher allgemeine: auch eine plausible verdachts-D ist eine verdachts-D. Sie ist also weder sicher bestätigt , noch sicher wiederlegt. Erst recht bestätigt die \"modulation\" der symptome die verdachts-D K66.0 nicht.
    D008 empfiehlt bei Entlassung nach hausse die codierung der symptome.

    (Aufgrund Ihrer beschreibung ( mehrere jahre, zunehmend, nahrungsverzicht wegen postprandialer abdom. schmerzen) hätte ich eher an eine mesenteriale ischämie gedacht. Ist aber selten, je nach alter).

    mfg ETgkv

  • Hallo miteinander,

    also Adhäsionen sind ja nicht nachgeweisen- höchstens Verdacht, da keine Behandlung (oder ist die Stuhlgangsregulierung eine spezifische Behandlung der Briden?:-) ist das Symptom zu kodieren.

    Eine K 58.0 kommt auch nicht in Frage, da ja keine Diarrhoe, eher dann K58.9 oder sogar eine K59,- .- - 3 Tage keinen Stuhlgang- Obstipationen??

    Sicher sind nur die Bauchschmerzen, also diese nehmen.

    Mfg

    Uwe Neiser