Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme wegen Komplikation

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    danke Reinhard.

    auch wenn dieses Urteil sich noch auf die FPV vor der Aufnahme des Passus \"Verantwortungsbereich\" bezieht, so ist die doch interessant:

    \" Trifft dies schon auf Fälle unvorhergesehener, atypischer Komplikationen zu, so muss es für absehbare, behandlungstypische Nebenwirkungen erst recht gelten. Nur wenn die erneute Einweisung auf Umständen beruht, die mit der früheren Behandlung in keinerlei Zusammenhang im Sinne direkter oder gemeinsamer Ursächlichkeit stehen, handelt es sich um einen neuen Behandlungsfall, der zur Abrechnung einer weiteren Fallpauschale berechtigt.

    Das Krankenhaus wird durch die Anwendung dieser Regelung nicht ungerechtfertigt aus Gründen benachteiligt, die außerhalb seiner Verantwortung liegen. Die Verantwortung des Krankenhauses wird durch den Auftrag zur Behandlung der Erkrankung bestimmt, welche die Veranlassung für den (ersten) Krankenhausaufenthalt gegeben oder auf die sich die Behandlung sonst erstreckt hat. Auf ein Verschulden hinsichtlich der erneuten Behandlungsbedürftigkeit kommt es dabei nicht an.\"

  • ... interessantes Urteil ...
    Wie oft bekommen wir nicht alle immer wieder vom MDK erklärt, dass man Patient X oder Y bereits zum Zeitpunkt Z hätte entlassen können.
    Wenn wir hier argumentieren, dass ja durchaus noch mit dieser oder jener Komplikation zu rechnen gewesen wäre, so interessiert das den MDK nicht wirklich. Selbst wenn dann tatsächlich im Verlauf eine Komplikation auftritt bekommen wir erklärt, wir hätten den Patienten trotzdem früher entlassen können, da wir ja im Vorfeld nicht sicher wußten, dass diese Komplikation auftreten wird.
    Hinkt die Argumentation des SG nicht auch ? : Wie kann die FZ wegen Komplikation denn zu frühzeitigen Entlassungen vorbeugen ? Wenn diese Fälle sowieso zusammengeführt werden müssen, so würden sich Krankenhäuser, die trotzdem zwischenzeitlich entlassen (und nicht auf potentielle Komplikationen warten) immer ein paar Gesamtbelegungstage sparen... und damit ggf. kostengünstiger fahren... Was ist mit den Patienten, die mit ihrer Komplikation in ein anderes Haus gehen (\"da gehe ich nicht mehr hin\") ?

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hirschberg,

    die von Ihnen vorgebrachten Anmerkungen des MDK sind ja nicht in der FPV formuliert, sondern stellen nun mal die fallorientierte Argumentationslage dar, die an dieser Stelle ja zu erwarten ist (klare Interessensauslegung). Das wundert aber doch wirklich nicht mehr. Zumal es nicht wirklich unsere hier zentral diskutierte Frage \"Verantwortungsbereich- Wie ist das zu verstehen\" betrifft.

    Die Fälle müssen ja nicht in jedem Fall zusammengeführt werden, deswegen verstehe ich nicht, was Sie mit \"Wenn diese Fälle sowieso zusammengeführt werden müssen,\" meinen. Inwiefern es sich rechnet, Patienten grundsätzlich früher zu entlassen und ein paar Wiederkehrer zu riskieren, wird wohl weder von einer Klinik öffentlich angekündigt, noch dürfte dies bei der Begleitforschung beantwortet werden.

    Patienten die mit ihren Komplikationen in ein anderes Haus gehen stellen kein Problem für unsere eigentliche Frage dar. Dass dadurch aber eine neue DRG resultiert und daher höhere Ausgaben anfallen, ist klar. Aber ist das wirklich ein Problem für uns? Man wird auch zukünftig keine Zwangseinweisung in die vorbehandelnde Klinik durchsetzten und es war schon immer so, dass Patienten ihre persönlichen Erfahrungen bei der Krankenhauswahl mit einfließen ließen. Nicht umsonst wird doch mittlerweile um die Gunst der Patienten (man sagt ja auch \"Kunden\" zu ihnen) in fast jeder erdenklicher Art gebuhlt.

    Ich denke, die Diskussion geht dann irgendwann zu weit, für das, was wir hier eigentlich klären wollen. Daher wäre es am einfachsten, wenn die Formulierung in der FPV eine klare Interpretation fördert. Nur muss dies leider in der Selbstverwaltung geeint werden, was ( wen wundert`s? ) genau den selbstlimitierende Faktor darstellt.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat


    Original von C. Hirschberg:
    Hinkt die Argumentation des SG nicht auch


    „Was mit Scharfsinn und Gelehrsamkeit in erster Instanz als das Wahre künstlich bewiesen ist, das wird mit gleichem Scharfsinn und gleicher Gelehrsamkeit in zweiter Instanz als das Unwahre bewiesen, und ein Glück, wenn in dritter Instanz die Wahrheit sich nicht nochmals verkehrt ... \"

    S. 41
    J. H. von Kirchmann (1802-1884)
    Die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft (1847)


    Gruß

    E Rembs

  • Schönen guten Tag Herr Rembs,

    dazu fällt mir ein Zitat von Karl Valentin über die Juristen ein....

    Allerdings ließe sich in Ihrem Zitat die erste, zweite und dritte Instanz auch sehr passend durch Assistenzarzt - Oberarzt - Chefarzt ersetzen. Denn wie es um den Wert der Medizin als Wissenschaft bestellt ist, kann unter anderem [url=http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,645833,00.html]hier[/url] nachgelesen werden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    ich darf mich für die interessante Diskussion herzlich bedanken.
    Als Resüme darf ich feststellen: Die FZF in unserem o.g. Fall ist wohl nicht zu vermeiden. oder ?!

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo riol,

    wie Sie ja sehen, gibt es verschiedene Vorstellungen, aber vielleicht doch die deutliche Tendenz, dass bei Ihrem Fall die FZF im Raum steht. Keiner von uns hier kann ein definitives Urteil aussprechen, sondern lediglich die eigene Argumentation vortragen.

  • Hallo riol,

    wie Herr Selter schon sagt, dazu gibt es keine eindeutige Feststellung, nur (ggf. unterschiedliche) Meinungen.
    Um einen Adhäsionsileus nicht als Komplikation im Sinne der FPV zu verstehen, müßte man m.E. mindestens fordern, dass Sie alles getan haben, um diese \"Folge\" zu vermeiden... Dann könnte man postop Adhäsionen durchaus auch als schicksalhafte, unvermeidbare und bewusst in Kauf genommene Nebenwirkung betrachten...

    Letztlich ist es (mir) auch egal, was als Komplikation i.S. der FPV begriffen wird, solange es klargestellt und damit für alle gleich wäre. Dann würde das DRG-System wieder eine adäquate Vergütung bewirken... (das DRG-System belohnt ja nicht Qualität, Komplikationen werden dann über ND oder z.B. mehrzeitigen Eingriff vergütet...)

    Wenn Sie spielen wollen, greifen Sie die MDK-Stellungnahme auf und antworten dem KT, dass \"medizinischer Zusammenhang\" kein in der FPV aufgeführter Grund für eine FZF ist... Mal sehen, ob sich der MDK-Kollege nicht doch festlegen will.

    Das Sozialgerichtsurteil sehe ich durchaus kritisch, insb. da es die \"Änderung\" der FPV als Neu-Änderung und nicht als Klarstellung begreift. Das vorhergehende BMG-Schreiben führte dazu aber aus, dass für eben diese Fälle eine FZF nicht akzeptabel ist. Ich verstehe es nicht nur prospektiv.

    Aber wann bzw. ob wir hier eine abschliessende Klärung sehen werden (entweder in der FPV oder aber vom BSG und dann auch noch allgemeingültig), bleibt abzuwarten. Geduld haben wir ja inzwischen gelernt...

    Trotz allem viele Grüße, J.Helling

  • Hallo riol,

    ich würde einer Fallzusammenführung nicht zustimmen. Zumal ja scheinbar auch der MDK eine in den Verantwortuungsbereich Ihres Hauses fallende Komplikation so nicht bestätigt.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

  • Hallo miteinander,

    ganz neben der Diskussion um den Fallmit den Adhäsionen, den ich auch zusammenlegen würde, finde ich das verlinkte Urteil ja katastrophal.
    Wir haben solche Nebenwirkungsfälle noch in der Klage und waren bisher davon ausgegangen, dass die Neuformulierung des §2 Abs.3 im Sinne einer \"Klarstellung\" den mutmaßlichen Willen auch vorher darstellt, da es ja keine Regelung gab sondern unterschiedliche Interpretationen der SEG und der DGHO.

    Soweit schönen Feierabend.

    Uwe Neiser