reaktion auf Schmerzmittel = Komplikation????

  • Verehrtes Forum,

    eine Pat. war zur Arthroskopie/Elongation Kreuzbandplastik stationär. Am Abend kommt sie erneut, weil sie auf das zuhausegenommene Diclo allergisch reagierte. Die BG will dies als Komplikation zusammenlegen. Ich empfinde eine allergische Reaktion auf Diclo nicht als unerwünschte Folge genannten Eingriffs wie zb. Infektion o.ä Die BG antwortet nun, dass die Pat. kein Diclo gebraucht hätte ohne den Eingriff, auf das sie nun reagiert hat. Ich finde das weiterhin hanebüchen, würde mich aber auch um Meinungen zu diesem Thema freuen

    Vielen Dank
    W.Miller

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Begründung, ohne OP keine Schmerzmitteleinnahme = Verantwortung KH, ist doch sehr kurz gegriffen. Hier kommt es doch auch noch auf die Motivation an (Verschrieben vs. Eigeninitiative)
    Allerdings haben Sie das Mittel verordnet, der Patient hat es brav genommen und daraufhin unpässlich reagiert. Dies sehe ich schon als Komplikation im Sinne der FPV 2008/2009 und würde auch von Ihnen die Fallzusammenlegung fordern. Nebenwirkungen von Medikamenten sind hiervon nicht ausgenommen (außer Chemotherapie).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Miller,
    sehen sie das doch sportlich, so kommen sie wenigstens nicht in Verdacht, dass der Patient hätte früher entlassen werden können. Sie sparen sich also die UGVD-Abschläge.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Morgen, hallo Dirk,
    das sehe ich anders. Im FPV-Text bezieht sich der \"Verantwortungsbereich\" ganz klar auf die Komplikation, nicht auf die \"durchgeführte Leistung\". D.h., es reicht nicht aus, dass eine vom Krankenhaus durchgeführte Leistung zu einer Komplikation geführt hat, um daraus eine Fallzusammenführung zu machen. Vielmehr muss das Krankenhaus für die Komplikation selbst verantwortlich zu machen sein. Für Herrn Millers Fall bedeutet das: wenn die behandelnden Ärzte von einer Diclofenac-Allergie wussten (oder hätten wissen müssen), dann sind die Fälle zusammenzuführen. Ansonsten handelt es sich um einen schicksalhaften Verlauf, für den das Krankenhaus nicht verantwortlich sein kann.
    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Peter,
    habe natürlich auf den Klassiker der Erwiderung gewartet...
    Ich kann dies trotzdem nicht so sehen.
    ...\"wegen einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung\".
    Die durchgeführte Leistung beinhaltet die Operation und alle anderen Maßnahmen zur kompletten Versorgung (inkl. Schmerztherapie). Wenn ein Patient nun auf das verordnete Medikament reagiert, dann war die Verantwortung für das Auftreten der Reaktion (Komplikation) dafür doch bei der Klinik. Natürlich wird nicht zukünftig jedes Medikament an jedem Patienten vorher angetestet, aber Fakt ist doch, dass die Komplikation aufgrund der Einnahme des durch die Klinik verordneten Medikaments resultierte.

    Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen. Wobei, wie soll das laufen?
    - In der FPV erwarte ich keine Klärung.
    - SG- oder sonstige Urteile liegen mir nicht vor.
    - Selbst wenn dann Urteile vorliegen, bin ich mir sicher, dass diese nicht homogen sein werden.

    Ergo: Wir werden die Fälle dann alle einzeln vor die Gericht tragen dürfen.

    Ich möchte mich an der Stelle erneut für die Komplexität und Uneinigkeit des Systems und seiner unterstützenden Organe bedanken, die dadurch die Ausbildung meiner Kinder felsenfest sichern! Vielen Dank!

  • Hallo zusammen,
    es ist bei unserem MDK (zumindest bei einer Ärztin) die regelhafte Argumentation, dass ohne Eingriff / Behandlung alles was danach kam nie passiert wäre, also: Fallzusammenführung.
    Das ist von solcher Einfältigkeit (sorry!), dass es ratlos macht.

    Ernsthaft interessieren würde mich aber mal, ob durch den Zusatz mit dem \"Verantwortungsbereich\" sich gefühlt oder nachweislich irgendetwas in der Diskussion mit MDK oder Kassen geklärt oder gebessert hat. Nach meinem Einruck hat es das nicht.

    Viele Grüße
    RT

  • Moin,

    ebenfalls in diesem Zusammenhang:

    Pat. mit Valproat-Überdosierung, Zurückführung der Dosis und Entalslung anch 5 Tagen, wiederaufnahme mit Krampfanfall am Abend des gelichen Tages. Erneute Einstellung.
    HD erster Aufenthalt: T62.4, HD 2. Aufenthalt G40.3

    Zusammenführen?
    Komplikation? M.E. nach ja. (Natürlich haben wir hier die OGV-Diskussion am Bein)

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,
    möglicherweise hat der Pat. das Diclo - weil\'s Knie schon vorher wehtat - schon länger eingenommen und noch einen Vorrat zuhause oder bekommt es erst nach Entlassung vom HA verordnet. Was ist dann?

    Die mitgegebene/vom KH rezeptierte Tabl. Diclo macht FZ, die andere nicht (da nicht \"Verantwortungsbereich des KH\")?

    Man kann Hr. Selter analog nur zustimmen - die Rentä is sischä!

    Viele Grüße
    P. Dietz

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von P_Dietz:
    Man kann Hr. Selter analog nur zustimmen - die Rentä is sischä!


    Die europäischen Banken sitzen derzeit auf 16,3 Billionen Pfund (18,2 Billionen Euro) unverkäuflicher Wertpapiere, geht aus einem Papier der EU-Kommission hervor, auf das sich die britische Tageszeitung “Daily Telegraph” beruft. Demnach seien derzeit rund 44 Prozent aller Vermögenswerte der europäischen Banken “faul” oder unverkäuflich...
    11.2.2009

    deutschen Billion: 1000 Milliarden, das ist eine 1 mit 12 Nullen


    Gruß
    E Rembs