Hallo Forum,
folgender Sachverhalt:
Pat. wird aus einer Psychatrie mit dem Notarzt nach einem Grand-mal Anfall in unsere Ambulanz gebracht.
Nach der Stabilisierung wird die Pat. in die Obhut ihrer Betreuer entlassen.
Ist das jetzt ein KV-Notfall?
Ist das ein Konsil, welches wir mit der Psychatrie abrechnen?
Ist das eine Abklärungsuntersuchung? (Notarztprotokoll liegt vor)
Wie sehen Sie den Fall?
Grüße
Sven Lindenau