• Sehr geehrte Damen und Herren,

    die (von der drohenden Nullrunde erzwungene) DRG-Einführung in 2003 betrifft ja auch die von einem KH erbrachten Dialysen. Dabei ist mir allerdings vieles nicht klar.
    Klar ist: Interkurrente Dialysen werden über - zu vereinbarende - Zusatzentgelte vergütet.
    Unklar ist: Die Zukunft der bisher "teilstationär" erbrachten Dialysen. Also Pat. kommt dreimal pro Woche für 4 Stunden. Muss ich daraus in Zukunft jeweils eigene Fälle machen, Diagnosen kodieren und dann die DRG L 61 Z "stat. Aufnahme zu Dialyse" abrechnen?
    Das RG von 0,168 ergäbe einen Erlös von 400 bis 450 Euro, könnte passen. Eine unterer GVD gibts nicht. Sorgen macht mir aber die obere GVD von 4 Tagen, heisst das, wenn ein Dialysepatient statt 4 Stunden 3 Tage bleiben muss und zweimal statt einmal dialysiert wird, ist der Erlös der gleiche? Kann das sein?

    Auf Aufklärung hofft mit Grüßen & vielem Dank

    C.Rudolph

    Internist, OA

  • Sehr geehrter Herr Rudolph,

    Ihre Fragae: Klar ist: Interkurrente Dialysen werden über - zu vereinbarende - Zusatzentgelte vergütet.
    Antwort: Achtung, die interkurrenten Dialysen sind streng definiert und betreffen bspw. NICHT die Dialysen im Zusammenhang mit Intensivfällen.

    Ihre Frage: Unklar ist: Die Zukunft der bisher "teilstationär" erbrachten Dialysen. Also Pat. kommt dreimal pro Woche für 4 Stunden. Muss ich daraus in Zukunft jeweils eigene Fälle machen, Diagnosen kodieren und dann die DRG L 61 Z "stat. Aufnahme zu Dialyse" abrechnen?
    Antwort: Korrekt

    Frage: Das RG von 0,168 ergäbe einen Erlös von 400 bis 450 Euro, könnte passen. Eine unterer GVD gibts nicht. Sorgen macht mir aber die obere GVD von 4 Tagen, heisst das, wenn ein Dialysepatient statt 4 Stunden 3 Tage bleiben muss und zweimal statt einmal dialysiert wird, ist der Erlös der gleiche? Kann das sein?
    Antwort: In diesem Fall ist entscheidend, was denn der Grund für den verlängerten Aufenthalt gewesen ist. Falls der Pat. wegen einer Komplikation stationär (und nicht teil-stationär) dialysiert werden muss, wird die entsprechende Komplikation zur Hauptdiagnose und die DRG ändert sich (z.B. in die höher bewertete L60 A/B/C).

    Freundliche Grüße aus Essen

    Ihr Peter Lütkes
    :kangoo:

  • Guten Morgen,

    der "klassische" teilstationäre Dialysepatient (kommt dreimal pro Woche für ein paar Stunden) gehört meiner momentanen Meinung nach nicht in die L61z.
    So richtig sicher bin ich mir da aber nicht:

    PRO

    1 - die hessische Krankenhausgesellschaft ist dezidiert der Ansicht, dass in 2003 teilstationäre Pflegesätze für die Dialysepatienten zu vereinbaren sind, also keine Abrechnung über DRG

    2 - die mittlere VWD der L61z von 1,2 Tagen und die oGVWD von 4 Tagen sind ebenso wie das RG von 0,165 ein Hinweis darauf, dass in die Kalkulation nicht eben viele Stundenfälle eingeflossen sein können.
    15 Dialysen im Monat mal 0,165 mal 2500€ sind über 5000€ im Monat. das ist deutlich mehr als zumindest das was wir derzeit für teilstationäre Dialysen kriegen.

    3 - die DRG heißt Stationäre Aufnahme zur Dialyse

    4 - irgendwo in den Gesetzeswerken (kanns grade nicht finden, wer weiß wo genau?) ist das auch einigermaßen klar so aufgeführt ("teilstationäre Einrichtung als eigenständige organisatorische Einheit" oder ähnlich).

    CONTRA

    5 - logischer fände ich allerdings eine Abrechnung über DRG, auch Siemens/SMS geht von einer DRG-Abrechnung aus und entwickelt grade einen vereinfachten Aufnahmedialog, damit die 15 einzelnen stationären Fälle pro Monat komfortabler gehandelt werden können, bei weiterbestehender Pflegesatzabrechnung könnten die sich das ja schenken

    6 - der Groupingalgorithmus steckt nur Fälle mit HD z49.2 in die DRG L61z, diese HD ist nach DKR1401a aber nur für Stundenfälle oder Übernachtdialysen zu vergeben.
    Wie kann da eine mVWD von 1,2 Tagen zustandekommen?
    Welche Fälle geraten denn dann in diese DRG?

    Zum Glück sind's ja noch mehrere Wochen bis zum 1.1.2003, da muss man das alles ja nicht so genau wissen...

    Hilfe!

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von cjacobs:
    Stationäre Aufnahme zur Dialyse

    4 - irgendwo in den Gesetzeswerken (kanns grade nicht finden, wer weiß wo genau?) ist das auch einigermaßen klar so aufgeführt ("teilstationäre Einrichtung als eigenständige organisatorische Einheit" oder ähnlich).


    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs


    Sofern eine teilstationäre Behandlung erfolgt (Psychatrie, Dialyse, Geriatrie) sind gemäß § 13 Abs 4 BPflV auch teilstationäre Pflegesätze zu bilden. die teilstat. Pflegesätze sind vereinfacht aus den vollstat. Pflegesätzen abzuleiten.
    Abgerechnet wird jeder teilstat. Behandlungstag, auch wenn der Entlassungstag der Aufnahmetag ist.

    Gruß

    E. Rembs

  • Hallo Herr Rembs,

    danke für die schnelle Reaktion, aus
    § 13 Abs 4 BPflV
    geht aber nicht klar hervor, wie die teilstationären Spielregeln in 2003 unter DRG sein werden. Ich meinte einen anderen §.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Der Passus als Anhang in der Verordnung zum Fallpauschalensystem
    für Krankenhäuser (KFPV) direkt vor dem FP-Katalog:8)

    "Anlage 1
    (zu § 1 Abs. 1 Satz 1)
    Fallpauschalen-Katalog
    Die Bewertungsrelationen gelten für voll- und teilstationäre Leistungen in bettenführenden
    Fachabteilungen. Die Fallpauschalen dürfen nicht von Tages- oder Nacht-Kliniken oder organi-satorisch
    ausgegliederten teilstationären Einrichtungen abgerechnet werden."

    Gruß SG

  • Guten Tag allerseits,

    möchte dieses Thema gerne wieder aufwärmen. Wie läuft´s denn tatsächlich in 2003? Ich habe gerüchteweise von einer Uni in der Nähe gehört, die teilstationäre Dialysen nicht über die L61Z abrechnen soll, wir selber haben unsere Dialyse noch nicht verhandelt.

    Gibt es Häuser, die für teilstationäre Dialysen die Abrechnung über die L61Z vereinbart haben ? Wenn nicht, wie wird denn dann abgerechnet ?

    Grüße aus Köln,

    L. Boecken
    --
    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

  • [quote]
    Original von L. Boecken:
    Gibt es Häuser, die für teilstationäre Dialysen die Abrechnung über die L61Z vereinbart haben ? Wenn nicht, wie wird denn dann abgerechnet ?

    Moin Herr Boecken,

    ganz Schleswig-Holstein rechnet, soweit bisher optierend, die teilstationären Dialysen mit der L61Z ab. Die Budgetverhandlungen sind in diese Richtung geführt worden. Das entspricht nach meinem Empfinden auch dem Regelwerk, es sein denn Ihre Dialyse würde abseits der Klinik und ohne fachliche Führung z.B. der Inneren betrieben werden. Dabei fallen natürlich nur die Stundenfälle in diese Gruppe, wegen der o.g. Kodierrichtlinien. Damit haben wir im WKK Heide z.b. mal eben so 7000 Fälle pro Jahr mehr. Das ist zwar organisatorisch noch nicht ganz einfach (SMS entwickelt ja erst das notwendiuge Tool!?), aber es geht schon.

    Schönen Gruß nach Köln und an alle weiteren Mitstreiter.


    --
    Gruß aus dem Norden!

    M. Blümke

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    myDRG, was wären wir ohne dich!
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