Netter Versuch

  • Hallo,

    habe ein interessantes Schreiben einer BKK bekommen.

    Vorgeschichte: Pat. war 2 Tage stationär bei uns; BKK will ambulante Abrechnung oder medizinische Begründung (lt. unserem Landesvertrag besteht darauf kein Anspruch). Also -> nichts weiter gemacht (ist ja auch nicht unsere Aufgabe der KK die Gesetze zu erklären :teufel: )

    Heute das Schreiben:

    \"für den o.g. Patienten haben wir um Begründung für die stationäre Behandlung und Ihre Dauer gebeten.

    Leider haben wir bis zum heutigen Tage keine Antwort von Ihnen erhalten und sehen uns daher gezwungen eine Prüfung durch den MDK einzuleiten [Anm.: Warum nicht gleich so?]

    Gerne hätten wir unsere Anfrage unbürokratischer geregelt, aber aufgrund Ihrer fehlenden Mitwirkung, blieb uns leider keine andere Maßnahme. Falls die stationäre Behandlung begründet sein sollte, haben Sie daher keinen Anspruch auf die Aufwandspauschale gemäß § 275 Abs. 1 c SGB V.

    In den nächsten Tagen wird somit die Anforderung der Unterlagen des MDKs bei Ihnen eingehen.\"

    Das ist doch mal schön.

    Was ich der KK nicht verrate: Heute Nacht um 00:00 Uhr ist die 6 Wochen Frist abgelaufen. :totlach:

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger,
    da Sie das Verstreichen der 6-Wochen-Frist durch bewussten und vorsätzlichen Unterschleif von Unterlagen verursacht haben, wird Ihnen die Kasse sicher damit kommen, dass die Prüfung TROTZDEM erfolgen muss...
    :-))

    Grüße
    RT

  • Hallo,

    eine Anfrage der KK begründet keine Hemmung der 6-Wochenfrist!

    @Papiertieger: keine Sorge, Sie brauchen nichts zu verraten, denn zwischen den meisten KK und MDK herrscht eine wesentlich kürzere Frist (ca. 3 - 4 Wochen) und das weiss sogar eine BKK. Auf eine Prüfung brauchen Sie sich daher nicht mehr einrichten...

    mfG
    Einsparungsprinz

  • Hallo,

    ich mache mir da überhaupt keine Sorgen :biggrin:

    Wenn ich heute nichts mehr vom MDK bekomme, ist der Fall eh gegessen. Und wenn die nächsten Tage noch was kommt, bekommt die SB einen netten Brief, dass wir auf die 100 € gerne verzichten, da von uns auch keine Unterlagen mehr an den MDK gehen, wegen Überschreitung der 6 Wochen Frist :)

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Moin,

    mir ist völlig unklar, warum so viele damit beschäftigt sind, Ausnahmen von den Regeln zu erfinden.
    Der Weg ist doch so einfach.
    Aber das scheint so ähnlich zu funktionieren wie die Beutzung der Warnblinkanlage im absoluten Halteverbot.

    Die Erhöhung der Aufwandspauschale auf 300 Euro wird das Gezerre mindestens verdreifachen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    dass die Zusammenarbeit zwischen KH und KK bzw. KH und MDK nicht die beste ist, hat sich spätestens mit Hilfe dieses Forums herumgesprochen.

    Das allerdings damit geprahlt und sich offensichtlich einen Spaß daraus gemacht wird, Schreiben von Kostenträgern zu missachten, bedarf schon einer gehörigen Portion Selbstüberschätzung.

    Lieber Papiertiger,

    vielleicht sollten Sie mal Ihre weltfremde Auffassung ändern. Ein kurzes Schreiben an die Kasse mit dem Hinweis auf § 112 SGBV wäre sicherlich hilfreich gewesen.

    Gruß

    DRG-Troll

  • Schönen guten Morgen Herr/Frau DRG-Troll,

    das klingt ja auf den ersten Blick ganz nett was sie da schreiben. Aber genauso wie die KK davon ausgehen das wir die Bestimmungen die für uns gültig sind kennen, und das auch immer wieder betonen, dürfen wir auch davon ausgehen das die andere Seite das weiss. Und darum ist die Auffassung von Papiertiger vielleicht doch nicht so weltfremd...
    ...und Spass ist das schon lange nicht mehr!

    Viele Grüße
    G. Grimm

  • Hallo DRG-Troll,

    (übrigens schöner Name- Troll aus Skandinavien oder aus RollenSpielen?:-)

    es wird sich sicher kein Spass daraus gemacht, hier Schreiben von Kostenträgern zu missachten. es ist einfach müßig jedesmal bei eigentlich selbstverständlichen Sachverhalten den Kostenträger diese zu erläutern. Diese sehr kreativen Ideen der KT bei \"Begründungen\" sind schon bewundernswert. Leider sitzen die KH immer am kürzeren Hebel, da das Geld verrechnet wird und dann nur der Gang zum SG hilft.

    @Herr Merguet

    Genau das befürchte ich auch- 300€ = 300x mehr Ideen der Ablehnung.

    Schönen Arbeitstag.

    Uwe Neiser


  • Moin,

    Der Zynismus, der sich in mancher Äußerung in diesem Forum findet, mag auch etwas damit zu tun haben, dass einfach die Wege nicht eingehalten werden.

    Der Einfallsreichtum, mit dem versucht wird, eindeutige Bestimmungen zu unterlaufen, die harte Haltung des MDK, der sich selbst widerspricht und neben den Regeln neue interpretiert lässt im Tagesgeschäft zuweilen schwer erscheinen, die Fassung zu bewahren.

    Da mag die ein oder andere Äußerung im Forum etwas drastisch daherkommen, man mag das als Ventil verstehen.

    Gruß

    merguet

  • Guten morgen,

    drg Troll: Selbstüberschätzung? Von meiner Seite nicht. Allerdings von Seiten der KK, die glaubt wir (unser KH), würde mitspielen, wenn versucht wird eindeutige gesetzliche Regelungen zu umgehen. Das ganze zielt nur darauf ab, auf biegen und brechen die Zahlung einer Aufwandspauschale zu verhindern.

    Wo steht denn geschrieben, dass wir in irgendeiner Form verpflichtet sind, die KKn (zum Glück nicht alle) über bestehende gesetzliche Regelungen zu informieren. Das ist nicht unsere Aufgabe und nicht unser Auftrag.

    Ein Schreiben an die KK? Ich habe mal unseren Landesvertrag an eine KK gesendet, und mitgeteilt, dass die Forderung der KK nicht durch diesen Vertrag gedeckt ist. Ergebnis: Das wurde ignoriert, es kam eine Erinnerung.

    Übrigens ist unsere Zusammenarbeit mit den KKn und dem MDK relativ gut. Sicher gibt es Streitpunkte, die sind aber eher personenbezogen (SB / Gutachter).

    Habe ich mir einen Spaß daraus gemacht? Nein. Allerdings habe ich ob der Dreistigkeit dieses Schreibens herzhaft gelacht (Frau von Sinnen würde sagen:\"Das hat mein Humorzentrum getroffen.\") Ähnlich wie in dem Fall, als uns eine KK mitteilte, wir dürften einen Sekundärkode (B96.2, damals noch CCL 4) nicht angeben, weil dieser die DRG in \"A\" bringt, und Sekundärkodes nicht zu einer Erhöhung der Rechnung führen dürften. :laugh: )

    Auch die Unsinnigsten Anfragen werden erfasst. So auch wenn ich vorher versuche der KK mitzuteilen, dass eine Anfrage unsinnig ist (Beispiel: Prüfung auf WA; der KK mitgeteilt, dass der zweite Fall ausserhalb der OGVD lag; wurde dennoch geprüft; Ergebnis: Ist doch klar, oder? 200 € für uns, wenn das keine Verschwendung ist, weiß ich auch nicht mehr).

    Bin ich weltfremd? Nö, ich stehe mit beiden Beinen fest im hier und jetzt. Allerdings hab ich manchmal das Gefühl, dass Michael Mittermaier recht hatte mit seiner Behauptung ,... na ja, wer`s kennt, weiß was ich meine :totlach:

    Schönen Arbeitstag wünsch ich

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger und alle anderen Mitstreiter,

    @ Papiertiger: Ihre Aussage hinterlässt bei mir den Eindruck, als wollen Sie nicht mit dem Kostenträger arbeiten sondern gegen ihn.

    Sicherlich haben Sie vollkommen Recht wenn Sie schreiben, Krankenkassen stellen Unnötige Anfragen an den MDK. Dieses Problem wird jedoch hoffentlich mit der 300 € Sanktion gelöst. Jedoch müssen Sie sich nicht wundern, wenn in Ihrem Hause die Prüfanzeigen nicht abnehmen. Auch die Kostenträger stellen fest, mit wem man \"gut auskommt\" und mit wem nicht. Und wenn das ein oder andere Problem unbürokratisch gelöst werden kann, auch wenn dies nicht im 112er verankert ist, sollten Sie sich diesem nicht verschließen. Die Kassen werden es Ihnen danken.

    In diesem Sinne....