Hallo,
habe ein interessantes Schreiben einer BKK bekommen.
Vorgeschichte: Pat. war 2 Tage stationär bei uns; BKK will ambulante Abrechnung oder medizinische Begründung (lt. unserem Landesvertrag besteht darauf kein Anspruch). Also -> nichts weiter gemacht (ist ja auch nicht unsere Aufgabe der KK die Gesetze zu erklären :teufel: )
Heute das Schreiben:
\"für den o.g. Patienten haben wir um Begründung für die stationäre Behandlung und Ihre Dauer gebeten.
Leider haben wir bis zum heutigen Tage keine Antwort von Ihnen erhalten und sehen uns daher gezwungen eine Prüfung durch den MDK einzuleiten [Anm.: Warum nicht gleich so?]
Gerne hätten wir unsere Anfrage unbürokratischer geregelt, aber aufgrund Ihrer fehlenden Mitwirkung, blieb uns leider keine andere Maßnahme. Falls die stationäre Behandlung begründet sein sollte, haben Sie daher keinen Anspruch auf die Aufwandspauschale gemäß § 275 Abs. 1 c SGB V.
In den nächsten Tagen wird somit die Anforderung der Unterlagen des MDKs bei Ihnen eingehen.\"
Das ist doch mal schön.
Was ich der KK nicht verrate: Heute Nacht um 00:00 Uhr ist die 6 Wochen Frist abgelaufen. :totlach:
Viele Grüße