Hallo,
seit Beginn diesen Jahres prüfen die Krankenkassen verstärt die Verweildauern bei Laparoskopien, insbes. die der Gynäkologie. Diese sollen lt. MDK ambulant abgerechnet werden; Infusionen bis in den späten Nachmittag (z. B. 17.00 Uhr) und ein liegender Drain werden nicht als Grund für eine stationäre Behandlung anerkannt.
Wer hat evtl. dieselben Erfahrungen bzw. Argumente im Umgang mit dem MDK bzw. den KK?
Danke im Voraus.
IrisR
Viele Grüße von der Ostsee