Laparoskopien ambulant?

  • Hallo,

    seit Beginn diesen Jahres prüfen die Krankenkassen verstärt die Verweildauern bei Laparoskopien, insbes. die der Gynäkologie. Diese sollen lt. MDK ambulant abgerechnet werden; Infusionen bis in den späten Nachmittag (z. B. 17.00 Uhr) und ein liegender Drain werden nicht als Grund für eine stationäre Behandlung anerkannt.
    Wer hat evtl. dieselben Erfahrungen bzw. Argumente im Umgang mit dem MDK bzw. den KK?


    Danke im Voraus.

    IrisR

    Viele Grüße von der Ostsee

  • Hallo IrisR,

    wir haben dazu aktuell auch zwei Fälle.
    Allerdings wird bei uns \"nur\" die sekundäre Fehlbelegung begutachtet.

    Lt. MDK Berlin ist weder die Notwendigkeit, noch die prophylaktische Wirkung der Spülung zur Verhinderung postoperativer Adhäsionen durch Studien oder Leitlinien gestützt.
    Was nirgends festgeschrieben ist, wird vom MDK abgeschmettert (nicht immer, aber oft).
    Unser Teamchef der Gynäkologie hatte dazu keine andere Auffassung, da es nun einmal so ist.
    (Auch das Argument, eine Spülung kann gut und gerne ambulant erfolgen, hatten wir bereits vom MDK gehört...)

    Wir haben allerdings einen umfassenden Widerspruch formuliert, welcher darauf abzielt, die guten Erfahrungen bzgl. der Spülung aufzuzeigen (geringe Reinterventionsrate). Aber dies geschieht vorerst auf experimenteller Basis. Wir werden sehen, wie der MDK darauf reagiert.

    Bei uns war es dem MDK immer egal, wann eine Behandlung stattfand (jeder Widerspruch zwecklos). Der Patient kann auch um 20.00Uhr nach Hause geschickt werden, wenn er nach einer Laparoskopie mobil ist ?( .

    Liebe Grüße,

    Nicole Pollack

  • Hallo,
    diagnostische Laparokopien gehen immer ambulant. Anders bei therapeutischer Laparoskopie mit Zystenexstirpation etc. Hier wird doch eine Drainage zur Überwachung einer auftretenden Nachblutung gelegt. Diese notwendige Überwachung ist doch als Ausnahmetatbestand definiert und begründet die stationäre Behandlung. Es kommt halt auf den Einzelfall an und auf die gute Dokumentation der medizinischen Sachverhalte. Übrigens spricht nichts gegen eine Entlassung um 18:00 Uhr.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt