Zuzahlung auch im Todesfall?

  • Hallo Forumsmitglieder,

    ich habe da eine etwas unangenehme Sache, aber das gehört eben auch zu unserem Job.
    Ist ein Patient im Todesfall von der Zuzahlung befreit? In unserem KIS (vor kurzem gewechselt) wird dies im Zuzahlungsprogramm automatisch ausgeworfen (bzw. ist wohl so hinterlegt).
    Die Regelung ist mir nicht bekannt und ich habe im Internet nichts darüber gefunden. Es ist mir klar, dass sich keine offizielle Stelle dazu äußern möchte. Daher ist in den Gesetzestexten über die Befreiung in diesem Fall nichts erwähnt - weder psitiv noch negativ. Das wird aber sicher durch das KHRG ein Thema sein (mit der Zuzahlungsregelung).
    Ein Krankenhaus hat angegeben, dass es die Zuzahlung im Trauerfall nicht erhebt - ich schätze, dass es ein konfessionelles Haus ist.
    Kennt jemand eine offizielle Regelung in der Richtung?

    Gruß
    GeRo

  • Hallo GeRo,

    die Zuzahlungspflicht des Patienten ist zu seinen Lebzeiten entstanden und gehört somit zur \"Erbmasse\". Es gibt Kassen, die aus Kulanz auf die Forderung verzichten, aber eben nur Kulanz. Es gibt im SGB V keine Regelung eines Verzicht, ebenswenig ist mir ein Urteil aus der Rechtsprechung bekannt.

    Letztendlich können Sie die Zuzahlung als KH nicht einziehen mangels Ansprechpartner und somit obliegt es direkt der KK, wie sie damit umgeht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von rhodolith:
    Letztendlich können Sie die Zuzahlung als KH nicht einziehen mangels Ansprechpartner und somit obliegt es direkt der KK, wie sie damit umgeht.

    Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Krankenhausfinanzierungsreformgesetztes obliegt der Einzug der Zuzahlung bis hin zum Mahnverfahren dem Krankenhaus. Die Krankenkasse wird es sich (legitimerweise) einfach machen und den Zuzahlungsbetrag von der Rechnung abziehen, sicherlich auch bei verstorbenen Patienten. Abgesehen davon, dass sich für die Krankenkasse auch keine Veranlassung mehr ergibt, bei Verstorbenen auf die Zuzahlung zu verzichten, war bereits bisher eine solche \"Kulanz\" nicht ganz unkritisch. Strenggenommen handelt es sich dabei nämlich um Veruntreuung der Beiträge der (noch lebenden) Mitglieder.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Sehr geehrter Herr Schaffert,

    um auch mal eine Lanze für die Kostenträger zur brechen:

    Was heisst hier \"Die Krankenkasse wird es sich (legitimerweise) einfach machen ...\".

    Ich bin der Auffassung, dass die neue Zuzahlungsregelung nicht überall auf Gegenliebe stößt. Viele Kostenträger und auch Krankenhäuser sehen eigentlich keinen Bedarf die bislang eingespielte Verfahrensweise zu ändern.

    Auch ich wünsche einen schönen Tag,

    Pit Burger

    Euer Pit Burger