ZE Chondrozytentransplantation

  • Hallo liebe Mitstreiter,
    wir möchten dieses Jahr das ZE2009-47 autologe/autogene matrixgestützte Chondrozytentransplantation vereinbaren.
    Hat vielleicht jemand eine \"Hausnummer\" zur vereinbarten Höhe des ZE?
    (sicher aus dem letzten Jahr ZE2008-47...) und verrät mir diese (per PN) als Orientierungshilfe?

    DANKE!!

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,
    vereinbaren sie 3.500,00 Euro/Fall, dann kommen sie hin.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Frau Zierold,

    nach meinem Wissen ist die Leistung nicht unter 5000.- Euro einzukaufen, wenn es sich um Verfahren handelt, das qualitätsgesichert ist.
    Es gibt günstigere Angebote, doch deren Erfolgsrate ist laut Untersuchungen nicht adäquat.

    Gruß v. Lemontree

  • Schönen guten Tag allerseits,

    da bekomme ich doch ein Schreiben einer Krankenkenkasse auf den Schreibtisch, in dem es heißt:

    Zitat

    im oben genannten Fall haben Sie uns eine Rechnung mit dem Zusatzentgelt ZE2009-47 übermittelt.

    Die matrixinduzierte Chondrozytentransplantation ist noch keine Leistung der GKV. DAs Verfahren befindet sich beim GBA derzeit noch in der Prüfung, eine Stellungnahme des GBA steht noch aus. Die Rechnung wird um das Zusatzentgelt gekürzt angewiesen

    Wir hatten bereits das ZE2007-47 vereinbart und stehen auch 2008 kurz vor dem Abschluss incl. ZE2008-47. Soweit ich weiß wurde es bisher auch ohne große Schwierigkeiten abgerechnet.

    Meine Recherche beim GBA hat auch keinen Hinweis ergeben.

    Außerdem stehen soweit ich weiß die stationären Leistungen nicht unter einem Genehmigungsvorbehalt durch den GBA.

    Wer hat einen Tipp?

  • Hallo Herr Schaffert,

    in der Tat stehen stationär erbrachte Leistungen (noch?) nicht unter dem Erlaubnisvorbehalt des G-BA, sondern unterliegen dem Verbotsvorbehalt. Grundlage ist hier §137c SGBV.

    Es gibt einen alten (2000) G-BA-Beschluss, in dem das Verfahren (ohne Matrix) aus der ambulanten Leistung ausgenommen ist und explizit an den stationären Sektor verwiesen wird. http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/184/

    Ferner gibt es einen G-BA-Beschluss, der das Verfahren (ohne Matrix) an Schulter und Fingergelenken aus der Leistungspflicht der GKV ausnimmt, nicht aber an anderen Gelenken. http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/57/

    Zur ACT (ohne M) gibt es eine Qualitätssicherungsvereinbarung, das Verfahren ist bis Juni 2014 ausgesetzt.
    http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/354/ und http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/412/
    In den tragenden Gründen ist auch erwähnt, dass es mit Matrix noch in der Diskussion ist. \"Da die Beratungen zu matrixassoziierten Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, gilt der vorliegende Beschluss nicht für diese. Diesbezüglich wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschluss erfolgen.\"

    Aber schon interessant, welche Grundkenntnisse zu ihrer Leistungspflicht hier offenbar bei einer KK fehlen - um nicht Böswilligkeit zu unterstellen.

    Viele Grüße, J.Helling

    PS: Die zukünftige Tendenz u.a. aufgrund der Änderungen der Gremien des G-BA und des gesetzlichen Auftrages wird aber vermutlich dahingehen, dass die Methodenbewertungen sektorübergreifend sein werden...

  • Hallo,

    davon abgesehen, dass ich diese Frage nicht verstehe...

    Für die M-ACT (also mit Matrix) hat der G-BA jetzt auch etwas beschlossen (noch nicht in Kraft getreten), siehe http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/817/.
    Tragende Gründe sowie der Inhalt der QS-Vereinbarung unter http://www.g-ba.de/downloads/40-2…Kh-MACI_TrG.pdf

    Viele Grüße, J.Helling

  • Hallo inwin,

    mit der M-ACT werden Sie nicht in die I08D kommen, auch nicht offen, wenn Sie die korrekten Kodes anwenden. Nicht korrekt ist zum Beispiel die 5-780.1h (Knochenbohrung offen chirurgisch in das distale Femur), da dieses immanent zum Verfahren dazu gehört.

    Richtig ist der Kode 5-801.kh (Autogene matrixinduzierte Chondrozytentransplantation). Und der führt in die I08F.

    Viele Grüße,
    Zephyr

  • Hallo zusammen,

    kann mit jemand mitteilen, was dieser Beschluß (g-ba) nun an Änderungen mit sich bringt? Oder ist dies nun als ein Standard anzusehen.


    Vielen Dank!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo zusammen,

    ich habe dazu auch noch eine Frage: Wenn man zB. 3000,- Euro
    vereinbart hat, die Kosten damit aber nicht decken kann, kann man
    dann noch über eine \"Vereinbarung\" mit dem Patienten die Restkosten
    hereinholen? Ist das zulässig? Oder was muss man beachten?

    Danke und
    freundliche Grüße
    Urbbri