modulare TEP vs. Sonderprothese ?

  • Guten Abend
    kann mir jemand erklären, weshalb der Zusatzkode 5-829.d bei der Implantation einer Sonderprothese (z.B. 5-820.20) nicht kodiert werden sollte ?
    Probelm: Der MDK ist der Ansicht, dass es sich um eine Doppelkodierung handelt.
    Im Hinweißtext von 5-829.d steht doch def: \"Dies ist ein Zusatzkode, der durchgeführte Eingriff ist gesondert zu kodieren\"
    Außerdem steht bei 5-820.20 kein exklusiva 5-829.d :a_augenruppel:

    Weiss jemand die Definition für \"Sonderprothese\"?

    vielen Dank

    schönen Feierabend (oder Spätdienst)
    Roman

  • Hallo Roman,
    die Definition der Sonderprothese ist nicht eindeutig. Das Inkl. ist veraltet und beschreibt u.a. CAD-Cam-Prothesen und Tumorendoprothesen, bei Hüftrendoprothesen auch die Langschaftprothese.

    Es existiert kein Ausschluß eine Sonderprothese und eine modulare Endoprothese zu kodieren. Voraussetzung für den Kode 5-829.d ist aber neben der Modularität eine knöcherne Defektsituation.

    Im Bereich des Hüftgelenks erscheint mir auch der Einwand des MDK als überflüssig, da die Kodierung der Sonderprothese keine DRG-Auswirkung hat.

    Die Arbeitsgruppe DRG der DGOOC/DGU bemüht sich derzeit um eine aktuelle Empfehlungen zu Kodierung von Sonderprothesen.

    Aber gerade bei Defektsituation (z.B. Wechseloperationen) sehe ich die Implantation einer modularen Endoprothese als Implantation einer Sonderprothese und ggf. zusatzentgeltfähigen modularen Prothese an.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Zitat


    Original von schemmi:


    Die Arbeitsgruppe DRG der DGOOC/DGU bemüht sich derzeit um eine aktuelle Empfehlungen zu Kodierung von Sonderprothesen.

    Gruß


    Hallo Herr Schemmann,
    waren die Bemühungen erfolgreich?

    Danke für kurze Antwort

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    das ist wie bei einem guten Wein, gut Ding braucht Weile. Soll ins Vorschlagsverfahren 2012 einfliessen.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Zitat

    das ist wie bei einem guten Wein

    na dann freuen wir uns darauf :i_drink:

    Danke für den Hinweis.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • TEP-Implantation, dann Sturz in der Reha mit periprothetischer Fraktur, Wechsel in eine Langschaftprothese mit mehr als 2 metallischen Einzelteilen >

    Jetzt Ablehnung der 5-829.d, es läge keine knöcherne Defektsituation vor...

    Meine Frage:

    Gibt es eine \"medizinische\" Definition für Knochendefekt ? Ein Defekt an und für sich muss ja nicht mit Substanzverlust einhergehen, sondern nur mit Funktionsverlust... (z.B. Wikipedia)

    Aber selbst wenn \"knöcherne Defektsituation\" einen Verlust an Knochensubstanz voraussetzen sollte: Bei Zustand nach Hüft-TEP fehlt ja mal mindestens der komplette knöcherne Hüftkopf...

    Wer hat ähnliche Probleme, bzw. diese bereits aus dem Weg geräumt ?

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da dieses Problem häufig auftritt, beschäftigt sich die DRG-Kommission der DGOU gerade mit einer Definition. Wenn es etwas zu veröffentlichen gibt, werde ich oder Herr Dr. Schemmann dies hier tun.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier dann die Stellungnahme des AK-DRG der DGOU.

    Als knöcherner Defekt gilt jede krankheitsbedingt, traumatisch, postoperativ und/oder angeboren entstandene Lücke in der Kontinuität eines Knochens im Vergleich mit einem anatomisch altersentsprechend normalen Knochen, die ausgeglichen und/oder überbrückt werden muss, um eine normale längen-, winkel- und achsengerechte Wiederherstellung des Knochens – und damit der Gelenkfunktion - so genau wie möglich zu gewährleisten.

    Der OPS Kode 5-829.d wurde implementiert, um auch teure Versorgungen abbilden zu können. Von daher muss zwischen knöchernen Defektsituationen und knöchernen Defektsituationen aus DRG-Sicht unterscheiden werden. Im Sinne des OPS-Kodes und des Zusatzentgeltes sind dies Situationen, welche eine kostenintensive Versorgung bedingen.

    Diese sind nach Auffassung der Fachgesellschaft gegeben bei:

    - ein- und zweizeitigen Wechseloperationen, bei denen eine knöcherne Defekt-Situation vorliegt. Empfohlen wird, diese im Operationsbericht klassifikatorisch zu beschreiben, z.B. mittels der Einteilung nach Paprosky.

    - knöchernen Defekten, (z.B. Mehrfragmentfrakturen, langstreckige Spiralfrakturen, Resektion von Knochentumoren), bei denen zur Wiederherstellung der ursprünglichen knöchernen Situation (z.B. Längenwiederherstellung) eine modulare Endoprothese implantiert wird.

    - Augmentation von Knochendefekten mit metallischen, mit der Endoprothese verbundenen, zusätzlichen Prothesenanteilen.

    Im Einzelfall kann eine Abgrenzung der knöchernen Defektsituationen jedoch problematisch sein.

    Hier sollte im Sinne des OPS-Kodes 5-829.d überprüft werden, ob tatsächlich eine kostenintensive Versorgung bei knöcherner Defektsituation vorliegt, welche nicht über die Vergütung der DRG abgebildet wird. Trifft dies zu, empfiehlt sich den OPS 5-829.d zu kodieren.

    Weiter nicht eindeutig geklärt ist, welche metallischen Anteile im Sinne des Kodes zu zählen sind. Die Fachgesellschaft empfiehlt, Schrauben sowie nicht tragenden Anteile (z.B. Bolzen, Verankerungsstifte etc.) als ein metallischer Anteil pro Gelenkpartner zu zählen.

    Wesentlich ist, dass nur die Verbindung von knöcherner Defektsituation und einer Endoprothese mit drei metallischen Anteilen an einem Gelenkpartner (unter Beachtung der Hinweise im OPS) die Kodierung des OPS 5-829.d legitimiert.

    Anmerkung 2013: Da nun beim DIMDI entsprechende FAQs veröffentlicht wurden, sind aktuelle Informationen bitte dort nachzulesen:
    http://www.dimdi.de/dynamic/de/kla….html?mode=list