Guten Abend
kann mir jemand erklären, weshalb der Zusatzkode 5-829.d bei der Implantation einer Sonderprothese (z.B. 5-820.20) nicht kodiert werden sollte ?
Probelm: Der MDK ist der Ansicht, dass es sich um eine Doppelkodierung handelt.
Im Hinweißtext von 5-829.d steht doch def: \"Dies ist ein Zusatzkode, der durchgeführte Eingriff ist gesondert zu kodieren\"
Außerdem steht bei 5-820.20 kein exklusiva 5-829.d :a_augenruppel:
Weiss jemand die Definition für \"Sonderprothese\"?
vielen Dank
schönen Feierabend (oder Spätdienst)
Roman