Qualitätssicherung bei Konsil

  • Hallo,

    wenn ich eine Patientin im Rahmen einer Verbringung zur Koronarangiographie verlege, dann muss ich die Prozeduren verschlüsseln. Muss ich die Qualitätssicherung in diesen Fällen auch durchführen???

    Gruß Attila

  • Hallo,
    sie werden in Ihrer Soll-Statistik auftauchen und sollten auch von Ihnen bearbeitet werden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Attila,

    na, sie müssen die Qualität ja nicht gleich sichern, sondern nur den Bogen ausfüllen.

    Die Daten muss ihnen natürlich das erbringenden Haus zur Verfügung stellen, außerdem ist in diesem Bogen auch zu vermerken, ob die Leistung selber erbracht wurde oder eine Fremleistung ist.

    Schönen Gruß
    Heribert Hypki

  • Hallo zusammen,

    bei uns (Hessen) ist es anders geregelt. Nach Auskunft der Landesgeschäftsstelle besteht die Dokumentationspflicht für das Krankenhaus, welches anschließend die Leistung bei dem Kostenträger abrechnet. D.h. das beauftragte Krankenhaus muss es nicht tun. Die Patienten im beauftragten Krankenhaus sind ja auch keine stationären Patienten im Sinne der Abrechnung nach DRG. Auch wenn diese Patienten primär als stationär gekennzeichnet werden, stornieren wir diese später, so dass sie in der Soll-Statistik dann nicht mehr auftauchen.

    Das gilt natürlich nur, wenn es um eine Verbringungsleistung geht. Bei Verlegung ist es anders.

    Gruß
    GenS

  • Guten Tag,
    ich häng mich hier mal dran.

    Funktioniert das tatsächlich problemlos, dass Sie von Häusern, von denen Sie Konsilleistungen beziehen auch die Daten für die externe QS mitbekommen.
    Konkret geht es um die externe QS bei Koronarangiographien.

    Oder gibt es auch Modelle, wo die erbringende Leistungsstelle (Klinik) die externe QS für die kodierende Klinik mit erbringt und diese gesondert übermittelt?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    bei uns funktioniert das sehr gut. Nach der KORO bekommen wir ein Qualitätssicherungsblatt mit, wo alle Daten draufstehen. Am Monatsende erhalten wir per Exceltabelle eine Aufstellung aller untersuchten Patienten mit Angabe der Kontrastmittelgabe, Dosis und Zeit. Der behandelne Arzt aus unserem Haus übernimmt nach Entlassung die QSBogenerfassung unter Einbeziehung der QS-Angaben vom externen Erbringer.

    Gruß
    Janos

  • Hallo,

    wir haben zwei Modelle in verschiedenen Häusern. Ein Modell - Mitnahme der Daten auf Papier zur Erfassung im beauftragten Krankenhaus. Ein anderes Modell - Citrix-Verbindung mit dem beauftragten Krankenhaus aus dem Herzkatheterlabor und Erfassung der Daten direkt im System. Beides hat seine Tücken (erstes Modell - Übertragungsfehler, Doppelarbeit; zweites Modell - manchmal Probleme mit Verbindung), im Grunde funktioniert auch beides.
    Gruß
    GenS

    P.S.: Korrektur: Schreibfehler: gemeint ist das beauftragende Krankenhaus, nicht das beauftragte Krankenhaus!

  • Zitat


    Original von GenS:
    Hallo,

    wir haben zwei Modelle in verschiedenen Häusern. Ein Modell - Mitnahme der Daten auf Papier zur Erfassung im beauftragten Krankenhaus. Ein anderes Modell - Citrix-Verbindung mit dem beauftragten Krankenhaus aus dem Herzkatheterlabor und Erfassung der Daten direkt im System. Beides hat seine Tücken (erstes Modell - Übertragungsfehler, Doppelarbeit; zweites Modell - manchmal Probleme mit Verbindung), im Grunde funktioniert auch beides.
    Gruß
    GenS

    Hallo GenS,
    bedeutet das für den ersten Fall, dass das beauftragte Krankenhaus die Daten an die BQS, bzw. die Annahmestelle meldet?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    sorry, es war ein Schreibfehler - gemeint war das _beauftragende_ Krankenhaus, nicht das beauftragte Krankenhaus.
    Wie gesagt, in Hessen ist für die QS das Krankenhaus zuständig, welches die Leistung mit der Kasse abrechnet.
    Gruß
    GenS