Vertebro- versus Kyphoplastie

  • Hallo,

    ich weiß diese Thema ist kein wirklich Neues - trotzdem noch einmal:

    OPS Prozedur 5-839.a vs 5-839.9

    Wir richten intraoperativ den/die entsprechenden Wk im Durchhang unter BV Kontrolle auf - vor der Augmentation.

    Daher meine Frage: Mache ich etwas falsch wenn ich den Code 5-839.a verwende- eine Aufrichtung des Wk ist ja erfolgt?

    Ich weiss die Diskussion um eine Optimierung ist in Gang - aber zur Zeit ja noch nicht beendet.


    Danke für die Antworten

  • Hallo,

    mit OPS 5-839.a... kodieren Sie richtig, wenn nach Aufrichtung des WK
    die Materialimplantation erfolgt ( Kyphoplastie). Bei Vertebroplastie oder Spongioplastie erfolgt keine WK-Aufrichtung (5-839.9..).

    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    eine Vertebroplastie wird als Vertebroplastie kodiert (siehe Inkl. unter 5-839.9), eine Kyphoplastie als Kyphoplastie (siehe Inkl. unter 5-839.9). Die Lagerung hat damit nichts zu tun! Damit dieses gern gemachte Missverständnis endlich aufhört, habe ich für den Fachbereich Wirbelsäule einen entsprechenden Änderungsantrag für den OPS 2010 gestellt. Es wird sich zeigen, ob dieser anerkannt wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    meines Wissens nach ist der Begriff Kyphoplastie von einer ähnlich lautenden Firma patentrechtlich geschützt. Würde es dort nicht Sinn machen, die unter Kyphoplastie subsummierten Verfahren anderweitig zu beschreiben z.B. Vertebroplastie nach maschineller intrakorporaler Aufrichtung o.ä.. ?

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von schemmi:
    meines Wissens nach ist der Begriff Kyphoplastie von einer ähnlich lautenden Firma patentrechtlich geschützt. Würde es dort nicht Sinn machen, die unter Kyphoplastie subsummierten Verfahren anderweitig zu beschreiben z.B. Vertebroplastie nach maschineller intrakorporaler Aufrichtung o.ä.. ?

    Zitat

    Original von Selter:
    ...habe ich für den Fachbereich Wirbelsäule einen entsprechenden Änderungsantrag für den OPS 2010 gestellt.

    Guten Morgen Schemmi,

    es gibt verschiedene Verfahren, die unter Kyphoplastie laufen, nicht nur das der angesprochenen Firma. Genausowenig ist der OPS für die Vakuumtherapie nur für die Verwendung des Systems der bekanntesten Firma zu verwenden.
    Ihr Vorschlag geht schon teilweise in die richtige Richtung. Aber lassen Sie sich überraschen......

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier dann die Neuerung:

    5-839.a Implantation von Material in einen Wirbelkörper mit intravertebraler, instrumenteller Wirbelkörperaufrichtung
    Inkl.: Kyphoplastie
    Exkl.: Vertebroplastie, Spongioplastie (5-839.9 ff.)
    Hinw.: Der Zugang ist hier nicht gesondert zu kodieren

    5-839.9 Implantation von Material in einen Wirbelkörper ohne intravertebrale, instrumentelle Wirbelkörperaufrichtung
    Inkl.: Vertebroplastie, Spongioplastie
    Exkl.: Kyphoplastie (5-839.a ff.)
    Hinw.: Der Zugang ist hier nicht gesondert zu kodieren

  • Guten Tag liebe Mitstreiter hier im Forum,

    das Thema der Budget- und Leistungsplanung glaubt man abgeschlossen zu haben, da taucht es für die kommende Abrechnungsperiode erneut auf. ?(
    Dabei dürfen natürlich Änderungen im OPS nicht übersehen werden. Dahin zielt auch meine Frage. Bei den Texten zu den Kodes 5-839.9 und 5-839.a wurde „vorherige Wirbelkörperaufrichtung“ in „intravertebrale, instrumentelle Wirbelkörperaufrichtung“ geändert (siehe vorheriger Beitrag).
    Seit einiger Zeit wird in unserem Haus die sogenannte Radiofrequenz-Kyphoplastie eingesetzt und bisher mit dem Kode 5-839.a_ verschlüsselt (schließlich wird aufgerichtet, Materialkosten liegen ähnlich hoch einer konventionellen Kyphoplastie). Nach Angaben unserer Ärzte richtet hier der dabei kontrolliert eingebrachte Zement den Wirbelkörper wieder auf.
    Aufgrund der oben aufgeführten Änderungen in der Prozedurenklassifikation sind unsere Operateure verunsichert, ob dieser Kode [5-839.a_] auch zukünftig - sprich im Jahr 2010 – greift.
    Ich bin der Meinung, dass dies so ist. Wie sehen sie das hier im Forum. Gibt es ggf. bereits Stellungnahmen dazu...? :sterne:

    Mit freundlichem Gruß,
    Abrechnungsscout

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es greift, ganz sicher. Ich habe den Kode formuliert, deswegen kann ich Ihnen dies auch ganz klar so sagen. Sie hätten bei diesem Verfahren eher Probleme mit der letztjährigen Formulierung, da mit diesem Verfahren gerade eben nicht eine \"vorherige\" Aufrichtung (z. B. erst Ballon/Netz/Scheiben/... (macht Aufrichtung), dann Zement) vollzogen wird, sondern eine \"gleichzeitige\" (Zementeinbringung mit gleichzeitiger Wirbelkörperaufrichtung).

  • Hallo Herr Dr. Selter,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Ich habe dies unverzüglich unserem Operateur mitgeteilt. Wie erwartet kam (s)ein Gegenargument: Im OPS sei explizit das Wort ‚instrumentell’ erwähnt und dies ist ggf. bei der Radiofrequenz-Kyphoplastie nicht der Fall.
    Kennen Sie das Verfahren und wie ist ‚instrumentell’ hier zu interpretieren (zumal ich mich an die erste Vorabversion des OPS erinnere, welche das noch in Klammern aufführte)? :sterne:

    Danke im Voraus und viele Grüße aus der Hauptstadt,
    Abrechnungsscout

    PS: Schönen Feierabend.

  • Ich schließe mich Herrn Selter hier nicht an.
    Bei der Radiofrequenzkyphoplastie fehlt eindeutig das \"instrumentelle\" bei der Wirbelkörperaufrichtung.
    Instrumentell heißt hier -schon rein grammatisch- \"durch ein Instrument\". Wo bitte ist das Instrument, durch das die Aufrichtung erfolgt? Etwa der Zement? Der ist kein Instrument.
    Und ob der eine Aufrichtung erzielt... Ich wage das -anhand meines physikalischen Verstandes- zu bezweifeln.

    Zephyr

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    doch es ist so, Sie dürfen mir das gerne glauben. \"Instrumentell\" bedeutet hier keinen Ausschluss. Sehr wohl wird bei dem Verfahren via Instrument (Radiokyphoplastie-Instrumentarium und resultierender hochvisköser Zement) eine Wirbelkörperaufrichtung intravertebral durchgeführt. Dies ist auch in der DRG-Spine-Gruppe so festgestellt worden, die den OPS-Antrag beim DIMDI eingereicht hat. Der Antrag zur Änderung des OPS beinhaltet auch beispielhaft die Beschreibung dieses (und anderer) Verfahrens. \"Instrumentell\" war in der Vorabversion in () gestellt, in der endgültigen Version wurde es herausgenommen, damit die dann entstehende \"Nähe\" zur Vertebroplastie verhindert wird. Klammern bedeuten: Kann vorliegen, muss aber nicht. Daher bestand die Gefahr, dass wieder Vertebroplastie als Kyphoplastie kodiert wird. Nur deshalb sind die Klammern herausgenommen worden. Es wurde aber klar kommuniziert, dass die dann resultierende Formulierung nicht bedeutet, dass das Instrument intravertebral liegen, sondern eine intravertebrale Aufrichtung resultieren muss.
    \"Instrumentell\" bedeutet unter Zuhilfenahme von Instrumenten. Vielleicht wird es durch folgendes Beispiel klarer:
    Wenn man zuwenig Luft im Autoreifen hat, wird es mit bloßem Mundanlegen nicht getan sein, den Reifen wieder aufzupumpen. Man fährt zur Tankstelle und befördert mit dem Luftkompressor selbige in den Reifen und richtet ihn somit instrumentell auf. Der Kompressor selber liegt nicht im Reifen, muss er aber auch nicht.

    Ob Sie in Ihren physikalischen Glauben wanken wollen, kann ich nicht beeinflussen, will ich auch gar nicht. Wenn Untersuchungen gezeigt haben, dass eine Aufrichtung erzielt wird, ist bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen.