Vertebro- versus Kyphoplastie

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    gut Ding will Weile haben. Ich hatte bezüglich der Kodierung der Radiofrequenzkyphoplastie eine ausführliche Begründung beim zuständigen MDK angefordert. Ich gebe hier die Kernaussagen der Stellungnahme wieder:

    1. Radiofrequenzkyphoplastie ist eine der Methoden, bei der die Aufrichtung durch Lagerung oder ausschließlich durch Zement-basierte Verfahren erreicht wird.
    2. Als Kyphoplastie werden Systeme bezeichnet, die prinzipiell eine mechanischen Aufrichtung herbeiführen können.
    3. Bei der Radiofrequenzkyphoplastie ändert sich nur die Fließeigenschaft des Zements, somit handelt es sich vielmehr um Augmentations- bzw. Verstärkersysteme.

    Das bedeutet wohl, dass es wie beim Highlander nur einen geben kann: die Kyphoplastie mit Ballon, da hier eine mechanische Aufrichtung durch den Ballon erreicht wird.
    Und damit ist klar, dass ich in Zukunft jede vom MDK gekürzte Radiofrequenzkyphoplastie vor Gericht einklagen muss.
    Was mich aber noch besonders ärgert ist, dass mein MDK die Stellungnahmen vom DIMDI und der DWG als unabhängige Sachverständige bezüglich Klassifizierung ignoriert. :thumbdown:

    Grüße aus Unterfranken

    KayHo

  • Hallo KayHo,


    weder MyDRG noch die Protokolle der DRG-Kommission der DWG sind Pflichtlektüre beim MDK.(So sad :S ) Sie haben meiner Einschätzung nach beste Chancen, ihre Abrechnung vor Gericht durchzusetzen.

    Wenn Sie besonders viel Spaß haben wollen, können Sie natürlich auch jede sonstige Art der Zementaugmentation mit dem höherwertigen Code abbilden. Denn die Fließlichkeit des radiofrequentierten Zements unterscheidet sich höchstens marginal von anderen Zubereitungsformen, eine Schwelle ist nicht festlegbar. Die Kommission wollte nur der teureren Zubereitungsform eine Abrechnungsmöglichkeit schaffen. Der "System"- Wechsel hat Ihnen hier jede Tür geöffnet. Selbst der Stellv. Vorsitzende der DRG-Kommission der DWG hatte dagegen keine Argumente.(Thats true :D )

    Ganz anders sieht es aus, wenn Ihr MDK Ihnen sagt, die konventionelle, also nicht radiofrequentierte Zubereitung wäre ausreichend und wirtschaftlich gewesen. Ihr Verfahren hätte das Maß des Notwendigen überstiegen. Weil eben jede Form der Zementzubereitung geeignet ist, kleine Knochenbröckchen über den Tisch zu schieben...

    Aber auf die Idee ist Ihr MDK offensichtlich noch gar nicht gekommen...

    Gruß

    W.

    Einmal editiert, zuletzt von Willis (21. Februar 2017 um 11:01)

    • Offizieller Beitrag

    W.,

    ich finde Ihre Anlehnung an die verbale und inhaltliche Kommunikationsgestaltung eines auf seinem neuen Berufsweg werkzeugtechnisch Unbeleckten sehr passend! Es ruft bei mir die gleichen Emotionen hervor. In der milden Form ist dies ein simples Kopfschütteln.

  • Ich hole diesen Thread mal wieder hoch, da meine Frage genau zum Thema passt. Nach 10 Jahren Kyphoplastie hier im Haus tritt diese Frage jetzt erstmals im Rahmen eine MDK-Begehung auf.

    Patientin kommt mit einer frischen osteoporosebedingten Fraktur des BWK 10. Der BWK 7 und BWK 11 - LWK 1 sind bereits zu einem früheren Zeitraum mit einer Kyphoplastie versorgt worden. Es wird eine RF-Kyphoplastie des BWK 10 durchgeführt. Bei hoher Frakturgefahr BWK 8 und 9 durch die Lage zwischen zwei augmentierten Wirbeln (Zitat aus dem OP-Bericht) werden auch diese mit einer RF-Kyphoplastie versorgt.

    Kann man im Falle dieser "prophylaktischen" Versorgung von einer Kyphoplastie sprechen, die im Kode geforderte Wirbelkörperaufrichtung fehlt ja bei nicht frakturiertem Wirbel definitiv, auch wenn das RF Verfahren benutzt wurde.

    Kodiere ich hier

    5-839.a2 Implantation von Material mit ... Wirbelkörperaufrichtung, 3 Wirbelkörper

    oder

    5-839.a0 Implantation von Material mit ... Wirbelkörperaufrichtung, 1 Wirbelkörper

    + 5-839.91 Implantation von Material ohne ... Wirbelkörperaufrichtung, 2 Wirbelkörper.

    Vorweihnachtliche Grüße aus Frankfurt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nein, der Kode fordert keine Wirbelkörperaufrichtung (im Einzelfall), sondern beschreibt die Verwendung eines Systems hierzu. Genau deswegen ist der Kode ja auch umformuliert worden (übrigens vom MDK selber mit Unterstützung der DWG). Somit ist der Kode 5-839.a- anzugeben, wenn ein solches System verwendet wird, auch wenn keine WK-Aufrichtung durchgeführt wurde.

  • (übrigens vom MDK selber mit Unterstützung der DWG).

    Hallo Herr Selter,

    ich schreibe gerade an dem Widerspruch. Können Sie mir sagen wer vom MDK bzw. welche Stelle hier mitgewirkt hat? Gern auch per PN.

    Viele Grüße aus Frankfurt

    P. Möckel