Hallo Forum,
die Suchfunktion gibt zwar viel zum Thema Berufsgenossenschaften her, aber so wirklich das richtig stand noch nicht dabei.
Wir haben einen Patienten notfallmäßig aufgenommen. Vorsorglichen einen D-Bericht aufgenommen und die Aufnahmeart auf Arbeitswege-/Berufsunfall gesetzt. Nun sagt der Chefarzt ein paar Tage später \"ist kein BG-Fall kein Unfall im Sinne der RVO\". Also auf Krankenkasse geändert und die Aufnahmeanzeige rausgeschickt. Leider wurde vergessen aus der Aufnahmeart Notfall zu machen, so dass nun die KK einen Arbeitsunfall übermittelt bekommt. Einen Tag später ändern wir die Aufnahmeart. Nur wird jetzt jeder Datensatz egal ob Aufnahme-, Entlassanzeige oder Rechnung abgelehnt, mit dem Fehler \"Meldung zu abgelehnter Kostenübernahme\". Da es sich ja um einen BG-Fall handelt.
Natürlich kann ich jetzt alles auf den kurzen Dienstweg regeln, den Sachbearbeiter anrufen und ihm den D-Bericht zufaxen.
Aber wie sieht der eigentliche Weg aus?
Wer entscheidet, wer der Kostenträger ist?
Darf ich dem Sachbearbeiter mal eben den D-Bericht faxen?
Die Krankenkasse hat doch gar nicht alle Informationen, die sie benötigt um entscheiden zu können, ob jetzt ein BG-Fall vorliegt oder nicht. Muss sie nicht erst mal in Vorleistung gehen und dann vom MDK ggfs. prüfen lassen, ob hier ein Arbeitsunfall vorliegt?
Wir bekommen im Moment immer mehr Mahnungen zurück mit dem Hinweis \"Zahlen wir nicht, da BG zuständig\".
Wie läuft es in den anderen Häusern?
Gruß
Sven Lindenau