DRGs und Privatliquidation

  • Hallo NG!
    Nicht, dass mich die Frage der Privatliquidation persönlich betreffen würde, aber intressant finde ich es schon wie es damit unter DRG-Bedingungen weitergehen soll. Mein aktueller Stand: Die DRG-Pauschalen werden den Kassen in Rechnung gestellt und zusätzlich erfolgt die bisher übliche Einzelvergütung. In der Zeitung des Marbuger Bundes war zu lesen, dass an die Stelle der Einzelvergütung eine Pauschale treten könne. Weiß jemand was genaues oder wenigstens etwas mehr?
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Menzel

  • Lieber Herr Sommerhäuser,
    stimmt! Unter http://www.bdc.de/forum.htm Abbrechnung findet sich ein interessanter Artikel von Prof. Dr. H. Bauer, KKH Alt/Neuötting, der den Wegfall der "Einzelkosten"-Kostenerstattung und die Einführung eines pauschalen Zuschlags voraussagt. Abschließend bemerkt er noch:...daß anders als bei den bisherigen Fallpauschalen und Sonderentgelten das zukünftige umfassende pauschalierte Entgeltsystem eingreifende Auswirkungen auch auf das privatärztliche Liquidationssystem haben wird.
    Na denn,
    MfG
    T. Menzel

  • Auch wenn´s die meisten schon gelesen haben:
    Hier noch ein Link auf die aktuelle Ausgabe des Deut. Ärzteblatts, das sich in einem Artikel ("Krankenhäuser: Privatliquidationsrecht auf der Kippe",Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 34-35 vom 27.08.01, Seite A-2145) mit der angesprochenen Problematik beschäftigt: http://www.aerzteblatt.de/

    Gruss
    T. Menzel

  • Hallo NG, hallo Herr Menzel,

    auch wenn es jetzt ein klein wenig politisch wird, möchte ich den Ball mal aufnehmen.

    http://www.aerzteblatt.de/archiv/artikel.asp?id=28369

    Ein sehr problematisches Thema. Ich will den Chefärzten ja nichts wegnehmen, aber das bisherige System der Privatliquidation per GOÄ verträgt sich nun mal sehr schlecht mit dem Kalkulationsprinzip (Ist-Kostenkalkulation mit 100%-Ansatz) der DRGs.

    Überhaupt bin ich der Meinung, dass die GOÄ und andere Gebührenordnungen mit Einzelleistungsvergütung neben den DRGs langfristig keine Überlebenschance haben werden, insbesondere, wenn DRGs oder sonstige diagnosebezogene Pauschalen auch im ambulanten Bereich greifen werden.

    Und die Argumentation von Dr. Clade bzw. der Bundesärztekammer ist ja nun wahrhaftig abenteuerlich (meine Meinung). "Das Liquidationsrecht leitender Krankenhausärzte für stationäre Wahlleistungen hat bisher die Vergütungssituation der Krankenhausärzte wesentlich mitgestaltet und gewährleistet, dass eine flächendeckende, qualitativ hoch stehende Versorgung mit stationären Leistungen ermöglicht wurde und in Grenzen auch der Sektor der Allgemeinversorgung subventioniert werden konnte. Nur über das Liquidationsrecht war es möglich, qualifizierte Ärzte mit Entscheidungskompetenz und Führungsfunktion langfristig an das Krankenhaus zu binden. Dies gilt nicht nur für die liquidationsberechtigten leitenden Krankenhausärzte (Chefärzte), sondern begrenzt auch für Oberärzte..."

    Wenn das stimmt, haben wir natürlich ein Problem.

    Ich hoffe aber doch, "dass eine flächendeckende, qualitativ hoch stehende Versorgung" auch ohne eine derartige Quersubventionierung möglich gemacht werden kann.

    Diese Diskussion erfolgte schließlich bereits auf dem 104. Deutschen Ärztetag. Peinlich fand ich die gespielte Einigkeit bezüglich der ach so schlecht honorierten AIPs und Assistenten und dann zwei Tagesordnungspunkte später die Verteidigung des Status quo der Privatliquidation. Das Ausmaß der Poolbeteiligung ist doch in vielen Kliniken inzwischen willkürlich bis nicht vorhanden.

    So viel Mut müßten doch auch die Chefärzte aufbringen können, dass sie sich nicht vor der Transparenz eines DRG-Systems verstecken. Das ist auch eine Frage der Unternehmensphilosophie, Stichwort Mitarbeiterorientierung ("...qualifizierte Ärzte mit Entscheidungskompetenz und Führungsfunktion..." trifft die Sache vielleicht nicht mehr so ganz.)

    Aber wir werden sehen, ob wiederum Einzelinteressen das gemeinsame Ziel verwässern werden oder ob eine DRG-konforme Lösung akzeptiert wird. Chefärzte können schließlich mit ihrem Arbeitgeber einen beliebigen, auch außertariflichen Arbeitsvertrag abschließen und so ihr Gehalt sichern. Aber warum Krankenkassen unterschiedliche Preise für gleiche Leistungen zahlen sollen, leuchtet mir nicht ein. Und Privatbehandlungsverträge sind ja prinzipiell nicht ausgeschlossen. Vielleicht gelingt es ja, das "gewisse Etwas" einer Chefarztbehandlung etwas genauer zu definieren um es als Kostenelement in die DRG-Kalkulation aufzunehmen. Wie gesagt, ich will ihnen gar nichts wegnehmen, den Chefärzten, aber DRGs und GOÄ sind ziemlich inkompatibel.

    Vielleicht findet sich in Zukunft ein anderer Weg, wie man die von der Bundesärztekammer gewünschte Subventionierung der Allgemeinversorgung aus Privathonoraren aufrecht erhalten kann.

    Auf der Basis von Fakten gerne diskussionbereit
    mit freundlichen Grüßen an die Chefärzte

    Dr. Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dr. Scholz,

    Unter dem Thread "Zusatztitel neben Namen" (z.Zt. auf der zweiten Forenseite) finden Sie den "Pauschalierer" unter Rang 11...
    Paßt ja scheinbar wirklich gut.

    Einen schönen Sonntag noch
    wünscht
    B. Sommerhäuser
    :D