KHHD bei teilstat. dermat. Patienten

  • HAllo,
    die Kodierrichtlinien der DDG stifteten bei uns einige Verwirrung. Nun sind sie zwar geändert, aber Unklarheiten bleiben doch noch.
    Meine Interpretation der geltenden KRL für Tagesfall-Patienten mit Allergien ist folgendermaßen:
    Allergie (genau bezeichnet) KHHD
    Z01.5 Diagnostische Haut und Sensibilisierungstestung ND
    oder
    Z51.6 Desensibilisierung ND
    Die Frage ist, ob man bei der ausschließlichen Testung lieber die Z01.5 als KHHD nimmt (höheres Kostengewicht), weil man ja die Allergie (noch nicht) nicht exakt kennt. Andererseits ist die allergische Reaktion ja schon eingrenzbar und könnte mit einer Diagnose aus den Allergien bezeichnet werden.
    Mal abgesehen davon, daß die Behandlung von Tagesfällen sowieso ein Kapitel für sich ist, möchte ich wenigstens bei der KHHD bestmögliche Gewißheit.