Zu- und Abschläge wegen Verlängerung der Konvergenzphase

  • Hallo Forum,

    in einem Nachtrag vom 27.03.2009 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung wird die künftige Vorgehensweise im Hinblick auf die Zu- und Abschläge wegen Konvergenzverlängerung erläutert.

    Was bedeutet in diesem Zusammenhang: \"kann nur und erst für Rechnungen, die auf Grundlage des genehmigten Landesbasisfallwertes 2009 erstellt werden.\"?

    Wie sehen denn nun die Zu- bzw. Abschläge vor und nach Inkrafttreten des KHRG aus?

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten,

    Säbel

  • Guten Morgen und Willkommen im Forum,

    die Zu- bzw. Abschläge aufgrund der Verlängerung der Konvergenzphase, geregelt im § 5 Abs. 6 KHEntgG n.F., sollen erst dann realisiert werden, wenn es einen Landesbasisfallwert (LBFW) 2009 gibt. Voraussetzung ist natürlich, dass das KHRG - wie vorgesehen - am heutigen Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlich wird.

    In einer ganzen Reihe von Bundesländern gibt es noch keinen LBFW 2009 und somit sollen die Zu- bzw. Abschläge dort erst einmal nicht wirksam werden - auch wenn das KHRG mit dem heutigen Tag in Kraft treten sollte.

    In den letzten Wochen hatte es Diskussionen darüber gegeben, ob die Zu- bzw. Abschläge unabhängig von der Existenz eines LBFW 2009 - nach Inkraftteren des KHRG - sofort wirksam werden können. Die Fortschreibung der § 301-Vereinbarung, wohl basierend auf eine Absprache zwischen DKG und GKV-Spitzenverband, schafft also Klarheit.

    Wirklich spannend bleibt die Umsetzung der Ausgleichsregelung im § 5 Abs. 6 Satz 4 KHEntgG.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo zusammen,
    in Bayern gibt es schon einen LBFW. Er liegt bei 2880,89, bzw. 2875,39 Euronen (mit und ohne Schonbetrag nach §10 (3) KHEntgG).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag,

    heute ist zwar unter anderem die

    Zehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung

    und die

    Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren,

    nicht aber das Krankenhausfinanzierungsgesetz veröffentlicht worden:

    http://www.gesetzesportal.de/jportal/portal…ntrols.Maximize

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Sehr geehrte Herren,

    vielen dank für Ihre inhaltlich ergiebigen Beiträge!

    Im Fall Bayern würde das nach meinem Verständnis Folgendes bedeuten:

    Erst nach Genehmigung des Landesbasisfallwertes durch das Bayer. Staatsministerium wird der Zu- bzw. Abschlag wegen Konvergenzverlängerung relevant.

    Darüber hinaus wird ab Genehmigung des LBFW 2009 auch mit diesem abgerechnet - unabhängig von den noch anstehenden Budgetverhandlungen 2009.
    Was passiert in diesem Fall mit der Differenz zwischen LBFW und in der Budgetrunde 2009 individuell verhandeltem BFW?

    Grüße und ebenfalls einen schönen Tag,

    Säbel

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von Saebel:
    Was passiert in diesem Fall mit der Differenz zwischen LBFW und in der Budgetrunde 2009 individuell verhandeltem BFW?

    Es gibt in 2009 keinen individuell vereinbarten Basisfallwert, sondern nur noch Zu- und Abschläge vom Landesbasisfallwert.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Hallo zusammen,
    in Bayern gibt es schon einen LBFW. Er liegt bei 2880,89, bzw. 2875,39 Euronen (mit und ohne Schonbetrag nach §10 (3) KHEntgG).


    Guten Tag,
    Kommando retour. Im Unterschriftenverfahren hat ein Kassenverband die Zustimmung nicht gegeben. Also: Neue Runde, neues Spiel, neues Glück.

    Nächster Verhandlungstermin soll Donnerstag, 26.03.2009 sein.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag Herr Horndasch,

    unabhängig vom Ergebnis der Verhandlungen wird der neue Landesbasisfallwert und somit auch die neuen Zu- und Abschläge erst nach dessen Genehmigung durch die entsprechende Landesbehörde abgerechnet.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Hr. Schaffert,
    das ist klar. Allerdings war die Genehmigung zum 01.04. avisiert. Und der Termin ist jetzt wohl nach Auskunft der Beteiligten nicht mehr zu halten. Es hätte halt so schön zum Inkrafttreten des KHRG gepasst.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch