Entfernung Hirndrucksonde

  • Eine intraoperativ angelegte Hirndrucksonde wird nach einigen Tagen auf der Intensivstation routinemäßig gezogen. Kann man dafür wirklich den OPS 5-029c (Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Entfernung einer intrakraniellen Meßsonde) kodieren. Meiner Meinung nach nicht. Gibt es andere Meinungen ?

  • Hallo Miteinander,

    möchte die Frage nochmals \"aufwärmen\". Stehe nämlich gerade vor dem gleichen Problem und neige auch zur Nichtkodierung.
    Es klingt zwar trivial, ist es aber wohl doch nicht so. Gibt es irgendwo die Definition Operation im Sinne des Kapitels 5 des OPS-Katlogs. Hab leider nichts gefunden.

    Vielen Dank und Grüße von einem etwas doch unschlüssigem Kollegen.
    F. Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Liebe Forumsteilnehmer.

    Die folgenden Punkte belegen m.E., dass das bloße Ziehen der Sonde nicht mit 5-029.c zu kodieren ist:
    - die DKR P014e (Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden)
    - die Einordnung als \"Andere Operation\"
    - die Klassifizierung als OR-Prozedur
    - der Hinweis im OPS-Katalog, dass der operative Zugang gesondert zu kodieren sei (DKR P001f).

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Hallo Herr Weyland,

    ich will Ihnen ja nicht zu nahe treten, aber was Sie anführen, sind keine Belege, sondern lediglich Vermutungen und versuchte Analogieschlüsse:

    - DKR P014e bezieht sich auf Leistungen, die nicht verschlüsselt werden und \"aus diesem Grunde auch nicht in den OPS aufgenommen\" worden sind. Da 5-029.c sich aber im OPS findet, darf im Gegenteil sogar davon ausgegangen werden, dass er kodiert werden muss.

    - Die Einsortierung des Kodes in den Bereich \"Andere Operationen\" soll beweisen, dass er nicht verwendet werden darf? Wieso steht er dann da? Und was ist mit Neuroprothesen, Katheter-Ballon-Systemen und Knochenankern?

    - Die Einstufung als OR-Prozedur soll beweisen, dass der Kode nicht verwendet werden darf? Strahlentherapeutische Leistungen sind im G-DRG-System auch OR-Prozeduren - dürfen wir die jetzt auch nicht mehr verschlüsseln??

    - Und was soll der Verweis auf einen Hinweis, der sich pauschal auf den gesamten Abschnitt 5-02 bezieht?

    Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Anwendung eines Kodes zu einer Verzerrung der Vergütung innerhalb des G-DRG-Systems führt, dann wenden Sie sich doch bitte an die dafür zuständigen Institutionen. Mehr oder minder kreative Versuche, einzelne Kodes als \"kodierunfähig\" zu deklarieren, gibt es durch die Kollegen des MDK schon zur Genüge.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Lieber Herr Hollerbach,

    anscheinend hätte ich das noch erläutern sollen.
    Ich meine nicht etwa, dass der OPS 5-029.c grundsätzlich nicht kodierbar wäre.
    Stattdessen unterscheide ich das Entfernen einer Sonde durch bloßes \"Ziehen\" vom Entfernen einer Sonde im Rahmen eines operativen Eingriffs mit chirurgischem Zugang im OP.
    Selbstverständlich wäre 5-029.c der richtige OPS für den Fall der operativen Entfernung.
    Aus den o.g. Gründen kann dieser OPS aber nicht das bloße Ziehen einer solchen Sonde abbilden. Die oben von mir aufgeführten Punkte sind insofern auch keine Vermutungen oder versuchte Analogien, sondern logische Schlüsse.
    - Das bloße \"routinemäßige\" (s.o.!) Ziehen einer Meßsonde ohne operativen Eingriff ist im OPS-Katalog nicht aufgeführt, also passt DKR P014e.
    - Das Ziehen einer Meßsonde ohne chirurgischen Zugang ist keine Operation und lässt sich daher wohl schlecht als \"Andere Operationen\" darstellen.
    - Das Ziehen einer Meßsonde ohne chirurgischen Zugang bedarf keines besonderen Aufwandes wie z.B. eines OPs, der einen Grund für einen OR-OPS darstellen würde.
    - Das Ziehen einer Meßsonde ohne chirurgischen Zugang kann doch nicht mit einem OPS kodiert werden, zu dem zwingend die Angabe eines chirurgischen Zugangs gefordert wird.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Hallo Herr Weyland,

    ich kann ja verstehen, dass es Ihnen widerstrebt, das \"Ziehen\" einer Sonde als operativen Eingriff zu betrachten - leider führen aber alle Versuche, hier weiter differenzieren zu wollen, mitten hinein in ein argumentatives Minenfeld über die Frage nach der Definition des Begriffs \"Operation\".

    Ein paar Beispiele aus dem OPS:
    Welche Mindestbedingungen gelten wohl für die geschlossene Reposition einer Nasenbeinfraktur (5-216.0) im Abschnitt \"Operationen an der Nase\"? Darf die Gummibandligatur von Hämorrhoiden (5-493.0, Titel: \"Operative Behandlung von Hämorrhoiden\") nur bei Durchführung einer Narkose kodiert werden? Betrachten Sie eine Papillotomie bei ERCP (5-513.1, \"Operationen an Gallenblase und Gallenwegen\") als operativen Eingriff? Wollen Sie ernsthaft bei jeder dieser Leistungen zwischen einer \"operativen\" und \"nichtoperativen\" unterscheiden?!

    Warum betrachten Sie das Problem nicht einmal von folgender Warte aus: als \"operativer Eingriff\" sind im OPS alle Leistungen definiert, die sich in Kapitel V befinden. Entscheidend ist nicht irgendein Mindestaufwand, sondern nur die Frage, ob die Leistungsbeschreibung des OPS-Kodes zutrifft oder nicht. Und mit der Frage der Vergütung beschäftigt sich nicht der OPS, sondern das G-DRG-Definitionshandbuch.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Lieber Herr Hollerbach,
    ich weiß gar nicht, was die Diskussion hier mit Vergütung zu tun hat. Es geht doch um die richtige Kodierung gemäß der gültigen Regeln und nicht darum, welche Vergütung ich damit erreichen will.
    Selbst, wenn ich zur Vermeidung der Diskussion über die Definition einer OP das zweite oben von mir genannte Argument weg lassen würde: es blieben immer noch die anderen drei Punkte, die ohne den Begriff einer Operation auskommen.
    Aber Sie wollen doch auch nicht im Ernst behaupten, das Ziehen einer Meßsonde wäre eine Operation.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Hallo Herr Weyland,

    also gut, noch ein letztes Mal:

    Zitat

    1. \"Das bloße \"routinemäßige\" (s.o.!) Ziehen einer Meßsonde ohne operativen Eingriff ist im OPS-Katalog nicht aufgeführt, also passt DKR P014e\"

    Den Begriff \"routinemäßig\" haben Sie hier eingeführt, um damit eine vermeintliche Analogie herzustellen. P014e bezieht sich aber auf \" Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten\" durchgeführt werden, und das ist ja wohl etwas ganz Anderes!

    Zitat

    3. \"Das Ziehen einer Meßsonde ohne chirurgischen Zugang bedarf keines besonderen Aufwandes wie z.B. eines OPs, der einen Grund für einen OR-OPS darstellen würde.\"

    Den Begriff \"OR-Prozedur\" gibt es innerhalb des OPS nicht, sondern nur im Vergütungssystem (G-DRG). Es geht doch um die richtige Kodierung gemäß der gültigen Regeln, oder nicht?

    Zitat

    4. \"Das Ziehen einer Meßsonde ohne chirurgischen Zugang kann doch nicht mit einem OPS kodiert werden, zu dem zwingend die Angabe eines chirurgischen Zugangs gefordert wird.\"

    Wie kommen Sie auf die absonderliche Idee, der Hinweis auf der 3-stelligen Hierarchie-Ebene bedeute, dass zu jedem Kode aus 5-02 \"zwingend\" ein Zugang angegeben werden müsse? Wo soll das stehen? Und was spräche dagegen, bei Bedarf den Zugang \"Sonstige\" anzugeben?

    Nochmal: der OPS definiert über seine Textbeschreibungen medizinische Leistungen und ordnet diese spezifischen Kodes zu. Es gibt daher keinen vernünftigen Grund, die Leistung \"Entfernung einer intrakraniellen Messsonde\" nicht dem OPS-Kode \"Entfernung einer intrakraniellen Messsonde\" zuzuordnen (wie es Rotes_Tuch ja schon kurz und prägnant formuliert hat). Beschränkungen bei der Verwendung von Kodes müssen nach den formalen Regeln des OPS als Hinweise eindeutig formuliert sein, \"implizite\" Beschränkungen, wie von Ihnen hier vorgebracht, gibt es nicht.

    Es steht Ihnen natürlich frei, Verbesserungsvorschläge an das DIMDI zu übermitteln. Bis diese umgesetzt sind, müssen Sie allerdings schon mit den Schwächen der Klassifikation leben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • hallo mhollerbach,

    Hinweise befinden sich laut P003 auf der \" jeweils höchstmöglichen Hierarchieebene \". Sie gelten dann für alle nachgeordneten codes.
    Mit \" absonderlich \" hat das nichts zu tun, was Weyland anführt.

    Für 5-029.c brauchen Sie einen zugang aus 5-010.- oder 5-011.-.
    Das bloße ziehen der sonde auf der its sollte man nicht unter 5-010.x oder 5-011.x tarnen.

    mfg ETgkv

  • Herr Hollerbach,
    der Begriff \"routinemäßig\" wurde nicht von mir eingeführt, sondern ist ein Zitat aus der Beschreibung von Kodi im ersten Beitrag dieser Diskussion.
    Der Bezug auf \"die meisten Patienten\" in DKR P014e hat als Bezugsgröße auch nicht die Gesamtheit aller Patienten, sondern die Menge der Patienten mit gleicher Diangose- und Prozedurenkonstellation. Dies belegt der Satz \"Es handelt sich also um Standardmaßnahmen bei bestimmten Diagnosen und Prozeduren, deren gesonderte Kodierung deshalb nicht erforderlich ist.\"
    Ich bin sicher, dass in dem von Kodi geschilderten Fall eine Konstellation vorliegt, bei der die meisten Patienten die Meßsonde gezogen bekommen, dies also eine Standardmaßnahme im o.g. Sinne darstellt. Dies belegt eben der Begriff \"routinemäßig\", so dass P014e hier zutrifft.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie