Entfernung Hirndrucksonde

  • Hallo,

    Zitat

    Hinweise befinden sich laut P003 auf der \" jeweils höchstmöglichen Hierarchieebene \". Sie gelten dann für alle nachgeordneten codes.

    meinen Sie nicht, dass es einen Unterschied zwischen \"gelten\" und \"zwingend erforderlich\" gibt? Und wo steht geschrieben, der \"Zugang\" könne nicht mit \"Sonstige\" angegeben werden?

    Schauen Sie sich doch mal die Kodes aus 5-038.- an: da befindet sich auch ein Hinweis auf die gesonderte Kodierung des Zugangs. Und das soll jetzt heissen, das z.B. die Revision einer Medikamentenpumpe (5-038.8 ) nur dann kodiert werden darf, wenn bei diesem Eingriff auch ein operativer Zugang zur Wirbelsäule geschaffen wurde? Das glauben Sie doch selbst nicht!

    Zitat

    Das bloße ziehen der sonde auf der its sollte man nicht unter 5-010.x oder 5-011.x tarnen.

    Hier wird nichts \"getarnt\", sondern lediglich eine Leistung gemäß der geltenden Regeln in OPS und DKR kodiert.
    Es mag ja sein, dass die Kodierung des \"Ziehens\" einer Hirndrucksonde zu einer Verzerrung im DRG-System führt. Das Problem kann aber nicht dadurch gelöst werden, dass man vermeintlich implizite Kodierbeschränkungen einführt, die sich aus dem Text des OPS einfach nicht ergeben.

    Weyland: P014 beschreibt, warum bestimmte Leistungen im OPS nicht enthalten sind, und stellt ganz sicher keine generelle Ermächtigung dar, jede vermeintlich \"routinemäßig\" erbrachte Leistung von der Kodierung auszunehmen. Daran ändern auch semantische Spitzfindigkeiten nichts.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Lieber Herr Hollerbach.
    Das sind keine Spitzfindigkeiten von ETgkv oder mir, sondern das steht in den Kodierrichtlinien.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Hallo,

    Zitat

    das steht in den Kodierrichtlinien.

    DKR P014 besagt sinngemäß: für eine ganze Reihe von medizinischen Prozeduren gibt es keine OPS-Kodes, weil diese Leistungen entweder bei sehr vielen Patienten \"routinemäßig\" erbracht oder mehrfach während eines Aufenthaltes durchgeführt werden; die Verfahren sind daher absichtlich nicht im OPS abgebildet (und sollen auch nicht mit anderen Kodes unter Verwendung der Resteklassen \"Andere...\" verschlüsselt werden).

    Sie drehen diese Aussage einfach um und erweitern Sie massiv, indem Sie behaupten, alle Leistungen, die \"routinemäßig\" (was immer das sein mag) erbracht würden, seien generell nicht kodierfähig, auch wenn sie im OPS enthalten sind.

    Ich halte diese Interpretation für falsch.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Lieber Herr Hollerbach,
    das routinemäßige \"Ziehen\" der Sonde ist ja eben nicht im OPS enthalten, sondern nur die operative Entfernung einer solchen Sonde, wie sich aus den o.g. Gründen ergibt.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich kann hier nur die von Herrn Hollerbach vorgebrachten Argumente unterstützen. Der OPS differenziert nicht so, dass der beschriebenen Vorgang nicht mit dem dargestellten Kode dokumentiert werden kann und die DKR schränkt dies ebenfalls nicht in der interpretierten Form ein.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Lieber Herr Selter,
    Sie überzeugen mich nicht mit Ihrer Interpretation.
    Man kann doch die inhaltliche Definiton des OPS-Kodes nicht auf den reinen Wortlaut des Katalogeintrags reduzieren und dabei den Kontext und die ausdrücklichen Hinweise ignorieren. Und wieso soll sich die erwähnte DKR nicht für den Fall des Ziehens einer Meßsonde gelten, wenn in der DKR sogar das Anlegen anderer Sonden als Beispiel angeführt ist. Das Ziehen der Meßsonde nach vorheriger operativer Anlage ist Routine und mit dem OPS für die Anlage ausreichend abgebildet. Es stellt keine signifikante Prozedur dar, die gesondert zu kodiere wäre. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass 5-029.c nur für die operative Entfernung solcher Sonden vorgesehen ist und nicht für das \"routinemäßige Ziehen\". Wenn das nicht so wäre, so würde diese mangelnde Differenzierung die Fälle mit operativen Entfernung benachteiligen.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Weyland,

    Herr Hollerbach hat bereits alles gesagt. Ihre Meinung können Sie gerne beibehalten, nur gibt es weder der OPS noch die DKR her. Herr Hollerbach hat auch schon ihre Erweiterung des Begriffs \"routinemäßig\" in Frage gestellt und in meinen Augen, treffend widerlegt. Die DKR beschreibt an dieser Stelle einen anderen Sachverhalt, der nichts mit der hier genannten Frage zu tun hat. Daher werden Sie mich auch nicht von ihrer Meinung überzeugen können.

  • Herr Selter,
    Der Satz:
    \"Es handelt sich also um Standardmaßnahmen bei bestimmten Diagnosen und Prozeduren, deren gesonderte Kodierung deshalb nicht erforderlich ist.\"
    steht aber so in der DKR und ist keine von mir erfundene Erweiterung des Begriffs \"routinemäßig\".

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

    • Offizieller Beitrag

    Herr Weyland,

    Zitat


    Original von Weyland:
    Der Satz:
    \"Es handelt sich also um Standardmaßnahmen bei bestimmten Diagnosen und Prozeduren, deren gesonderte Kodierung deshalb nicht erforderlich ist.\"
    steht aber so in der DKR und ist keine von mir erfundene Erweiterung des Begriffs \"routinemäßig\".


    Es ist nicht erfunden, aber aus dem Kontext gerissen. \"Es handelt sich also um...\" bezieht sich auf das vorher in den DKR:

    \" Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt (siehe Beispiel 1). Sie wurden aus diesem Grunde auch nicht in den OPS aufgenommen. Diese sollen auch nicht mit den Resteklassen „Andere ...“ verschlüsselt werden ... . \"

    Die diskutierte Prozedur der Entfernung ist im OPS aufgenommen und keinesfalls routinemäßig bei den meisten Patienten durchgeführt. Deswegen stimmt ihre Darstellung einfach nicht. Wie gesagt, Herr Hollerbach hat es schon beschrieben.

  • hallo Herr Weyland,
    hallo forum!

    Mich überzeugt diese buchstabengetreue auslegung unserer drg-bibeln auch nicht.

    Ignoriert wird dabei die überschrift: \" Andere Operation ...\"
    Nicht jeder eingriff auf der neurochir its, der station, an der pforte oder der besenkammer stellt eine Op dar, bloß weil sich ein identischer wortlaut finden läßt.

    Andernfalls wünsche ich mir das ende des systems: es ist zu betrugsoffen!

    mfg ETgkv
    Ernst Trump

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich verstehe Sie nicht. Wie oft haben wir schon die Diskussion, dass nicht alle Kodes aus Kapitel 5 im OP stattfinden müssen? Wie oft haben wir schon geklärt, dass dies nicht zwingend ist? Warum gibt es wohl unter 5er-Kodes den Hinweis, dass es unter OP-Bedingungen stattfinden muss, wenn es ihrer Meinung nach generell so zu verstehen ist? Es macht keinen Sinn, hier die goldenen Ausnahme formulieren zu wollen, ansonsten dürfen wir wohl noch mehr individuelle Interpretation bei der OPS-Kodierung zulassen müssen. Dass man hier eine Unterscheidung kreieren möchte, kann ich nachvollziehen. Bitte machen sie dann vom Vorschlagsverfahren gebrauch (Neuaufnahme 8er-Kode). Aber, bitte, kodieren sie es einfach nicht bei ihnen in der Klinik bzw. versuchen sie, Kliniken diese Kodes streichen zu wollen. Es steht ihnen frei, intern so zu verfahren. Das bedeutet aber nicht, dass es korrekt im Sinne des OPS und den DKR ist. Es ist falsch.
    Falls es ihnen vielleicht bei der Akzeptanz hilft, dass DIMDI sieht das genauso (OPS-Kode-Zuordnung auf Intensiv bei Entfernung der Sonde), ich habe dies telefonisch abgeklärt (nein, es gibt nicht Schriftliches dazu).