Hallo,
ZitatHinweise befinden sich laut P003 auf der \" jeweils höchstmöglichen Hierarchieebene \". Sie gelten dann für alle nachgeordneten codes.
meinen Sie nicht, dass es einen Unterschied zwischen \"gelten\" und \"zwingend erforderlich\" gibt? Und wo steht geschrieben, der \"Zugang\" könne nicht mit \"Sonstige\" angegeben werden?
Schauen Sie sich doch mal die Kodes aus 5-038.- an: da befindet sich auch ein Hinweis auf die gesonderte Kodierung des Zugangs. Und das soll jetzt heissen, das z.B. die Revision einer Medikamentenpumpe (5-038.8 ) nur dann kodiert werden darf, wenn bei diesem Eingriff auch ein operativer Zugang zur Wirbelsäule geschaffen wurde? Das glauben Sie doch selbst nicht!
ZitatDas bloße ziehen der sonde auf der its sollte man nicht unter 5-010.x oder 5-011.x tarnen.
Hier wird nichts \"getarnt\", sondern lediglich eine Leistung gemäß der geltenden Regeln in OPS und DKR kodiert.
Es mag ja sein, dass die Kodierung des \"Ziehens\" einer Hirndrucksonde zu einer Verzerrung im DRG-System führt. Das Problem kann aber nicht dadurch gelöst werden, dass man vermeintlich implizite Kodierbeschränkungen einführt, die sich aus dem Text des OPS einfach nicht ergeben.
Weyland: P014 beschreibt, warum bestimmte Leistungen im OPS nicht enthalten sind, und stellt ganz sicher keine generelle Ermächtigung dar, jede vermeintlich \"routinemäßig\" erbrachte Leistung von der Kodierung auszunehmen. Daran ändern auch semantische Spitzfindigkeiten nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hollerbach