Vergütungsgruppe MDA (TVÖD)

  • Hallo zusammen,

    ich benötige dringend Information über die Gehaltshöhe von MDA´s.

    Das Thema Vergütungsgruppe für Med. Dokumentationsass. ist ja schon mehrfach angesprochen worden. Über die Suchfunktion erhalte ich leider nur relativ alte Beiträge.

    Daher hoffe ich auf diesem Weg an aktuellere Infos zu kommen. Die Recherche im Internet hat auch nicht wirklich was hergegeben.

    Was verdienen denn die MDA´s so??? (Gerne auch PN).

    Vielen Dank vorab und einen schönen Tag noch.

    Bedi

  • Hallo Bedi,
    das richtet sich nach dem Tätigkeitsprofil:
    Bsp.1: MDA auf Station angesiedelt, zuständig für alle Dokumente, Akte, Befundheftung usw.: Entgeltgruppe 5 nach TvÖD
    Bsp.2: MDA zentral für Kodierung eingestzt: Entgeltgruppe 6 - 8, je nach dem, ob mit MDK - Bearbeitung oder ohne, 1 oder mehrere Fachgebiete - je breiter das Spektrum, desto höher die Vergütung

    VG UH

  • Hallo,
    bei uns sind die MDAs in einer zentralen Kodierabteilung tätig. Jeder hat eine oder mehrere Kliniken zu kodieren, mit gegenseitiger Vertretung. Sie sind bei uns in die EG 8 eingruppiert. Von umliegenden Häusern weiß ich aber, dass für Kodierkräfte auch 9 oder 10 gezahlt wird.
    Viele Grüße
    RT

  • Guten Tag,

    bei mir in der Umgebung werden MDA in die EG8 eingruppiert.


    Ich hoffe dir geholfen zu haben.

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.

  • In einer Klinik die ich kenne, bekommen die MDAs für Kodieren, MDK plus Krankenkassenanfragen EG 5 -30%, da sie in einer Zeitarbeitsfirma arbeiten müssen. Habe sogar schon Häuser gesehen, die nur EG 4 zahlen.

    Frage: seit wann darf sich jemand aus der Pflege mit einer Fortbildung zum Kodieren MDA nennen?

  • Hallo VEN,

    Antwort: die Fortbildung zur Kodierfachkraft beinhaltet Themen aus dem Bereich des MDA. Da jene Berufsbezeichnung m.E. nicht geschützt ist (man möge mich verbessern), darf jeder, mit der Fortbildung, auch als MDA tätig werden bzw. sich so nennen.

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    Freundliche Grüße

    S.

  • Hallo, das ist mir zwar neu, aber da ich es auch nicht besser weiß, könnte es so sein.. ich jedenfalls habe meinerzeit eine 3-jährige Berufsausbildung zur MDA machen müssen und ein Staatsexamen explizit für diesen Beruf abgelegt (Sachsen ist meines Wissens nach das einzige Bundesland welches die MDAs staatllich examiniert, darum gibt es da auch die meisten Schulen im Bundesdurchschnitt) Es kann sich ja auch keiner Krankenpfleger nennen, der nur eine Fortbildung zum Pflegehelfer gemacht hat. Zu den Kenntnissen eines examinierten MDA gehören neben den DRG Sachen auch EDV Kenntnisse wie Excel, Access, SQL, html, SPSS, sowie Statistik, Qualitätsmanagement, klinische Studien etc...

    Unterschiede gibt es je nach Bundesland. Ein MDA der unter dem sächsischen Lehrplan nach 3 Jahren examiniert wurde, kann fast das selbe wie ein MD (die Frage ist ob er es rechtlich gesehen DARF), ein MDA aus einem anderen Bundesland, der evtl. nur eine 2 jährige Ausbildung hatte natürlich weniger.

    Eine genaue Definition des MDAs finden Sie hier: http://www.medfachschule.de/Download/medFa…dzettel2010.pdf
    http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?d…on&prof-id=8343 (hier sehr detailiert und meines Erachtens nach ist hier auch genau definiert wann man sich MDA nennen darf)

    Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten hier:
    http://www.medfachschule.de/Download/medFa…eftigungsm..pdf

    Revisionsbedarf besteht in jedem Fall, so sehe ich das auch.

    Mit freundlichen Grüßen, VEN