Hallo Forum,
vielleicht wurde eine ähnliche Frage schon gestellt oder implizit in einem andere Thread beantwortet, aber da ich üblicherweise nur kodiere und nicht für die Abrechnung zuständig bin, wäre ich froh wenn mir folgende Frage beantwortet werden könnte:
Ein Patient mit bösartiger Neubildung des Pankreaskopfes kommt für zwei Tage ins Krankenhaus, wird dann entlassen und kommt zwei Tage später zum poststationären Endosono wieder.
Ich dachte bisher immer, die poststationären Aufenthalte würden ausschließlich mit einer minimalen Pauschale vergütet.
Der Grouper groupt aber so, als habe das Endosono im stationären Aufenthalt stattgefunden, d.h. ich springe von der H61B in die H41C (es wird allerdings kein zusätzlicher Tag Aufenthalt mitberechnet, so dass weiterhin eine UGVD-Unterschreitung vorliegt).
Ist das so korrekt? Liegt das daran, dass das Endosono i.R. der OGVD oder der 14 Tage erfolgte? Werden prästationäre Prozeduren genauso behandelt?
Schon mal danke im Voraus für Ihre Hilfe und ein schönes Wochenende!
Essen