Mal wieder Symptom oder Grundkrankheiten als HD - DKR 0201f / Bsp. 8

  • Hallo zusammen,
    die Beispiele der DKR sind ja wie aus dem echten Leben....
    Hier das Beispiel 8 im echten Leben:
    Pat. mit bek. Hirntumor, erleidet erstmalig nun einen Krampfanfall, den ich allerdings nicht mit R56.8, sondern einem G40-Code kodieren würde, es wird nochmals ein CCT durchgeführt -> perifokales Ödem.
    Behandelt wird antiepileptisch mit einer 2fach-Kombi (deshalb auch ein G40!) und mit Fortecortin. Ist die HD nun der Tumor - da erneute Diagnostik und \"Therapie\" mit FC - oder die sekundäre Epilepsie? Oder gar das Hirnödem? Aufenthalt 2 Tage.

    Einige Tage später - nun ein Status epilepticus, wiederum Therapie mit Antiepileptika und FC in erhöhter Dosierung, keine weitere Diagnostik.
    Was ist hier nun die HD? Aufenthalt 1 Tag

    Ich sehe das FC durchaus auch als Therapie des Tumors - es muß ja keine KAUSALE Therapie sein.

    Ich kann nix zu den RGs sagen, die sind im Büro geblieben ;)


    :sterne:

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Herr Dietz,
    Grund der Aufnahme: Krampf- dem liegt die G40 zugrunde- auch behandelt also selbst über Verdachtsdiagnose nach DKR berechtigt als HD, Tumor ist ND, da primär nicht Ursache des Anfalls oder Aufnahmegrund.
    Für mich klassische Kausalkette- Symptom - Diagnose 1- Epilepsie- Diagnose 2- Tumor - ev. Ursache der Epilepsie ... Geburt/ Urknall :)

    Die zugrunde liegende Diagnose des Symptoms- die Epilepsie - ist HD - zumindest für mich.

    Schöne Woche

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Neiser,
    Sie übersehen in Ihrem Statement die DKR 0201f mit dem Passus, dass die Krämpfe die HD sind, sofern \"ausschließlich das Symptom behandelt wird\". Und das ist hier nicht der Fall. Fortecortin ist für mich eine Therapie der bösartigen Erkrankung. Und damit ist (für mich) das Malignom in Anwendung des dritten Absatzes der DKR 0201f als HD zuzuweisen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,
    genau diese 2 Standpunkte sollte man nun unter einen Hut bringen ;)

    Zurück nochmals zum Fall: Im ersten Aufenthalt wurde noch ein CCT durchgeführt - führt das bei Hr. Neiser nun doch in die HD Hirntumor?

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Herr Dietz, Herr Horndasch;

    unstrittig ist sicher, dass eine Krampfanfall vorlag und der Tumor bekannt ist.
    Der Krampf R56.. ist als epileptischer Natur eingeschätzt also G40...

    Nach 0201f:
    \"Die Reihenfolge der anzugebenden Kodes hängt von der Behandlung während des betreffenden Krankenhausaufenthaltes ab.
    Erfolgt die Aufnahme zur Diagnostik/Behandlung des primären Malignoms, ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen.\" und
    \"War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002
    Hauptdiagnose (Seite 4) zu wählen.\"

    AUfnahmegrund war der Krampf- also ein Symptom und nicht das Malignom, daher scheidet dies zunächst für mich nach 0201f - siehe oben- aus.

    Betrachte ich es nach D002, gilt:
    - \" Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren.\" bzw.
    \"Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose und die zugrunde liegende Krankheit als Nebendiagnose zu kodieren\" - (ps. meinen Sie diesen Abschnitt Herr Horndasch?)

    Bleibt die Frage: Was ist Symptom und was liegt dem zugrunde, was wird behandelt?
    1. Symptom Krampfanfall
    2. zugrundeliegende Krankheit: Epilepsie- dieser liegt unter Umständen der Tumor zugrunde- aber Kausalität außerhalb des Kreuz Stern Systems
    3. behandelt/ diagnostiziert werden Epilepsie/ Krampf und Tumor

    Fazit:
    1. Wenn die Epilepsie als dem Krampf (AUfnahmegrund) zugrunde liegend angesehen wird - dann ist diese HD
    2. Betrachte ich die G40.. als Symptom ?, dann muss der Tumor nach der beschriebenen Logik HD sein
    3. Gehe ich von unabhängigen HD-sen aus: Epilepsie und Tumor, da beide als Ursache der Krämpfe auch unabängig vorliegen könnten! dann besteht die Konstellation 2 HD und nach Ressourcenverbrauch zu entscheiden

    Ergo: Ist die Epilepsie in diesem Fall als Symptom im Sinne der DKR anzusehen? Ist die Kodierung des Krampfanfalles auf GRund der Therapie mit der G40 berechtigt? oder muss doch die R- Diagnose genommen werden?
    Gibt es noch Belege einer Epilepsie?

    Sehen Sie dies als Symptom des Tumors an, dann stimme ich Ihnen zu, aber ich würde eine Epilepsie nicht so einstufen, bin aber kein Neurologe.
    Einen Kode für sekundäre Epilepsie gibt es ja nicht. Der epileptiforme Anfall ist mit R56.8 zu kodieren. Dann gehe ich mit Ihrer Denkweise auch mit.

    Mfg

    ps. das CCT ändert daran nichts.

    Uwe Neiser


  • Hallo Hr. Neiser,
    Sie haben in Ihrem Statement folgenden Passus übersehen (steht vor dem Bsp. 8 in den 0201f)
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrunde liegende Erkrankung ist als Nebendiagnose-Kode anzugeben.

    Und hier beziehe ich mich auf das Wort <<ausschließlich >>

    Und das Krämpfe bei malignem Tu als R56.8 zu kodieren sind steht so auch nebenbei im Bsp 8 der entsprechenden DKR.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,
    wurde AUSSCHLIESSLICH das Symptom behandelt, wenn
    a) eine weitere Diagnostik bzgl der Grunderkrankung erfolgt?
    b) eine wie auch immer geartete Therapie der Grunderkrankung durchgeführt wurde (Fortecortin)?

    Genau daran krankt doch das tolle Beispiel der DKR!

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Herr Horndasch,

    das habe ich nicht übersehen, sondern wende diese DKR an, wenn ich ein Symptom habe. Wenn ich jedoch das \"Symptom\" mit der G40 kodiere, dann kodiere ich die zugrunde liegende Krankheit- Epilespie und eben kein Symptom, daher wende ich diese Regel nicht an. Im anderen Fall bin ich völlig Ihrer Meinung.

    Dachte das wäre aus meinem langen Text hervorgegangen.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Dietz,

    wenn wir vom Wortlaut \"ausschließlich behandelt\" ausgehen, dann ist Ihre Variante 1 mit dem Symptom zu kodieren und die 2. mit dem Malignom als Grundkrankheit, aber ist das auch so gemeint vom \"DKR-Schreiber\"?

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Neiser,
    v.a. für den MDK ist eben nicht nur R ein Symptom - siehe die leidige Diskussion um J91* (sei ein regelhaftes Symptom der Herzinsuff. usw. usw.), sondern da wäre mit Sicherheit auch G ein \"Symptom\" - v.a. wenn der Code als ND plötzlich CC relevant wird.

    Sinn der angefangenen Diskussion war so ein bisschen, den Realitätsbezug der DKR mal wieder hervorzuheben....

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Guten Morgen, liebes Forum,
    zu diesem Thema habe ich auch einen Fall, der mir Kopfzerbrechen bereitet: Pat. mit Panarteriitis mit Lungenbeteiligung kommt in die orthopädische Abteilung zur Amputation eines Fingers wegen einer feuchten Gangrän; es muss wegen einer Nekrose des Amputationsstumpfes einmal nachoperiert werden. Dauerbehandlung des Pat. mit Cortison 9mg tgl., perioperativ Cortisonstoß (im OP 100 mg Hydrocortison, postop. 1. Tag 30 mg, 2.Tag 20 mg, 3. Tag 10 mg,ab 4. Tag Ausgangsdosis). Was ist nun HD,die Panarteriitis oder die Gangrän? Wurde die Grunderkrankung durch den Cortisonstoß \" mitbehandelt\", sodass die Panarteriitis HD wäre? Oder wurde mit der Amputation \"nur\" das Symptom (Gangrän) behandelt? Es stehen nicht unerhebliche Entgeltdifferenzen im Raum...Für erleuchtende Antworten wäre ich sehr dankbar. MFG Emma