Mal wieder Symptom oder Grundkrankheiten als HD - DKR 0201f / Bsp. 8

  • Hallo,
    habe eine neue Version dieser Diskussion.
    Hauptdiagnose ist unstrittig (Pneumonie) und hier nicht von Belang. Allerdings hatte der Patient einen Aufstau der Harnwege aufgrund eines Harnblasenkarzinoms (Obstruktion). Der Aufstau wurde urologisch mittels Schiene behandelt. Das Symptom Harnstauung ist unstreitig zwischen Krankenhaus und MDK kodierfähig. Was aber ist mit der Nebendiagnose C67.8?
    Die Kodierung wird vom MDK abgelehnt mit dem Argument, das Beispiel 8 in der DKR betreffe nur Hauptdiagnosen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Dr. Horndasch,
    ich teile diese Ansicht nicht, die Stauung der Harnwege kann als Symptom des Carzinoms gewertet werden, zudem besteht ein kausaler Zusammenhang. Vielleicht haben Sie ja in diesem Aufenthalt u.a. weitere Diagnostik zum Carzinom durchgeführt z.B. CT.
    Palliative Therapie?

    Ich beziehe das Beispiel 8 der DKR
    0201j nicht auf die Kombination HD+ND.

    Beste Grüße.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo Hr. Horndasch,

    etwas späte Antwort, aber wie wäre es argumentativ mit:

    "Erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, ist/sind die Metastase(n) als Hauptdiagnose-Kode anzugeben und zusätzlich, sofern bekannt, eine bzw. mehrere Nebendiagnose(n) für den Primärtumor (siehe Beispiel 4). Das primäre Malignom ist selbst einige Jahre nach der Resektion des Primärtumors Nebendiagnose, da der Patient nach wie vor wegen dieses Malignoms behandelt wird."

    Text zu Beispiel 4 der DKR 0201.

    Viele Grüße

    Medman2