Hallo liebes Forum,
entweder bediene ich die Suchfunktion nicht korrekt oder meine Frage wurde wirklich noch nicht behandelt... Bin schon ganz :sterne: weil ich gerade total auf dem Schlauch stehe...
Folgende beispielhafte Situation:
Fall A: Aufnahme am 1., Entlassung am 10. (=9 VWD-Tage)
Fall B: erneute Aufnahme am 15. und Entlassung am 20. (=5 VWD-Tage)
Beide Fälle müssen zusammengeführt werden. Welche VWD hat der Gesamtfall?
- 14 Tage als Summe der beiden Einzelaufenthalte
oder
- 15 Tage, weil der Entlassungstag Fall A ja im zusammengeführten Gesamtfall gar kein Entlassungtag mehr ist, der nicht mit in die VWD gezählt werden dürfte....??
Grund für meine Frage:
Unser System weist für den Gesamtfall 14 Tage als VWD aus und berechnet die DRG auch entsprechend. Gleichzeitig werden aber vom gleichen System die Tage zwischen den beiden Fällen mit 4 Tagen gezählt und im §21-Datensatz im Feld Urlaubstage/Tage ohne Berechnung so ausgewiesen. Bei der Gruppierung des §21-Gesamtfalles komme ich also auf einen Gesamtaufenthalt vom 1. - 20. (=19 VWD-Tage) abzüglich 4 Tage ohne Berechnung/Urlaubstage = 15 VWD-Tage. Überall, wo durch diesen Tag Unterschied die OGVD betroffen ist, habe ich nun eine Unstimmigkeit zwischen E1-Statistik und §21-Gruppierung...
Wem soll ich auf die Finger hauen bei unserem KIS-Hersteller: der Abteilung §21 oder der Abteilung E1? :augenroll: