Hallo Forum,
ich muß nochmals auf das genannte Thema der Verjährungsfrist zurückkommen. Uns liegt ein Schreiben einer Krankenkasse vor, welche Rückforderungsansprüche aus dem Jahr 01/2004 stellt. Das Schreiben des Kostenträgers ist im Februar 2009 bei uns eingegangen. Bereits im August 2008 forderte die Krankenkasse zur MDK - Prüfung die entsprechenden Unterlagen an.
Das die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Sozialleistungen 4 Jahre beträgt und mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt in dem der Anspruch entstanden ist, ist mir bekannt und wurde auch im Forum ausführlich diskutiert. Meine Frage wäre, ob das erste Schreiben der Krankenkasse mit der Anforderung der Unterlagen einen Einfluß auf das Ende der Verjährungsfrist hat. Meines Erachtens, hätte die Forderung auf Rechnungskorrektur bis Ende 2008 erfolgen müssen.
Vielen Dank.