Geburtshilfe: Vorhandensein von B-Streptokokken

  • Hallo an alle Forumsmitglieder!

    Dies ist mein allererster Eintrag, und ich bin echt gespannt, ob jemand antwortet!

    In der Geburtshilfe kommt es öfter vor, dass bei einer Schwangeren im Abstrich B-Streptokokken festgestellt wurden, und die Frau dann während der Geburt Penicillin i.v. bekommt.

    Wird das Vorhandensein der Streptos kodiert, und wenn ja, wie?

    Freue mich auf eine Antwort und auf eine gute Zeit im Forum!

    Viele Grüße
    kemia

  • Hallo,

    B-Streptokokken werden mit B952 kodiert.
    Diese Kodierung kann aber nur als ergänzende oder zusätzliche Schlüsselnummer zur Angabe des Infektionserregers bei anderenorts klassifizierten Krankenheiten angegeben werden.

    Das heißt, es muss auch eine Krankheit kodiert werden damit der Keim verschlüsselt werden darf.
    Zum Beispiel: O23.5 und dann B952

    Hoffe, ich konnte helfen!

    LG

  • Mein Vorschlag:
    Falls Mutter asymptomatisch, aber dennoch prophylaktisch behandelt:
    S. agalactiae als Erreger: B95.1! in Kombination mit z. B.
    - Prophylaktische Antibiotikatherapie: Z29.2

    Falls Mutter symptomatisch, ggf. zusätzlich
    - Infektion des Genitaltraktes in der Schwangerschaft: O23.5 oder
    - Infektion der Fruchtblase/der Eihäute: O41.1

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Die Behandlung von B-Streptokokken stellt keine Therapie einer Erkrankung dar, da völlig unsymptomatisch bei der Entbindung. Da keine Erkrankung im engeren Sinne vorliegt, kann auch keine B-Diagnose herangezogen werden. Die Antibiotikagabe stellt eine Therapie einer infektiösen Besiedelung des Genitaltrakts dar, daher ist hier die O23.5 zutreffend.
    (Die O41.1 kann nur bei Auftreten eines manifesten Amnioninfekts kodiert werden, also bei Fieber der Pat.)
    Die Z29.2 kann nicht kodiert werden, da es sich zwar im Hinblick auf das Kind um eine prophylaktische Gabe handelt, nicht aber bei der Mutter - hier wird tatsächlich eine Keimbesiedelung therapiert.

  • Hallo Rosinchen,
    wie wollen Sie denn dann den Keim kodieren, wenn ernicht im Z-Kode enthalten ist?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Ebenfalls guten Tag.....

    Zitat


    Original von Rosinchen:
    Die Behandlung von B-Streptokokken stellt keine Therapie einer Erkrankung dar, da völlig unsymptomatisch bei der Entbindung. Da keine Erkrankung im engeren Sinne vorliegt, kann auch keine B-Diagnose herangezogen werden.

    Wie kommen Sie darauf?
    Schauen Sie sich die DKR D012f mal an. Dort werden Sie dann lesen:

    Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligat anzugeben. Darüber hinaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.
    Tabelle 2:
    Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligatorisch anzugeben sind (nicht optional):
    B95..! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    B96..! Sonstige Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln
    klassifiziert sind

    Es dürfte keinesfalls aus klinischer Sicht unsinnig sein, wenn man den Keim angibt, der die Antibiose bedingt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat

    B95..! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    B96..! Sonstige Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln
    klassifiziert sind

    Eben: \"Ursache von Krankheiten\". ES liegt aber überhaupt keine Erkrankung vor, die man behandelt!
    Die peripartale Antibiose dient ausschließlich der Eliminierung von Keimen des GEburtskanals, die ggf. beim Neugeborenen eine Sepsis verursachen können.

    Vergleichbar ist das Ganze vielleicht mit antiviraler Therapie des Neugeborenen bei HIV- oder Hep B-positiver Mutter, da können Sie beim Kind ja auch nicht die Erkrankung kodieren, da sie nicht vorliegt.

    • Offizieller Beitrag

    Auch heute Ihnen wieder einen schönen guten Tag!

    ...und nochmal:

    \"Darüber hinaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.\".

  • Guten Tag, Herr Selter!

    Habe gerade festgestellt: eigentlich ist unsere (medizinische, spitzfindige) Diskussion total sinnlos - wenn Sie die B95.1 zur O23.5 hinzu kodieren, sind Sie immer noch in der DRG O60D :lach:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es geht mit nicht um die Eingruppierung, sondern um das Prinzip der Kodierung. DRG-Zuordnungen ändern sich ggf. bei Versionswechseln. Daher sollte die Kodierung doch gleich bleiben.
    Dass die Titel der Keime aussagen, dass sie Ursache von Erkrankungen sind, die in anderen Kapiteln dargestellt werden, heißt ja nicht für den Einzelfall, wo eine medizinisch sinnvolle Übermittlung gegeben ist, dass sie auch eine Erkrankung in diesem Fall auslösen. So ist es in meinen Augen medizinisch völlig sinnvoll, den gefundenen Keim zu kodieren, wenn wegen diesem dann eine Antibiose eingeleitet wird. Nach der DKR sehe ich dann aber auch gar nichts, was gegen die Kodierung spricht. Und solange die DKR so formuliert bleibt, wird man auch schwer einer Klinik ausreden können, Keimangaben über die Kodierung darzustellen.