Fixateur extern bei Sprunggelenksfraktur

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur operativen Versorgung einer bimalleolären Sprunggelenksfraktur:
    Bei unserem Patienten wurde in der ersten Operation eine Schrauben- und Plattenosteosynthese an der Fibula (5-794.7r), eine Syndesmosen- refixation (5-869.2) und ein Fixateur extern zur Spitzfußprophylaxe angelegt.
    In der zweiten OP wurden die Fixateurstangen entfernt (5-787.9n), eine Drittelrohrplatte an der Tibia (5-794.2n) eingebracht, und der Fixateur wieder remontiert.
    Meine Frage bezieht sich jetzt auf das Anlegen des Fixteur externs, wir hatten den OPS-Kode 5-794.5n (offene Rep. ...: durch Fixateur extern: Tibia distal) kodiert, der MDK möchte jetzt 5-809.2k (andere offen chirurgische Gelenkoperationen: Temporäre Fixation eines Gelenkes: OSG) mit der Bemerkung \"Fixateur zur Spitzfußprophylaxe\"...

    Steht hier nicht die Frakturversorgung im Vordergrund???? :d_gutefrage:

    Vielen Dank und viele Grüße aus dem Schwabenland!!

  • Hallo Ricco,

    sofern der Fix ex tatsächlich angelegt wurde, um einem Spitzfuß vorzubeugen, würde ich der Argumentation des MDK folgen wollen.
    Schließlich haben Sie -wenn vom Arzt im Brief oder OP-Bericht so formuliert- mit dem Fixateur externe keine Fraktur reponiert, sondern dem Spitzfuß vorgebeugt. Damit ist die Anwendung eines Kodes zur Frakturversorgung hier inhaltlich falsch.

    Wäre ausschließlich die Fraktur reponiert worden, hätte ich auch 5-794.6n (offene Rep. ... Fixateur externe mit interner Osteosynthese) als alleinige Kodierung gewählt.

    Viele Grüße,
    Zephyr

  • Hallo Frau Ricco,

    die Beantwortung ihrer Frage ist relativ einfach, wenn der Unfallchirurg logisch gearbeitet hat:

    Der Aussenknöchel wurde stabilisiert, er bedarf normalerweise keines Fixateur.
    Lag noch ein Pilon oder Innnenknöchelbruch vor, der ev. wegen des Weichteilschadens nicht versorgt werden konnte vor, so dient der Fixateur zunächst dieser Versorgung - somit dürfte hier gelten: Code der Frakturversorgung Tibia mit Fixateur (5-790.6n) gelten - aber wohl als geschlossene Reposition mit Fix. Externe, da der Innenknöchel wohl nicht offen dargestellt wurde (wäre sonst sehr suspekt).

    Die Spitzfußprophylaxe käme erst im 2 Schritt (bei der 2. Operation) zu tragen, da hier ja alle Brüche intern versorgt wurden, hier wird aber der Fixateur nicht komplett demontiert- sondern nur teilweise ab und wieder angebaut, hier könnte der entsprechende Code ggf. 5789.3 zu verwenden sein.

    Gruß
    P. Host

  • Hallo Herr Host,

    bei der Wahl der Prozedur 5-790.6n für die erste OP bliebe aber die Versorgung der Sprunggelenkfraktur mit Plate und Schraube auf der Strecke. Wenn ausschließlich ein Fixateur externe angelegt worden wäre, würde ich mit der Kodierung von 5-790.6n konform gehen. Fand aber nach oben angegebener Beschreibung nicht statt.
    Sondern: Platte, Schraube, und dann Fixateur dran. Ist für mich: offene Repo durch Fixateur externe mit interner Osteosynthese. Oder nicht?

    Viele Grüße,
    Zephyr

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für Ihre Antworten!! Vielleicht noch einmal zur Klarstellung: es lag eine Außen- UND Innenknöchelfraktur vor. In der 1. OP wurde der Außenknöchel durch Platte + Schraube versorgt (hier auch die Anlage des Fixateurs), in der 2. OP Versorgung des Innenknöchels durch Platte.
    Im OP-Bericht ist dokumentiert: \"Anlage eines Fixateur extern zur Spitzfußprophylaxe...\" Kann ich totzdem den Kode 5-794.6r (Fixateur extern mit interner Osteosynthese) für die 1. OP kodieren und kann dann die \"interne\" Materialkombination (Platte und Schraube) zusätzlich kodiert werden????

    Vielen Dank und viele Grüße

  • Hallo Frau ricco, Hallo Herr Beßner,

    ich würde hier argumentieren: Außenknöchel mit Platte -- eine Op ein code interne Osteosynthese wars,
    für die Innenknöchel primär der Fixateur als Extracode, nur das ist aus unfallchirurgischer Sicht plausibel.
    Der Fixateur bewirkt am Außenknöchel doch nichts.

    Gruß P. Host

  • Hallo,

    ich knüpfe hier einmal an.

    Ein Patient wird mit einer nicht ganz frischen dislozierten Weber-C-Außenknöchelfraktur, beginnendem Taubheitsgefühl sowie Weichteilschwellung am Fuß aufgenommen.

    Es erfolgt zunächst eine geschlossene Reposition und Osteosynthese mit einem gelenkübergreifenden Fix. externe von der Tibia auf die Metatarsalia.

    Wie ist dies zu kodieren:

    Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese durch Fixateur externe

    • z.B. 5-790.6r Fibula (weil die Fibula frakturiert ist)
    • z.B. 5-790.6m (Tibia) weil der Fixateur an der Tibia ansetzt)
    • z.B. 5-790.6x (Sonstige, weil der Fixateur einerseits an der Tibia, andererseits an den Metatarsalia ansetzt)?

    D.h., bezieht sich die Lokalisationsangabe auf die Lokalisation der Fraktur oder auf die Lokalisation des Osteosynthesematerials?

    Auf Ihre Meinungen bin ich gespannt.

    Viele Grüße und besten Dank

    Pseudo

  • Hallo,

    erstaunlich, dass die Kodierung dieser nicht seltene Versorgung immer noch unklar ist ;)

    5-790.6r ist die zutreffende Kodierung, da es sich um die geschlossene Reposition einer Fraktur der Fibula mit Osteosynthese durch Fixateur externe handelt - dies ist der Wortlaut des OPS-Kodes. Der Erlös ist dabei erheblich geringer, als mit 5-790.6m (Tibia). Um die gelenkübergreifende Fixierung abzubilden, ist ergänzend 5-809.4k, 5-809.4n, 5-809.4p und zusätzlich noch 5-786.8 anzugeben. Die Einzelkodierung der temporären Arthrodesen des OSG, der Tarsalgelenke und des Tarsometatarsalgelenkes erscheint natürlich etwas übertrieben, aber klassifikatorisch ist es so. Allerdings führt dies zu keiner weiteren Erlössteigerung.

    I13C ist somit die korrekte Abrechnung.

    Beste Grüße aus Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Ja, im Wortlaut des OPS

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin