• Hallo Forum,

    1) Gibt es schon Anzeichen / gesetzliche Grundlagen, dass die §301-Datenübermittlung mit der flächendeckenden DRG-Abrechnung abgeschafft werden wird, bzw. Anpassungen erfolgen ?

    2) Wer kennt sich aus :
    Derzeit verfahren wir in unserem KIS (SMS/CareCenter) wie folgt:
    Bei jedem Fachabteilungswechsel werden die Nebendiagnosen der vorherigen Fachabteilung in den aktuellen Fachabteilungsaufenthalt kopiert...
    Ist es aber nicht so, dass im Rahmen der §301-Datenübermittlung für die einzelnen Fachabteilungsaufenthalte nur die jeweiligen Fachabteilungshauptdiagnosen übermittelt werden und alle Nebendiagnosen keinerlei Fachabteilungsbezug im Entlassdatensatz haben ?
    Würde bedeuten, dass wir uns dass Fachabteilungsweise kopieren der Nebendiagnosen eigentlich sparen könnten... zumal die Nebendiagnosen bei mehrfachem FAbt.-Wechsel auch alle doppelt und dreifach im DRG-Arbeitsplatz auftauchen...

    Wäre hier für Infos sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christoph Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg,

    zu den inhaltlichen Aspekten der § 301-Systematik kann ich wenig sagen. Im Laufe der Entgeltverhandlungen für das Jahr 2003 wurde jedoch seitens der Sozialleistungsträger immer wieder darauf hingewiesen, dass die Teilnahme am § 301-Verfahren eine wichtige Voraussetzung für die DRG-Abrechnung sei.

    Vorgenannten Verfahren läuft bei uns im übrigen -bis auf wenige Ausnahmen, welche sich aber ab 01.01.03 auch am Verfahren beteiligen wollen- lückenlos.

    Ich glaube also nicht, dass das Verfahren abgeschafft werden wird. Anpassungen sind selbstverständlich immer möglich (und lt. Ihren Aussagen wahrscheinlich auch nötig).

    Viele Grüße und schönes Wochenende

    Herr Müller

  • Hallo Herr Hirschberg, Hallo Forum,

    wie kommen Sie denn auf die Idee, dass der § 301 SGB V abgeschafft werden könnte?
    Die Krankenkassen drängen seit einigen Monaten darauf, Krankenhäuser die z.Zt. noch nicht an der maschinenlesbaren Übermittlung per DFÜ teilnehmen, zu einem Einstieg zu bewegen. Teilweise geht dieses Drängen auch in eine Bedrohung 8o über, wenn z.B. als Sanktion die Nichtzahlung von Rechnungen in Aussicht gestellt wird (ob dies rechtlich haltbar ist, sei einmal dahingestellt). M.E. nach nimmt eine Vielzahl von Krankenhäusern noch nicht an der digitalen Übermittlung teil. :angry:
    Eine Abschaffung ist aus meiner Sicht nicht zu erwarten. In § 301 ist ja abschließend geregelt, welche Daten den Krankenkassen von Krankenhäusern übermittelt werden müssen (wer mehr oder andere Daten übermittelt macht sich ggf. sogar strafbar). Wenn § 301 abgeschafft werden würde, würde die rechtliche Grundlage für die Krankenkassen entfallen die betreffenden Daten zu erhalten.

    Zu Ihrem unter 2) angesprochenen Problem:
    Wie Sie richtig schreiben, können Sie sich das Kopieren ersparen.
    Es sind neben der Einweisungs- und Aufnahmediagnose, bei einer Änderung der Aufnahmediagnose die nachfolgenden Diagnosen (§ 301 Abs. 1 Pkt. 3), bei Entlassung oder Verlegung die für die Krankenhausbehandlung maßgebliche Hauptdiagnose und die Nebendiagnosen (Pkt. 7)zu übermitteln.
    Die Fachabteilungshauptdiagnosen brauchen Sie eigentlich nur für die L4-Statistik, damit jede behandelnde Fachabteilung auch "quasi" eine Entlassdiagnose hat. Die Fachabteilungshauptdiagnose einer der beteiligten Fachabteilungen wird aber zugleich auch Krankenhaushauptdiagnose (und damit Entlassungsdiagnose) sein, die weitere(n) Fachabteilungshauptdiagnosen sind dann Nebendiagnosen für die Übermittlung nach § 301.

    Mit freundlichen Grüssen

    Dietmar Volkmann :chili: