Herausgabe von Hilfsmitteln

  • Guten Tag Euch,

    wer weiß es?

    Bei uns ist wieder einmal die Diskussion über die Verantwortlichkeit der Hilfsmittelabgabe nach einer stationären Behandlung aufgekommen.
    Insbesondere die Abgabe von z.B. Unterarmgehstützen wirft bei uns Fragen auf.
    Dem KHEntgG nach zu urteilen, zählen eigentlich nur die Hilfsmittel zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, welche zur Versorgung im Krankenhaus notwendig sind. Wie sieht es aber nach der Entlassung aus? In wie weit spielt die nachstationäre Behandlungsphase eine Rolle?

    Wie wird es in anderen Häusern gehandhabt?

    Ich bin für jede Äusserung dankbar!

    Viele Grüße

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Guten Tag,
    wir geben im Akutfall leihweise Gehstützen mit (also beim Notfall), ansonsten auf Rezept via Sanitätshaus bei geplanten Entlassungen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch