Guten Tag Euch,
wer weiß es?
Bei uns ist wieder einmal die Diskussion über die Verantwortlichkeit der Hilfsmittelabgabe nach einer stationären Behandlung aufgekommen.
Insbesondere die Abgabe von z.B. Unterarmgehstützen wirft bei uns Fragen auf.
Dem KHEntgG nach zu urteilen, zählen eigentlich nur die Hilfsmittel zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, welche zur Versorgung im Krankenhaus notwendig sind. Wie sieht es aber nach der Entlassung aus? In wie weit spielt die nachstationäre Behandlungsphase eine Rolle?
Wie wird es in anderen Häusern gehandhabt?
Ich bin für jede Äusserung dankbar!
Viele Grüße