Schönen guten Tag allerseits,
nur bevor ein falscher Eindruck entsteht: Auch wenn mich das Mainzer Urteil überrascht hat, kann ich es nachvollziehen und finde es zumindest beachtenswert. Nur die anderen Argumentationen, insbesondere die Verknüpfung von § 17c KHG und § 275 SGB V sehe ich anders.
Die hinter dem Mainzer Urteil steckende Argumentation sagt ja im Prinzip, dass die Fallpauschale die Normalfälle der jeweiligen Behandlung abdecken sollte. Weiter gedacht liefe es darauf hinaus, dass Abweichungen von der Grenzverweildauer Einzelfälle bleiben sollten, die dann auch ggf. gesondert zu begründen wären. Juristisch gesprochen würde sozusagen eine Beweispflicht eingeführt und zwar in Bezug auf die Überschreitungen für das Krankenhaus (warum musste der Patient länger bleiben als \"normal\") und für Forderungen nach Unterschreitungen müsste - durch den der diese Unterschreitung fordert - eben auch begründet werden, warum der Patient vom \"Normalfall\" abweichen sollte.
Ich wünsche noch einen schönen Tag,