Liebe Forumsteilnehmer,
wir sehen uns als KH in letzter Zeit zunehmend mit der Überprüfung unserer Wahl eines geeigenten Transportmittels bei Notfallverlegungen durch den MDK konfrontiert. So wurde bspw. die Verlegung mit dem Heli nicht bestätigt und der RTW als für ausreichend befunden.
Ich möchte hier gar nicht so sehr auf den medizinischen Background und dessen Interpretation des Prüfarztes eingehen, sondern vielmehr die Auslegung der Kasse hinterfragen.
Diese schließt nämlich aus dem neg.Gutachten kausal auf eine NICHT INDIKATIONSGERECHTE und damit UNZULÄSSIGE Verordnung der Transportleistung und verlangt gemäß unseres Landesvertrags nach § 112 SGB V (\"Bei Krankenbeförderungsleistungen, die nicht nach Maßgabe der Krankentransportrichtlinien erfolgen, haftet das Krankenhaus.\") die Rückerstattung der VOLLSTÄNDIGEN Transportkosten.
Hierzu meine Frage(n): Ich halte die Interpretation der Kasse für generell nicht haltbar, da sich aus meiner Sicht aus der (ex post betrachtet) Wahl des Transportmittels keinen Zusammenhang zur Verlegungsindikation generell ergibt. (Das der Patient verlegt werden musste, hat auch der MDK nicht bezweifelt.)
Somit sollte doch zumindest eine \"Aufrechnung\" mit den Kosten für eine Verlegung mit dem RTW erfolgen. Wenn überhaupt, hat die Kasse doch nur Anspruch auf den Differenzbetrag oder sehe ich das grundsätzlich falsch.
Vielen Dank