Lustig: Die Aufnahmediagnose machts !

  • Guten morgen Forum !

    Eine Anekdote zum Beginn der Woche:

    Schreiben einer KK:

    Zitat


    Die Prüfung Ihrer Unterlagen hat jedoch folgende Fehlkodierung ergeben: Sie geben die Aufnahmediagnose mit A09 und Z29.0 an. Laut der gutachterlichen Stellungnahme des MD wurde die Patientin jedoch mit Verdacht auf eine Pneumonie und ausgeprägten Ödemen aufgenommen. Bei einer korrekten Kodierung der Aufnahmesymptome bzw. Aufnahmediagnosen hätten wir eine Prüfung durch den MD nicht veranlasst :totlach: . ..... Deshalb sind wir hier nicht bereit einer möglichen Forderung der Aufwandspauschale ... nachzukommen.

    [br]

    Das MDK-Gutachten in der Anlage bestätigt die korrekte Kodierung der Hauptdiagnose!!!

    Erheiterte Grüße 8) aus der schönen Pfalz

    T. Flöser

  • Hallo,
    das kenne ich: herzhafte Lachanfälle bei Kassenschreiben:
    Fallzusammenführung wegen geplanter Wiederaufnahme (J08Z - J21Z)!!!

    Gut - gell?

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Dem möchte ich gerne etwas hinzufügen:
    4 Wochen alter Säugling, aufgenommen wegen drohender Inkarzerierung bei Leistenhernie und prolabiertem Ovar. Am Folgetag OP, am 1. post-OP-Tag entlassen.
    MDK-Prüfung wegen des präop-Tages. MDK sagt wir haben Recht! Sehr schön!!!
    Also keine Rechnungsminderung, sehr sehr schön!!!! Wir haben also 300,- Euro berechnet. Sagt die Krankenkasse: Wenn die Chirurgie das Kind nicht als Normalfall gemeldet hätte, hätten wir nicht nachgefragt, Fehler liegt also bei uns. Ich kann gar nicht so viel fr..., wie ich ko…. möchte!
    Dieser Aufwand rechtfertigt die Aufwandspauschale schon für sich!
    Finden Sie das Ansinnen der Kasse korrekt?

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Hallo,
    wo ist die formale Definition zur Abgrenzung Normalfall - Notfall?
    War es denn ein Notfall? oder doch nicht eher ein dringlicher Fall, bei dem ich mich zwischen Normalfall und Notfall entscheiden muss?

    Fragen über Fragen und das vor dem WE. :i_drink:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,
    hallo Herr Siefert,

    gem §301 liegt eine Normalfall vor, wenn ein Patient mit Einweisung ins KH kommt.

    Ob dies nun medizinisch ein Notfall ist, ist dem §301 egal.

    Notfall wäre dann, wenn der Patient keine Einweisung dabei hat.

    Soviel zu der Fehler liegt beim KH. Sollte eine Einweisung vorgelegen haben, so wurde die Mitteilung als \"Normalfall\" korrekt gem. §301 Durchführungshinweise übermittelt.

    Ich finde gerade die richtige stelle nicht. Hier nur eine Stelle aus der man das ganze noch herleiten kann:
    \"Liegt die Krankenversichertenkarte/eGK bei der Aufnahme des Patienten nicht vor, so kann die Krankenversicherten-Nr. aus dem Einweisungsvordruck des Vertragsarztes übernommen werden.
    Bei Notfallaufnahmen von Patienten, deren Krankenversicherten-Nr. nicht ermittelt werden kann, wird die Krankenversicherten-Nr. von der Krankenkasse gemeldet.\"

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau,

    Zitat

    gem §301 liegt eine Normalfall vor, wenn ein Patient mit Einweisung ins KH kommt.


    das habe ich zwar schon X-mal gehört - fragt man aber nach, wo diese Definition denn genau stehen soll, herrscht immer tiefes Schweigen im Walde. Mittlerweile halte ich daher diese Behauptung für eine Art \"Urban Legend\" der Abrechnung, welche allerdings erhebliche Auswirkungen auf die Datenbasis hat, etwa im Zusammenhang mit der Begleitforschung.

    Zitat

    Ich finde gerade die richtige stelle nicht. Hier nur eine Stelle aus der man das ganze noch herleiten kann:


    Blöd nur, dass der von Ihnen zitierte Passus nicht etwa Datenelemente im Segment \"Aufnahme (AUF)\" beschreibt, sondern im Segment \"Information Versicherter (INV)\". Inwiefern sich hieraus eine Definition der Aufnahmeart ableiten lässt, erschließt sich mir überhaupt nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Moin,

    §301 Abs. 1 Satz 4
    \"bei ärztlicher Verordnung von Krankenhausbehandlung die Arztnummer des einweisenden Arztes, bei Verlegung das Institutionskennzeichen des veranlassenden Krankenhauses, bei Notfallaufnahme die die Aufnahme veranlassende Stelle\"

    Ich denke das es daraus abgeleitet wird.

    Gut find ich das auch nicht.. :(

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo papiertiger,

    wieso soll sich das daraus ableiten lassen? Die Arztnummer des einweisenden Arztes ist ein eigenes Feld im Aufnahmesegment, ebenso wie die \"IK des veranlassenden Krankenhauses\" und die \"Veranlassende Stelle bei Notaufnahme\". Wieso sollen diese Angaben einen Einfluss auf den Inhalt des Feldes \"Aufnahmegrund\" haben? Und wer hat das wo festgelegt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo,

    was hab ich geschrieben?

    \"Ich denke das es daraus abgeleitet wird\"

    Nix \"es wird daraus abgeleitet\" oder \"daraus lässt sich das ableiten\"... Nur meine ganz persönliche Vermutung, denn auch ich habe keine Ahnung woran diese \"Notfall\" \"Kein Notfall\" festgemacht wird.

    Wer das wo festgelegt hat würde ich auch gerne wissen...

    P.S.: Ich finde das Patienten, die z.B. Nachts aufschlagen Notfälle sind; selbst wenn sie sich in Einweisungsscheine eingewickelt haben. Wir haben oft genug das Problem, dass der MDK sagt:\"Es wurde kein Notfall gemeldet; stationäre Behandlung war nicht nötig\" :boese:

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Zusammen,

    meine Meinung nach (uns so wird es auch bei uns gemacht): kommt der Patient am gleichen Tag vom Arzt ins KH und bleibt direkt da - ist es ein Notfall (auch wenn er Einweisung dabei hat). Wäre es keiner, dann hätte der Arzt den Patienten selbst behandeln können.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo,

    die Erfahrung mit Kostenträgern, MDK-Prüfungen und Aufwandspauschale lehrt, dass jeder Patient ein Notfall ist, der mit akuten Schmerzen, Atemnot, Fieber o. ä. aufgenommen wird - unabhängig davon, ob er vorher einen niedergelassenen Arzt gesehen hat und ggf. einen Einweisungsschein mitbringt.
    Auch ein Einweisungsschein macht eine abgerissene Hand nicht zu einem Normalfall...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld