Lustig: Die Aufnahmediagnose machts !

  • Sehr geehrtes Forum,
    ich finde die Diskussion um Not- oder Normalfall spannend, sitze aber noch auf meiner Frage: Ist das Ansinnen der Kasse, die Aufwandspauschale nicht zu zahlen, korrekt? Tatsächlich hat hier eine Einweisung vorgelegen und ich kann mit der Differenzierung Normalfall gleich Einweisung und damit eine gewisse Vorwarnzeit für die Aufnahmeabteilung gut leben im Gegensatz zu der notfallmäßigen Vorstellung eines Patienten, ohne dass dieser zuvor von einem Vertragsarzt gesehen wurde. Dagegen spricht möglicherweise die Aufnahme zur Unzeit, also jenseits der Regelarbeitszeit und damit im \"Not\"-dienst.
    Kurzum, die Kassen versuchen ja derzeit die Verweigerung der Aufwandspauschale damit zu begründen, dass die Fälle durch Falschmeldung der KH erst in ihrer Rasterfahndung nach möglichen Abrechnungsfehlern auffallen. Dies ja auch noch unterstützt durch das entsprechende unsägliche BSG-Urteil. Falsche HD, naja, von mir aus. Aber falsche bzw. in diesem Fall diskutierbare (siehe oben) Aufnahmeart - das geht zu weit.
    Was meinen Sie?

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Zitat


    Original von Siefert:
    ... Aber falsche bzw. in diesem Fall diskutierbare (siehe oben) Aufnahmeart - das geht zu weit.
    Was meinen Sie?

    Hallo Herr Siefert,
    da gebe ich Ihnen Recht. Gerade aufgrund der Unterscheidung der Aufnahmeart anhand einer vorliegenden Einweisung kann dies auf Seiten der KK nicht argumentativ angeführt werden. Hat das KH eine Notdienstzentrale der niedergelassenen Ärzte im bzw. am Haus, dann gibt es regelmäßig akute \"Notfälle\", die zuvor den kassenärztl. Notdienst aufgesucht haben und gleich mit einer Einweisung in die Notaufnahme des Krankenhauses \"weitergereicht\" werden. Eine treffsichere Aussage zur \"echten\" Aufnahmeart ist so gar nicht möglich.
    Jedoch sind genau dies die Fälle, die völlig unbürokratisch und kurzfristig telefonisch geklärt werden können, sofern es das Verhältnis zwischen KH und KK erlaubt. Ich habe immer gute Erfahrungen damit gemacht, und es spart viel Energie, diese Fälle erst gar nicht in die Prüfung laufen zu lassen; auch \"sichere\" 300€ für\'s KH rechtfertigen den Aufwand nicht.

    Herzliche Grüße aus Südhessen
    L. Nagel

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Hallo Herr Hollerbach,

    ich habe Ihre Antwort zum Anlass genommen um mich mit diesem Thema intensiver zu beschäftigen.

    In der Tat habe ich keinen eindeutigen Hinweis in den Durchführungshinweisen gefunden.

    Die Textstelle die ich im Sinn hatte war eine Modulbeschreibung des §301-Konverters von GWI. Nicht wirklich das was ich gesucht habe!!

    Ich habe mich daraufhin an das Forum des team301 vom vdek gewandt. Dort fand ich das Thema \"Aufnahmeart Ärztliche Einweisung (Notfall)\". Herr Koll vom team301 hat dort auf die Frage:
    \"In vielen Fällen liegt uns eine ärztliche Verordnung vor, auf der \"Notfall\" angekreuzt ist. Unser Med. Controller wünscht nun in diesen Fällen, dass als Aufnahmeart Notfall übermittelt wird, da diese Aufnahme für unser Haus eine Notfallaufnahme ist. Ich bin anderer Meinung, aber mit was kann ich argumentieren?\"

    folgendes geantwortet:
    \"Sofern der KV-Arzt einen Einweisungsschein ausstellt: Ja, Einweisung Normalfall.\"

    Nun habe ich nach der Grundlage dieser Regelung gefragt.

    Jetzt liegt folgende Antwort vor:
    \"Es gibt keine Regelung!
    Gemäß GKV-Programmiervorgaben wäre es nicht verboten bei einer Einweisung durch einen Arzt (Arztnummer + BSNR) den Aufnahmegrund 0107 (Krankenhausbehandlung, Notfall) anzugeben. Hierzu gibt es jedoch in der §301-Vereinbarung keine Vorgabe, so dass einzelne Krankenhäuser und Krankenkassen dies in der Praxis wohl unterschiedlich handhaben.\"

    Ja, Herr Hollerbach es ist/war eine Legende!

    Jetzt können wir uns darüber unterhalten, wann Notfall und wann Normalfall eingetragen werden sollte (es gab ja bereits ein paar Anmerkungen dazu), denn Regelungen dazu gibt es ja anscheinend nicht.

    Ich bin mir ehrlich gesagt noch nicht so sicher, welche Anweisungen ich meinen Mitarbeitern gebe.

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau,
    Antworten und Erfahrungen aus der Praxis:

    wenn Sie jeden Einweisungsschein als Normalfall titulieren haben Sie möglicherweise Probleme bei der verweildauerprüfung, da die KK dann Nomrmalfall = elektiver Fall setzt. Und schon dürfen Sie die ganzen präinterventionellen und präoperativen Tage begründen.

    wenn Sie die \"unvorhergesehen\" Fälle als Notfälle titulieren sagen Ihnen die KH-Berater von extern, dass Sie zu wenig elektive Fälle haben und Sie ihr Patientenmanagement verbessern müssen. (Sie bekommen ja keine Zuweisungen) Da sonst Ihre Belegungsplanung nicht mehr steuerbar ist.

    Wie Sie sehen: sie können es nicht jedem Recht machen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Lindenau,

    Zitat

    Ja, Herr Hollerbach es ist/war eine Legende!


    herzlichen Dank, dass Sie sich soviel Mühe gemacht und Licht in diese Angelegenheit gebracht haben!

    Zitat

    Jetzt können wir uns darüber unterhalten, wann Notfall und wann Normalfall eingetragen werden sollte (es gab ja bereits ein paar Anmerkungen dazu), denn Regelungen dazu gibt es ja anscheinend nicht.


    Angesichts der Tatsache, dass auf diesen Datenbeständen verschiedenste Auswertungen beruhen, ist das eigentlich ungeheuerlich, finden Sie nicht? Es ist ja nicht nur einfach so, dass der Begriff \"Notfall\" nicht definiert ist - durch die merkwürdige (und völlig unintuitive) Verknüpfung mit dem Vorliegen einer Einweisung wird die Aufnahmeart auch noch völlig verzerrt. :erschreck:

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    insbesondere, wenn die Kassen die Aufnahmeart heranziehen um zu entscheiden, ob sie nun prüfen sollen oder nicht....

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo,
    Klassiker:
    Einweisung z.A. Myokardinfarkt um 22:23 Uhr
    Normalfall, da Einweisung oder Notfall?

    Ist sicher ein Extremfall, aber schon anhand der Uhrzeit könnte man so manche Normal und Notfälle differenzieren.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Also als Grundlage: Außerhalb der Büroöffnungszeiten ist alles Notfall?

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Zitat


    Original von Siefert:
    Also als Grundlage: Außerhalb der Büroöffnungszeiten ist alles Notfall?


    Ja, aber beileibe nicht nur: Notfälle im medizinischen Sinne (und nur der zählt für mich) sind tageszeitunabhängig und können zu jeder Tages- und Nachtzeit auftreten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo!

    Gehen Sie doch davon aus, dass eine Aufnahme am selben Tag an dem die Einweisung erstellt wurde eher ein Notfall. als eine elektive Aufnahme ist.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Moin.

    Kurze Frage:

    Kann es sein, dass das Forum "Team 301" so nicht mehr existiert?
    Ich werde immer uaf die GKV Datenaustausch Seite umgeleitet.

    Ich fände das sehr schade, waren dort doch einige Antworten zu finden...

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA