Auf den Zug aufspringen

  • Hallo Forum,

    wir sind gerade dabei unser KIS umzustellen, weshalb bis jetzt eine Teilnahme am Optionsmodell in 2003 für unsere Häuser allein aus technischen Gründen nicht in Frage kam. Unser derzeitiges KIS ist definitiv nicht DRG-fähig.
    Voraussichtlich werden wir ab 01.07.2003 in der Lage sein über Drgs abzurechnen (dann mit neuem KIS).
    Diskutiert wird jetzt bei uns die Frage ob wir nicht doch noch in letzter Minute auf den Optionszug aufspringen sollen, wohl wissend ,dass eine Abrechnung über DRGs frühestens ab Juli möglich ist.
    Wie beurteilt Ihr ein solches Vorgehen? Vielleicht sind andere Häuser ja in ähnlichen Überlegungen?

    Viele Grüsse aus dem vereisten Spessart

    Dr. Mathias Filipp

  • Hallo Herr Filipp,

    ja, ja, die 0,81% ...

    Drei Fragen:

    - Können Sie derzeit die Fälle aus 2002 und in 2003 die Fälle des ersten Halbjahres groupen, Effektivgewichte bestimmen (auch Verlegungsabschläge etc), Wiederaufnahmen nach Komplikationen zusammenfassen etc?
    JA: ein Punkt
    NEIN: welchen BFW wollen Sie verhandeln?

    - Schaffen Sie bis zum 1.12.2003 eine Budgetvereinbarung mit den Kassen?
    JA: ein Punkt
    NEIN: dann ist's nix mit den 0,81% Obergrenze

    - Haben Sie personelle Ressourcen, die in 2003 alle wacklig kodierten Fälle mit dem MDK durchkämpfen? Ich sehe - bei vorsichtiger Vereinbarung - weniger das Problem der Budgetabschmelzung als vielmehr GANZ VIEL ARBEIT.
    JA: ein Punkt
    NEIN: null Punkte

    Wenn Sie jetzt drei Punkte haben und ein Teil der Dokters bei Ihnen motiviert und informiert ist, scheint mir möglich, ganz kurzfristig noch den Einstieg zu wagen - vorausgesetzt die Meldefrist wird tatsächlich verlängert, da sitzt ja der Bundesrat noch drauf. Der unterjährige Früheinstieg wird ohnehin eher die Regel als die Ausnahme in 2003 sein.
    Ganz sicher ist das kein Spaß, aber die mögliche Budgetanpassung um 0,81% liegenzulassen (bei 4-5% Kostensteigerungen!) erscheint mir auch fahrlässig...

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Sie werden auch beim Umstieg in 2004 kein gutes Gefühl haben, prophezeihe ich Ihnen mal. Hic Rhodos, hic salta!

  • Hallo,

    das kommt auf verschiedene Konstellationen an.

    1. Sie liegen in den neuen Bundesländern (2.09 % sind ein gewichtigeres Argument als 0,81%)
    2. (Wichtigst!) Sie können die Kassen dazu übereden die Pflegesatzverhandlungen im Juli zu halten, dann würden Sie unterjährig direkt nach der Pflegesatzverhandlung umsteigen können.
    3. Ihre Abteilungen tragen die Entscheidung mit.
    4. Der Bundesrat blockiert nicht weiter die Verlängerungsfrist (Entscheidung am 20.12: ?)

    Der wichtigste Punk ist hier die Bereitschaft der Kassen die Budgetverhandlung in die Jahresmitte zu verlegen (wenn Sie nicht ohnehin schon so spät liegen), der unterjährige Wechsel ist ja schon beschlossenen Sache für die Nachoptionierer (wenn es die überhaupt gibt!).

    Wenn sie das hinkriegen solten Sie es auf alle Fälle versuchen, Sie können dann ja auf alle Fälle die Nachmeldung schon mal durchführen (und wenn der Bundesrat wieter blockiert, haben Sie ja nichts verloren).

    Gruß
    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Burkhard,

    wie "ein Durchschnittswert"?
    Das ist (IMHO) die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen in 2001 und damit die OBERGRENZE für 2003.
    Das Budget kann also in 2003 nur steigen um

    a - 0,81% plus
    b - 0,2% für "neue Arbeitszeitmodelle" plus
    c - BAT-Ausgleich in 1/3-Höhe (nur bei Nachweis, dass ansonsten der Versogungsauftrag gefährdet ist) plus
    d - Ausnahmetatbestände (die aber in den Budgetverhandlungen idR ohne Anwendung körperlicher Gewalt nicht anerkannt werden)
    :no:
    a und b sind von der Teilnahme am Optionsmodell abhängig

    Grüße
    Christian Jacobs


  • Hallo Herr Jacobs,

    b ist nicht von der Teilnahme am Optionsmodell abhängig.


    Schöne Grüße
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo
    Bundesministerin Schmidt hat am 07.11.02 ein Schreiben an alle Krankenhäuser geschickt. In dem es heißt
    ""Sämtliche Ausnahmeregelungen von der Grundlohnratenbegrenzung, die das geltende Recht vorsieht, bleiben unverändert. Das sind im einzelnen
    1. Kliniken, die Fallzahlsteigerungen haben, können dafür mit den Krankenkassen Vergütungssteigerungen vereinbaren.
    2. Wenn neue Kapazitäten wirksam werden und Mittel für den laufenden Betrieb bereitgestellt werden müssen.
    3. BAT-Ausgleichregelung. Die Kosten für Lohn- und Gehaltssteigerungen durch Tarifabschlüsse sind zu etwa 40% von den Krankenkassen auszugleichen.
    4.Für die neuen Bundesländer übernehmen unverändert die Krankenkassen vollständig die zusätzlichen Personalkosten für die Ost-West-Tarifangleichung.
    5. Das Förderprogramm bleibt unverändert, das zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 100 Mio.Euro bereitstellt.
    6. Personalkosten von zusätzlich eingestelltem Personal aufgrund der Psychiatrie Personalverordnung werden wie bisher von den Krankenkassen übernommen.
    7. Mittel im Rahmen der Disease-Management-Programme bleiben ohne Restriktion.
    8.0,81%, bzw. 2,09% + 75% Mehrerlösausgleich bzw. 95% Mindererlösausgleich.
    9. Mehrerlöse, die bei allen anderen, nicht optierenden Krankenhäuser entstehen, werden wie bisher zusätzlich zum Budget im Rahmen der Mehrerlösregelung vergütet (15% bei Tagespflegesätzen und 25% bis 50% bei Fallpauschalen und Sonderentgelten).""" Zitat Ende, Nr.9 wörtlich übernommen, alle weiteren Punkte sinngemäss.
    Also nur wenige bleiben im nächsten Jahr ohne Budgetsteigerung.


    Gruß
    Alaa Eddine

    mit freundlichen Grüßen

  • [quote]
    Original von Alaa-Eddine:
    ...
    1. Kliniken, die Fallzahlsteigerungen haben, können dafür mit den Krankenkassen Vergütungssteigerungen vereinbaren.
    - Nur leider lassen sich die Kassen darauf nicht ein, auch wenn es aus Sicht des KH noch so notwendig ist - Sie wissen doch, der gute alte Grundsatz der Beitragssatzstabilität! :-p

    3. BAT-Ausgleichregelung. Die Kosten für Lohn- und Gehaltssteigerungen durch Tarifabschlüsse sind zu etwa 40% von den Krankenkassen auszugleichen.
    - Soweit ich weiß, ist in einigen Bundesländern dieser Punkt strittig bzw. Schiedsstellenentscheidungen dazu sind fällig

    Zu den restlichen Punkten: nicht viele KH werden nächstes Jahr ihre Kapazitäten ausbauen, es sei denn, sie haben einen Goldesel im Keller stehen?! :)) Und es gibt viele KH, die nicht in den neuen Bundesländern sind oder keine Psychatrie sind...

    Also nur wenige bleiben im nächsten Jahr ohne Budgetsteigerung.
    - M.E. werden recht viele die Nullrunde zu spüren bekommen!! ;(

    Gruß
    Simone