Eintages-Bluttransfusionen

  • Hallo, liebe Mitstreiter in Sachen DRG,
    schon im März 2002 habe ich Probleme mit der Bluttransfusion bei Leukämie gehabt, es wird nicht einfacher!
    Diesesmal geht es um die Tagesfälle:
    Bisher haben wir teilstat. Bluttransfusionen immer (analog der Chemo- bzw. Strahlentherapie) wie folgt dokumentiert.
    z.B.
    Version 1
    HD.: Z51.3 Bluttransfusion ohne angegebene Diagnose
    ND.: C92.00 Akute myeloische Leukämie ohne Angabe einer Remission
    D69.6 Thrombozytopenie, nnbez
    Proz. 8-800.4

    Leider habe ich auch in den neuen KRL keinen Hinweis erhalten, ob
    diese Dokumentation exakt ist!
    Nach KRL könnte diese Dokumentation auch wie folgt aussehen, falls nur die Thrombozytopenie behandelt wird:
    Version 2
    HD.: D69.6 Thrombozytopenie, nnbez
    ND.: C92.00 Akute myeloische Leukämie ohne Angabe einer Remission
    Proz. 8-800.4

    Was ist als KHHD anzugeben?

    Zum Dritten gibt es die die Regel, bei bösartigen Erkrankungen den Primärtumor/(bzw. die MTS) solange als HD anzugeben, solange er/sie (oder deren Nebenwirkungen) behandelt werden.
    Version 3:
    HD.: C92.00 Akute myeloische Leukämie ohne Angabe einer Remission
    ND.: D69.6 Thrombozytopenie, nnbez
    Proz. 8-800.4

    Jede dieser Versionen ergibt eine andere DRG.
    Welche Version ist die richtige? Welche Regel hat hier Vorrang?

    Danke schon im Voraus für die schnelle Hilfe!

    Sabine Berg

  • Hallo, Frau Berg,

    eigentlich haben Sie die Antwort auf Ihre Frage schon vorgeben:

    Zitat


    Original von sberg:
    Bisher haben wir teilstat. Bluttransfusionen immer (analog der Chemo- bzw. Strahlentherapie) ... dokumentiert.

    Bleiben Sie doch bei diesem Schema, dann gilt:
    1. Der Tagesfall wird mit der Transfusion als HD und dem Malignom als ND kodiert.

    2. Alle anderen bekommen die Leukämie als HD und die Z51.3 als ND


    --
    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

  • :-p
    Liebe Kollegen,
    ich denke, daß folgende Kodierung korrekt ist:
    HD: Tumor+
    ND: Tumoranämie*
    OPS: Transfusion

    Die Umkehrung der Kodes bei Stationär-Teilstationär
    bezieht sich nur auf: Chemo(AIDS und Bösartige E.),Strahlentherapie, Dialyse, Stammzellentnahme undTX
    siehe allg. KDR 2003 Seite 9.
    Woher haben Sie Ihre Information??
    Viele Grüsse!

  • Ich würde mich der Interpretation von Herrn Büttner anschließen. Es ist sinnvoll, immer nach Analoga zu schauen, das hat er getan. Der Pat. wurde ja nur zur Transfusion aufgenommen - oder ?

    N. Roeder

  • Guten Morgen,

    bei alleiniger Behandlung der Komplikation Tumoranämie gemäß KR 0202b die Anämie zur Hauptdiagnose zu machen, geht nicht, da *-Diagnose.
    Daher klingt der von Herrn Büttner und Herrn Roeder vorgeschlagene Weg logisch, oft ist der kreative Umgang mit den KR ja erforderlich.
    KR 202b sagt aber ziemlich hinten explizit:

    "Es ist zu beachten, dass z.B. eine Anämie bei Neubildungen (Tumoranämie) mit einer Kreuz-Stern-Kombination kodiert wird und daher die Neubildung entsprechend der Vereinbarungen zur Kodierung von Ätiologie und Manifestation (s.a. DKR D012a Mehrfachkodierung
    (Seite 22)) an erster Stelle eingegeben werden muss."

    Daher schließe ich mich Herrn Wilhelm an: Malignom = HD.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Konkurrierende(?) Aussagen DKR 0201b und 0202b:

    0201b:
    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das
    Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.

    0202b:
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrundeliegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrundeliegende Erkrankung ist als Nebendiagnose-Kode anzugeben.
    Beispiel 2
    Ein Patient, bei dem drei Monate vorher ein großer, mehrere Bereiche überlappender maligner Gehirntumor diagnostiziert wurde, wird wegen rezidivierender Krampfanfälle aufgenommen.
    Es werden nur die Krampfanfälle behandelt.
    Hauptdiagnose: R56.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe
    Nebendiagnose(n): C71.8 Bösartige Neubildung des Gehirns, mehrere Teilbereiche überlappend

    Es stellt sich zu erst mal die Frage, was mit Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) gemeint ist, was die Zuordnung des Malignoms als HD rechtfertigt.

    Ich hege den Verdacht, dass hier wirklich nur die Anschlußbehandlungen, die direkt auf das Malignom abzielen (nicht Symptome), gemeint sind. Ansonsten wäre die 0202b nicht nur falsch, sondern gänzlich überflüssig.
    Eine Symptom-HD-Zuweisung würde dann ja nie möglich sein, weil ja bei der Anwendung der 0201b unter der Prämisse: `Alles was irgendwie mit der Grunderkrankung zu tun hat, wird als "Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie)" gewertet´, immer nur das Malignom als HD erlauben würde.

    Das zitierte Beispiel der 0202b ist doch eindeutig und auf den Fall der Tumoranämie projezierbar.

    Ich tendiere daher dazu, dass Symptom zur HD zu machen.

    Und jetzt kommt rechte Freude auf, denn 0202b weiter:

    Es ist zu beachten, dass z.B. eine Anämie bei Neubildungen (Tumoranämie) mit einer Kreuz-Stern-Kombination kodiert wird und daher die Neubildung entsprechend der Vereinbarungen zur Kodierung von Ätiologie und Manifestation (s.a. DKR D012a Mehrfachkodierung (Seite 22)) an erster Stelle eingegeben werden muss.

    Eine weitere Schwäche der DKR ist die Zweideutigkeit der Begriffe.
    Was bedeutet in diesem Fall: "an erster Stelle"?
    Hauptdiagnose? Oder nur: "Vor dem *-Kode (Anämie), also auch als ND in diesem Fall zulässig?

    Ich würde aus diesen ganzen Informationen ableiten:
    1. Symptom wird als HD zugeordnet, weil alleine behandelt.
    2. Die maximal entnervende +/*-Systematik gibt mir hier vor entsprechende Kode-Zuordnung vorzunehmen, Tumor+/Tumoranämie*.

    Ich habe dann also ein Symptom als HD kodiert, es stellt sich aber anhand der Kodes wie eine Kodierung der Grunderkrankung dar.

    Eine Unterscheidung nach Tagesfall und Mehrtagesfall nach dem Chemo-/Bestrahlungsschema würde ich hier nicht auch noch bemühen wollen. Wenn so gewünscht, dann bitte auch die explizite Nennung der Transfusionstherapie. Denn: Bei der Chemo-/Bestrahlungstherapie wird ja direkt die zugrundeliegende Erkrankung behandelt, bei der Transfusion "nur" das begleitende Symptom.

    Gruß

    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Die Diskussion zeigt, daß der Fakt doch nicht ganz so eindeutig ist.
    Ursprünglich war ich auch davon ausgegangen, daß (wie Herr Roeder es angesprochen hat) man analog zur Chemo die Z51.3 für die Bluttransfusion benutzt.
    Nach dem Hinweis von Herrn Wilhelm bin ich bei nochmaliger Kontrolle der DKR aber zu der Überzeugung gelangt, daß seine Version die richtigere ist, da in den Kodierrichtlinien die Bluttransfusion nicht als Sonderfall angegeben ist (wie etwa die Chemo ...).
    Außerdem führt z.B. diese Dokumentation mit der Leukämie als KHHD bei einem Tagesaufenthalt auch automatisch in eine Tages-DRG (R61C), was sehr plausibel erscheint und bei der Benutzung der Z51.2 als KHHD nicht passiert.
    Sabine Berg