Wie NUBs verhandeln?

  • Hallo Forum,

    wir würden gerne demnächst unsere ersten NUBs verhandeln. Wie wird das gemacht? Verhandelt man für die zugrundeliegenden OPS-Leistungen (soweit vorhanden) quasi ein Zusatzentgelt? Oder verhandelt man ein Paket aus DRG und zusätzlichem NUB?

    Viele Grüsse
    RT

  • Hallo,
    jetzt wage ich mich auch einmal an eine Antwort.

    Haben Sie die NUB vorher bei der INEK beantragt und mit dem Status 1 genehmigt bekommen?

    wenn nein ,dann für das nächste Jahr beantragen, dieses Jahr könnten Sie dann nichts mehr machen.

    Wenn ja, werden die NUB mit dem OPS Schlüssel in die Forderung genommen un dann bei der Verhandlung genehmigt zu werden oder nicht.

    Sie müssen natürlich auch eine Kalkulation für diese Leistungen aufstellen.
    Das Risiko dass Sie trotz allem haben ist die Vorleistung ohne Garantie, dass Ihnen diese auch in der Budgetverhandlung bewilligt wird.

    Mit freundlichem Gruß

    Skorpion

  • Hallo & danke,

    die NUBs wurden beantragt und haben die \"1\" gekriegt.

    Bei der Kalkulation stellt sich die Frage: den Mehraufwand gegenüber dem bisherigen Verfahren (wenn es eins gibt) kalkulieren und mit der OPS koppeln - also analog zum ZE?
    Was, wenn es kein bisheriges Verfahren gibt?
    Oder könnten die Kassen auch auf die Idee kommen, \"Gesamtfälle\" zu verhandeln, also zu fordern: wenn die und die Indikation vorliegt und die oder die Leistung erbracht wurde und die oder die DRG herauskommt - dann ist das ein NUB-Fall und wird (als Gesamtfall) entsprechend bezahlt?

    Grüsse
    RT

  • Hallo Rotes Tuch,

    die NUB werden in der Regel wie Zusatzentgelte betrachtet. Es können so nur Differenzkosten zu den DRGs und schon vorhandenen ZEs verhandelt werden.

    Also unbedingt darauf achten, wenn sich beispielsweise OP-Zeiten oder auch Verweildauern verkürzen, oder ein Implantat durch ein anderes ersetzt wird, wie im InEK-Browser die Kosten jeweils schon dargestellt werden.

    Die Kassen kommen in jedem Fall auf die Idee feste Indikationen festlegen zu wollen. Würde mich nur im Ausnahmefall darauf einlassen, wenn es wirklich ganz eng gesteckte Indikationen gibt.

    Die NUB führen jedoch nicht in eine bestimmte DRG, so dass das Modell wie im letzten Absatz von Ihnen geschildert irgendwie nicht so leicht umsetzbar sein dürfte, oder ich habe Ihre Frage nicht so ganz verstanden.

    Für die Verhandlungen warne ich allerdings ganz ausdrücklich davor, den Kassen die kompletten Anträge an das InEK mit den ganzen Planzahlen und gemutmaßten Preisen zu geben. Das wurde bei uns schon gefordert.

    Die Diskussion um die Preise wird so oder so ganz schön hart. Im Übrigen ziehen die Kassen auch immer Vergleichswerte heran, die deutlich unter den eigenen Kalkualtionen liegen. Immer daran denken, dass sind die verhandelten Preise, nicht die Preise, die die Häuser für sich selbts kalkuliert hatten.

    Da geht immer so einiges runter, im Rahmen des Gesamtpakets.......

    Sollen es bei Ihnen von den Gesamtverhandlungen losgelöste, vorgezogene NUB-Verhandlungen sein? Wenn ja, dann wäre ein Bericht, wie es so gelaufen ist, hier im Forum bestimmt sehr willkommen.

    Gruß

    IM

    [c=deeppink]herzliche Grüße aus Berlin[/c]
    [c=purple]sendet IM[/c]

  • Guten Tag,
    und Sie werden auch nie die Verhandlungsergebnisse mit den höheren Preisen sehen. Und es wird immer heissen - nur Sie wollen so viel, alle anderen machen und können es billiger.
    Also ganz normales Feilschen, bei dem Sie nur verlieren können, wenn Sie vorher zu viel offenbaren.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    und genau aus dem von Herrn Horndasch angegebenen Grund gibt es bei den mir bekannten Landes-Krankenhausgesellschaften \"Tauschbörsen\" für Entgelthöhen, sowohl für unbewertete ZEs und DRGs als auch NUBs.
    Ggf. könnten Sie auch versuchen, den Hersteller in die Pflicht zu nehmen (wobei ich mir davon meist nicht zu viel versprechen würde - mit löblichen Ausnahmen),

    Viele Grüße, J.Helling

  • Hallo zusammen,

    noch eine Zusatzfrage. Müssen die NUBs jedes Jahr neu eingereicht und mit Status 1 genehmigt werden oder reicht dieses einmal? Gibt es hier evtl. Gesetzesauszüge, die dieses belegen? Leider habe ich bisher nichts finden können. Danke im Voraus.

    Gruß
    Pandur

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    siehe


    http://www.g-drg.de/cms/index.php/…_Abs._2_KHEntgG


    und


    http://www.g-drg.de/cms/index.php/…ahrenseckpunkte


    (11) Anfragen gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG können jeweils nur für das G-DRG-System im folgenden Kalenderjahr gestellt werden; d.h. beispielsweise im Jahr 2008 für das G-DRG-System 2009 und gelten somit nur für ein Jahr. Alle mit dem Prüfergebnis „Status 1“ versehenen Anfragen werden bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems im Folgejahr automatisch auf die Möglichkeit zur Integration in das G-DRG-System geprüft.


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ich lese das allerdings so, dass es hierbei nur um die Prüfung des DRG Systems des Folgejahres geht, also praktisch, ob die Leistung nicht schon mit dem Katalog vergütet werden kann oder nicht. Ob man den Status 1 jedes Jahr neu beantragen muss damit ein NUB vereinbart wird, kann ich daraus nicht entnehmen. Interpretiere ich das evtl. falsch?

    Gruss
    Pandur

    p.s. Mir wird das System langsam zu komplex ;)

  • Hallo Pandur,
    kurz und knapp: um ein NUB verhandeln zu können muss es für das Jahr der Verhandlung beantragt worden sein und einen entsprechenden Status durch das InEK erhalten ahben. Also jedes Jahr aufs neue beantragen.
    Gruß IM

    [c=deeppink]herzliche Grüße aus Berlin[/c]
    [c=purple]sendet IM[/c]

  • Zitat


    Original von IM:
    Hallo Pandur,
    kurz und knapp: um ein NUB verhandeln zu können muss es für das Jahr der Verhandlung beantragt worden sein und einen entsprechenden Status durch das InEK erhalten ahben. Also jedes Jahr aufs neue beantragen.
    Gruß IM

    Also erstmal vielen Dank für die Antwort IM. So in der Art hatte ich das auch schon gehört. Leider fehlt mir bisher der Beleg aus dem Gesetz oder aus der Vereinbarung für NUBs oder ich interpretiere falsch.