Hallo Herr Horndasch,
ich würde diesen Fall dreist ablehnen.
Umgekehrt hatte ich zumindest schon so oft die Erfahrung gemacht, daß der MDK negative Gutachten ausstellt, wenn man mal (oder scheinbar) vergessen hat die Unterlagen innerhalb von 28 Tagen zu senden. Eine Erinnerung in solchen Fällen wird vom MDK nicht gesendet, er hat dahingehend auch kein Erbarmen.
Eine rechtliche Grundlage fehlt leider, denn eine Frist, die regelt wie lange sich der MDK für ein Gutachten Zeit lassen darf, gibt es ja nicht. Aber es ist eine gute Methode, den MDK bzw. die Kassen etwas anzuschubsen.
Dieses Vorgehen wurde uns übrigens einmal von Dr. N. v. S. vorgeschlagen.
Viele Grüße,
N. Pollack