MDK Nachforderung von Unterlagen

  • Hallo Herr Horndasch,

    ich würde diesen Fall dreist ablehnen.

    Umgekehrt hatte ich zumindest schon so oft die Erfahrung gemacht, daß der MDK negative Gutachten ausstellt, wenn man mal (oder scheinbar) vergessen hat die Unterlagen innerhalb von 28 Tagen zu senden. Eine Erinnerung in solchen Fällen wird vom MDK nicht gesendet, er hat dahingehend auch kein Erbarmen.

    Eine rechtliche Grundlage fehlt leider, denn eine Frist, die regelt wie lange sich der MDK für ein Gutachten Zeit lassen darf, gibt es ja nicht. Aber es ist eine gute Methode, den MDK bzw. die Kassen etwas anzuschubsen.
    Dieses Vorgehen wurde uns übrigens einmal von Dr. N. v. S. vorgeschlagen.

    Viele Grüße,

    N. Pollack

  • Hallo zusammen,

    wir berechnen auch die 100,- MDK-Pauschale, wenn wir binnen 6 Monaten nach Versand der geforderten Unterlagen kein MDK-Gutachten von der Kasse erhielten.
    Kommt danach ein für uns negatives MDK-Gutachten, setzen wir uns damit inhaltlich auseinander, da der MDK/die Kasse kein Zeitlimit überschritten hat.

    Viele Grüße
    dewag

  • Schönen guten Tag Herr Horndasch

    Zunächst einmal eine Nachfragen:

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Rechnung 22.05.2007
    Anforderung Unterlagen Juli 2007

    6 Wochen ???

    Ansonsten:
    Wenn Sie das Gutachten ablehnen, egal ob inhaltlich oder formal, müssen Sie - wenn beide Seiten konsequent sind - letztlich damit rechnen, vor Gericht ziehen zu müssen. Dort kann es - wie bereits oben angesprochen - dann durchaus in erster Linie um die inhaltliche Frage gehen. Ausnahme wäre höchtens eine Überschreitung der 6-Wochen-Frist, da dies ein hartes Ausschlusskriterium ist. Aber dann stellt sich die Frage, warum sie die Unterlagen überhaupt versendet haben?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Moin,

    Wir bekommen derzeit Sammel-Rückforderungen aus 2005. Anfrage bei unserer Rechtsberatung ergibt: Wehren aufgrund \"zeitnaher Prüfung\" zwecklos.
    Werde inzwischen durchgängig verworfen.

    Prost.

    merguet

  • Hallo Herr Schaffert,
    gehen Sie davon aus, dasses hier mit unserer Doku möglicherweise ein Problem (juni/juli) gegeben hat. Die 6 Wochen-Frist wird routinemässig bei Eingang der Prüfanzeige geprüft und war hier in der Frist. Das Problem liegt hier in der Dauer der GA-Erstellung.

    Mal schauen was unser Anwalt meint.

    Ansonsten halt die inhaltliche Auseinandersetzung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch